Hallo zusammen,
einfaches Thema, großes Fragezeichen. Wie es dazu kam:
1. Ware auf Rechnung bestellt.
2. Selber Zahlungsausfall erlitten, die Rechnung konnte daher nicht in einem Stück ausgeglichen werden.
3. Lieferant ließ sich nicht auf Ratenzahlung ein, hat aber lange Zeit stillgehalten, so dass ich in mehreren Raten abstottern konnte.
4. Von den ehemals 400 EUR sind noch 75 EUR offen.
5. Die "Formalität" wurde an ein Inkasso übergeben.
6. Erstes Schreiben des Inkassos fordert 150 EUR. Darin befand sich ein Berechnungsfehler.
7. Korrektur erfolgt mit der Forderung von 125 EUR und der Aufforderung innerhalb einer Frist zu zahlen.
8. Ich teile mit, dass ich die Frist nicht einhalten kann und biete Raten an, frage aber wie es kommt, dass die "angebliche Inkassotätigkeit" mit allen Nebenkosten schon weit über 50% der geschuldeten Summe liegt.
9. Auf meine Anfrage erhalte ich eine Mitteilung, dass man mir Ratenzahlung anbietet und inkl. der Einigungsgebühr die Forderung mittlerweile 160 EUR beträgt.
Nun frage ich mich, gibt es eine solche Einigungsgebühr überhaupt? Davon habe ich noch nie etwas gehört. Es werden ja auch weiterhin Zinsen berechnet. Und zum Anwalt der Gegenseite ging die Angelegenheit noch nicht. Zur Zeit sitzt da nur das Inkasso dran. Mein erster Eindruck war der, dass sich da jemand gehörig bereichert und ich das anzeigen sollte.
Aber bevor ich da jetzt eine Lawine lostrete ...
Wenn also jemand einen Tipp hat, wo ich mich diesbezüglich schlau machen kann, wäre ich sehr dankbar.
-----------------
""
Einigungsgebühr bei Ratenzahlung? Es werden auch weiterhin Zinsen berechnet?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hi, was ist das für ein Problem? Du hast von Anfang an gezahlt, soll der Gläubiger doch froh sein, dass du zahlungwilliger Schuldner bist. Inkasso kann dich auf gut deutsch am "A' lecken", sie lassen dich "heisslaufen", bist du in kalten Schweiss ausbrichst und horrende, nichtnachvollziehbare Gebühren überweist. Ich habe ähnlichen Fall und wurde sehr gut beraten - im entspr. Tread von heute sind alle Gerichtsurteile dazu mit dem Zauberwort "Schadensminderungspflicht" - Forderungen von Inkasso sind nicht durchsetzungsfähig, weil du die Hauptforderung brav abzahlst.
Hallo conbot, danke für den Hinweis. Hab es vorhin selbst gelesen. Werde also schauen, dass ich mir die Forderung vom Gläubiger so schnell als möglich vom Hals schaffe. Das Inkasso bekommt dann was ihm zusteht. Nichts.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zahl die 75 plus 10 € direkt an den GL und gut ist
Aus welchem Grund ein Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassobüro ?
-----------------
""
Eben. Mit dem Inkasso will ich ja auch gar nicht kooperieren.
Wenn der Gläubiger wegen des Zahlungsausfalls zusätzliche Kosten berechnet, kann ich das nachvollziehen.
Die Inkassos hingegen, betreiben in meinen Augen Wirtschaftsschmarotzerei. Da wird sich an der Zahlungsunfähigkeit doof und dusselig verdient. Es ist doch klar, dass die Schuldner in den meisten Fällen auch dem Inkasso die Forderung nicht ausgleichen können. Wenn Schulden an Inkassos abgetreten werden, passiert das meiner Meinung nach nur, um die Kosten in die Höhe zu treiben. Es ist von Anfang an klar, dass der Schuldner dagegen nichts unternehmen kann. Zumindest nichts auf finanzieller Basis.
Da diese Unternehmen aber entsprechend penetrant an einen herantreten, werden die meisten Leute die fragwürdigen Gebühren zahlen, um Ruhe zu haben.
Und was mich daran am meisten ärgert, ist die Tatsache, dass da Schulden verkauft werden. In einem länger zurückliegenden Fall gestaltete sich das so, dass ich von einem neuen Eintreiber informiert wurde, dass man die Angelegenheit übernommen hätte. Natürlich plus Gebühr. Unterschrieben von einer Sachbearbeiterin, die einen solch ausgefallenen Namen hatte, dass ich sie noch vom letzten Inkasso im Kopf hatte. Und die wird sicher nicht in eine andere Stadt umgezogen sein, um meinen Fall bei einem anderen Eintreiber zu betreuen ...
In meinen Augen wird da ganz bewusst Betrug am Schuldner betrieben.
Aber lassen wir das. Darüber kann man stundenlang schreiben ...
-----------------
""
Nicht die einzige Branche die von der Unkenntnis profitiert
Zahl den Rest zweckgebunden an den GL und Punktum
-----------------
""
Ok. Werde ich machen. Nochmal Dank für die prompten Antworten.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten