Einigungsgebühren und Verfahrensgebühren für die Vollstreckung

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Verpeilt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Einigungsgebühren und Verfahrensgebühren für die Vollstreckung

Hallo,

ich geh gerade meine Inkasso-Historie durch um endlich etwas Licht am Horizont zu sehen.
Dabei fiel mir folgendes auf:

Hauptforderung laut Titel: 280 €
Kosten Mahnbescheid 57€ (hab gelesen der dürfte nur bei 25 € liegen ?)
Nebenforderungen 72,80 €
Zinsen 1,74 €
ich fange an Beträge zu zahlen - ohne Rtenzahlungsvereinabrung oder Rücksprache.

Laut Forderungsaufstellung wie folgt:

August 2018 -> 40€
August 2018 -> 80 €
es folgen Gebühren für eine Einigung i.H.v. 54€
September 2018 -> 50 €
Oktober 2018 -> 40 €
Oktober 2018 -> 40 €
Oktober -> es folgt eine Gebühr für Vollstreckung in Höhe von 18 €
November -> es folgt eine gebühr für GK PFÜB

Ich verstehe die Einigungsgebühr und die Vollstreckungskosten nicht...liegt doch Zahlungsbereitschaft vor.
Entweder wir haben uns laut Gebühr geeinigt oder es wird vollstreckt.

Ist das ein Fehler des automatisierten Masseninkassos?
Liegen die max. Kosten des Mahnbescheids bei 25€ oder ist der Betrag variabel?

Über konstruktive Beiträge wäre ich dankbar.

Gruß


Verpeilt

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