Hallo bin neu hier, also bitte ich um Entschuldigung wenn ein ähnliches Thema bereits besteht :-)
Es handelt sich hierbei um eine Hauptforderung von 303€. Vor einigen Tagen bekam ich einen Brief von einem Inkassounternehmens, dass die Forderung von 303€ noch aussteht und ich inklusive 90,50€ Inkassogebühren (Was meiner Meinung nach ziemlich hoch ist) nun eine Gesamtforderung von 395 € offen ist.
Ich habe nun das Inkasso
angeschrieben und eine Ratenzahlung angeboten, da ich ja gewillt bin die Forderung zu begleichen, allerdings ich mit den Inkassogebühren nicht einverstanden bin, da diese meiner Meinung nach zu hoch sind.
Ich habe auch ziemlich schnell eine Antwort erhalten:
Die Ratenzahlung würden wir gerne eingehen. Mit der ersten Rate Schulden sie dem Gläubiger auch die durch diese Ratenzahlungsvereinbarung entstehenden Einigungsgebühren + Inkassogebühren insgesamt 463,06€.
Jetzt meine Frage...
Sind diese Einigungsgebühren in Ordnung? Ich finde alles ein wenig sehr viel. 90€ Inkasso + knapp 70€ Einigungsgebühren. Vor allem verstehe ich nicht so ganz warum ich dann dem Gläubiger die Einigungsgebühren schulde und nicht dem Inkasso? Vielleicht hat ja jemand von euch schon mal Erfahrungen gemacht mit Einigungsgebühren, denn ich kannte die bis dahin noch nicht.
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Einigungsgebühr in Ordnung? Warum schulde ich die dem Gläubiger und nicht dem Inkasso?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
was meinst du eigentlich mit einigsgebühr? das wäre inoffiziel und sie könnten es doch leugnen. außerdem können inkassoinstitute die gebühren nicht einklagen
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Wieso wäre das Inoffiziell?
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Vor Gericht ist nur die 303€ Hauptforderung einklagbar.
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quote:
dass die Forderung von 303€
Sind darin bereits Mahngebühren enthalten ?
Was für eine Art Forderung ist es ?
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Es handelt sich um eine Forderung eines früheren Gasvertrages.
Die haben ein halbes Jahr gebraucht um eine Jahresrechnung zu erstellen (In der Zeit wurden keine Abschläge bezahlt) haben mich dann eingeschätzt (Warum auch immer) habe dann 200€ wieder bekommen, dann bin ich ausgezogen und nun soll ich 300€ nachzahlen :-(
Nein Mahngebühren hat der Energiebetreiber nicht genommen.
Endabrechnung und Mahnung zur Endabrechnung weisen den gleichen Betrag aus.
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quote:
das wäre inoffiziel
Was ist denn eigentlich ein inoffiziel? Auf was wird denn da gezielt?
quote:
und sie könnten es doch leugnen.
Das dies ein offizielles Schreiben des Inkassos war, können sie es nicht leugnen.
insgesammt ist die Antwort unsinnig.
quote:
außerdem können inkassoinstitute die gebühren nicht einklagen
quote:
Vor Gericht ist nur die 303€ Hauptforderung einklagbar.
Das ist natürlich beides falsch, da auch Inkassos ihre Gebühren einklagen können. Mitunter sogar erfolgreich wenn sie berechtigt waren.
@Jessy278
Du brauchst dich erst mal nur um die Hauptforderung zu kümmern.
Ist diese Hauptforderung berechtigt?
Kannst du diese sofort ausgleichen in dem du dir etwas Geld leihst?
Liste mal die Einzelpositionen welche das Inkasso fordert auf.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Ist diese Hauptforderung berechtigt?
Kannst du diese sofort ausgleichen in dem du dir etwas Geld leihst?
Liste mal die Einzelpositionen welche das Inkasso fordert au
Ja die Hauptforderung ist berechtigt und diese könnte ich wohl ausgleichen.
1. Schreiben
Hauptforderung: 303,97
Zinsen: 0,91
Inkassokosten: 90,50
Gesamt: 395,38
Im 2. Schreiben ist nichts einzeln aufgelistet nur das ich einschließlich Einigungsgebühr 463,06 zahlen soll zuzüglich weitere Zinsen die auf mich noch zukommen.
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-- Editiert Jessy278 am 03.11.2011 22:53
quote:
Das ist natürlich beides falsch, da auch Inkassos ihre Gebühren einklagen können. Mitunter sogar erfolgreich wenn sie berechtigt waren.
