Einschaltung Inkasso trotz bestätigtem Zahlungseingang

17. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
LJ88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einschaltung Inkasso trotz bestätigtem Zahlungseingang

Guten Tag,

ich habe blöderweise eine Rechnung bis zum verstreichen der letzten Mahnung nicht gezahlt. Frist war der 28.9.22, am 4.10.22 habe ich überwiesen.
Daraufhin kam am 5.10.22 eine Mail, in der mir bestätigt wurde, dass der offene Betrag beglichen sei und ich nichts mehr zahlen müsse.

3 Tage später erhielt ich vom Inkassodienst EOS ein Schreiben, datiert auf den 5.10.22, dass dieser beauftragt wurde, den offenen Betrag einzufordern.
Bei der Auflistung der Kosten war der Eingang der Hauptforderung+Mahngebühren bereits abgezogen, ich sollte also nur die Inkassokosten in Höhe von 18€ zahlen.

Ist dieses Vorgehen denn zulässig?

Klar, ich befand mich in Verzug und bin auch bereit, die Inkassokosten zu bezahlen, sofern das gerechtfertigt ist.
Aber ich finde es etwas merkwürdig, dass das Inkassounternehmen am Tag des Zahlungseingangs beauftragt wurde, als dieser auch bereits verbucht war.
Wäre dies vorher passiert, schiene es für mich einleuchtender, dass ich die Inkassovergütung dennoch zahlen muss.

Jedenfalls hatte ich das Schreiben zunächst ignoriert, da ich dachte (hoffte), das würde sich von allein erledigen.
Es kamen jedoch weitere Zahlungsaufforderungen (von inzwischen 32,40€) mit Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Darauf möchte ich es im Falle, des Unrechts meinerseits natürlich nicht ankommen lassen.

Im Internet konnte ich zu solch einem Fall leider nichts aktuelles finden, daher hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Vielen lieben Dank!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Nur weil sich das Inkasso Dir erst am 5.10. einen Brief geschickt hat, bedeutet das nicht, dass sie nicht schon vorher (zurecht) mandatiert wurden.

Man müsste jetzt den genauen Werdegang der Beauftragung nachvollziehen, ob die wirklich erst nach der Bestätigung des Zahlungseingangs beauftragt wurden (ggf. fällt das sogar auf die Uhrzeit zurück).

Was die Steigerung der Kosten angeht...da müsste man mal genau prüfen, ob die in Ordnung ist. Aber allein dadurch, dass man sich nach dem ersten Schreiben weiter drum kümmern muss, macht den Fall zu einem etwas komplizierteren mit möglicherweise höheren Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.114 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen