Hallo zusammen,
letztes Jahr hatte ich eine total schief gelaufene Sendung aus einem nicht EU-Staat, die letztendlich auf Anweisung des Versenders entsorgt wurde. Zu einem Zustellungsversuch war es nie gekommen. Nach einem halben Jahr wollte nun DHL Express von mir die Einfuhrabgaben wieder haben und droht bei Nichtzahlung mit Inkasso und Schufa-Einträgen. Ist die Forderung eigentlich berechtigt? Wie kann ich mich wehren?
Vielen Dank!
Einfuhrabgaben trotz Nicht-Zustellung?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatNach einem halben Jahr wollte nun DHL Express von mir die Einfuhrabgaben wieder haben und droht bei Nichtzahlung mit Inkasso und Schufa-Einträgen. Ist die Forderung eigentlich berechtigt? :
Die Einfuhrabgaben werden in dem Moment fällig, wo die Sendung nach Deutschland eingeführt wird - nicht erst dann, wenn sie den Empfänger erreicht.
Die Forderung ist insofern berechtigt. DHL hat die Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll ausgelegt und will sie nun vom Empfänger erstattet haben, darauf hat DHL einen Rechtsanspruch. (§670 BGB)
Zitat:
Wie kann ich mich wehren?
Mit Aussicht auf Erfolg: gar nicht.
ZitatNach einem halben Jahr wollte nun DHL Express von mir die Einfuhrabgaben wieder haben :
Die Verzollung über DHL Express hat man wann konkret in Auftrag gegeben?
Sind es tatsächlich nur die Einfuhrabgaben?
Gab es überhaupt eine Einfuhr?
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Ist ja schon interessant...
Wenn der Empfänger ein Problem hat, ist er auf einmal gar nicht Auftraggeber und hat nichts zu melden.
Wenn es aber darum geht Gebühren einzutreiben, wendet man sich doch an den Empfänger, weil der Auftraggeber nicht greifbar ist...
Wie Harry van Sell schon geschrieben hat...prüfen, wer DHL zur Zollabfertigung beauftragt hat. Aber auch bedenken, dass DHL hier im Rahmen der "Geschäftsführung ohne Auftrag" tätig geworden ist.
Und genau daher ist der Empfänger hier auch zur Zahlung verpflichtet.ZitatAber auch bedenken, dass DHL hier im Rahmen der "Geschäftsführung ohne Auftrag" tätig geworden ist. :
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Die Lage scheint eindeutig zu sein, außer wenn man die Einfuhr beanstanden kann. Ich erlaube mir noch ein paar Details in chronologischer Reihenfolge zu ergänzen. Vielleicht ergibt sich dadurch doch noch eine andere Bewertung.
1. Ein Bekannter im Ausland beauftragte einen Versandvermittler, welcher wiederum DHL Express mit der Sendung beauftragte.
2. Handy-Nr. auf dem Paketschein war falsch, deswegen konnte man mich nicht erreichen (Schuld vom Versandvermittler, Schadenersatz/Kostenerstattung aber sehr schwierig)
3. Irgendwann rufte ich DHL Express an, Auskunft am Telefon: für die Auslieferung sollte ich eine Inhaltsbeschreibung der Sendung per Email schicken, was ich auch umgehend tat.
4. Nach ein paar Tagen wieder am Telefon: die Sendung wurde bereits vernichtet, da die vom Versender (Versandvermittler) festgelegte Frist überschritten wurde. Die Vernichtung erfolgte eigentlich schon vor meinem ersten Anruf.
5. Nach ca. 6 Monaten die oben genannte Forderung von DHL Express.
Kurioserweise erfolgte die Verzollung erst vor ein paar Wochen! Laut Abgabenbescheid handelt DHL Express hier "im eigenen Namen für eigene Rechnung", keine Vertretung.
Gilt 3. als mein Auftrag an DHL Express zur Zollabfertigung? Wenn nicht, ist eine "Geschäftführung ohne Auftrag" hier wirklich angemessen, obwohl die Verzollung überhaupt nicht mehr in meinem Interesse liegt (Sendung war schon längst vernichtet). Muss ich hier selbst beim Zoll aktiv werden, um Erlass bzw. Erstattung der Abgaben zu beantragen (bei Vernichtung sollte möglich sein) oder gibt es noch eine andere Lösung?
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