Ähm ...Klingt aber fast wie eine @alibaba Antwort ;-)
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
quote:
Im 2. Schreiben ist nichts einzeln aufgelistet nur das ich einschließlich Einigungsgebühr 463,06 zahlen soll zuzüglich weitere Zinsen die auf mich noch zukommen.
Die Einigungsgebühren werden fällig, wenn ich die Ratenzahlung mache. Eigentlich eine Frechheit... Ich dachte die wollen das Geld eintreiben und wenn man denen entgegen kommt wollen die gleich noch mehr Geld.
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quote:<hr size=1 noshade>Ja die Hauptforderung ist berechtigt und diese könnte ich wohl ausgleichen.
1. Schreiben
Hauptforderung: 303,97
Zinsen: 0,91
Inkassokosten: 90,50
Gesamt: 395,38 <hr size=1 noshade>
Zahl gerundet 308 € unter Angabe Deiner Versorger Kundennummer direkt auf das Konto des versorgers ignoriere zunächst dieses Inkassoschreiben
Die Gebühren des ext IBs sind kaum durchsetzungsfähig
Die rechtsprechung ist extrem inkassounfreundlich
Schläft nach 2 bis 3 Bausteinmahnbriefen ein
Hier 3 neuere Urteile
quote:<hr size=1 noshade>AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11
Das Gericht schließt sich den vom OLG Dresden, a.a.O., angeführten Argumenten an, nach denen Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können........Diesen grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung hat die Klägerin vorliegend ausgelagert, indem sie vorliegend wenige Tage nach Eintritt des Verzugs mit der letzten Rechnung vom 06.05.2010 und nach nur einer Mahnung ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Ihr stand selbstverständlich frei so zu verfahren. Jedoch kann sie die damit verbundenen Kosten nicht auf den Schuldner umlegen, weil es sich gerade um Kosten des grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwands handelt.
AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig .
AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 8 C 118/09)
"Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,
wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten,
die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04 ).
<hr size=1 noshade>
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
quote:
Zahl gerundet 308 € unter Angabe Deiner Versorger Kundennummer direkt auf das Konto des versorgers ignoriere zunächst dieses Inkassoschreiben
Die Gebühren des ext IBs sind kaum durchsetzungsfähig
Die rechtsprechung ist extrem inkassounfreundlich
Schläft nach 2 bis 3 Bausteinmahnbriefen ein
Ich werde das mal versuchen und hoffen, dass diese Inkassogesellschaft nicht zu hartnäckig ist.
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3 oder 4 konsequenzenankündigender Schreiben kommen immer !
Habe selbst 3 jahre in einem gr IB gearbeitet
Am Besten noch mal posten
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Huhu,
also ich habe das nun versucht die Inkasso-Schreiben zu ignorieren, aber langsam wird es nervig. Irgendwie scheint das Inkassounternehmen kein Interesse daran zu haben die Angelegenheit nach ein paar Konsequenzschreiben aufzugeben.
23.11.11 Schreiben das der Energieversorger das Geld bekommen hat und ich noch 94,85 Inkassogebühren bezahlen muss, ansonsten ist das Inkassounternehmen jetzt schon beauftragt ein gerichtliches Mahnverfahren gegen mich einzuleiten.
08.12.11 Schreiben mit einem Ratenangebot, dass mit Einigungsgebühren 132,56 sind. Wenn ich länger als 5 Tage in Verzug komme wird umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen mich eingeleitet.
19.12.11 Ratenerinnerung. Das Ratenangebot besteht weiterhin. Wieder die Leiher sollte ich länger als 5 Tage in Verzug kommen, dann Mahnverfahren bla bla.
09.01.12 Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber können sie mir das einmalige Angebot machen 78.38 zu bezahlen und alles wäre aus der Welt. Das Inkassounternehmen weist wieder darauf hin mit dem gerichtlichen Mahnverfahren und so weiter.
08.02.12 Titulierungsankündigung. Ich soll 100,38 € bezahlen ansonsten wird das gerichtliche Mahnverfahren gegen mich eingeleitet. Sie bedau, ern die Entwicklung, sind aber gezwungen, den Auftrag der Auftraggeberin auszuführen, wenn ich nicht zahle oder mich bei denen melde.
Ich habe bis jetzt alles ignoriert, allerdings habe ich natürlich auch keine Lust auf weiteren Ärger :-(
Desweiteren geht das ja nun auch schon 4 Monate lang.
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Nichts unternehmen, Briefe abheften aber ignorieren...wen Mahnbescheid kommt, begründungslos Widersprechen...!
Und bitte hier posten, was vom Beitreibungsinstitut noch so kommt...
Gruß
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