Einsicht in die Forderung - wofür zahlen

3. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)
Einsicht in die Forderung - wofür zahlen

Ich bekomme seid langem Anschreiben von einem seriösen Inkassounternehmen. Das Problem ist allerdings, das ich zwei verschiedene Forderungsnummern habe, die beide von der Telekom sein sollen. Um was es genau dabei geht, weiß ich aber nicht. Ich kann mir mein damaliges Telefon vorstellen. Aber das wäre ja dann nur eine Forderung. Ich erhalte auch keinerlei Info. Ich bin willig zu zahlen, aber ich wüsste gerne genau wofür. Wie finde ich das heraus?
Hinzu kommt, das ich nicht mal weiß von wann genau die Schulden sind. Telekom hatte ich zuletzt vor über zehn Jahren.

-- Editiert von Pan8dora am 03.03.2020 17:59

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Das Inkasso schriftlich auffordern, alle relevanten Daten nach §11a RDG zu übermitteln. Dort müsste dann alles mit drin sein.
Erst mal keine Zusagen tätigen.
Denn wenn es keinen Titel in der Sache gibt, ist alles bereits lange verjährt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und wenn es einen Titel gibt, unbedingt eine Kopie anfordern. Direkt am ersten Tag, wenn diese eintrifft, die Adresse prüfen, ob man damals da gewohnt hat und sofort nochmal hier melden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Titel kann ich auch beim Inkasso anfordern?

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):
Den Titel kann ich auch beim Inkasso anfordern?


Ja klar

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#5
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und wenn es einen Titel gibt, unbedingt eine Kopie anfordern. Direkt am ersten Tag, wenn diese eintrifft, die Adresse prüfen, ob man damals da gewohnt hat und sofort nochmal hier melden.

Habe nun eine Antwort auf beide Forderungen bekommen. Allerdings ohne Kopie.
Ich zitiere:

Zitat:
"...die oben genannte Forderung wurde bereits durch das zuständige Mahngericht unter der
Geschäftsnummer ..... mit dem Datum ....2010 rechtskräftig tituliert.
Die Titulierung eines Anspruchs bedeutet, dass dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt
wurde. Die Forderung verjährt dadurch frühestens nach 30 Jahren. Es besteht
selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass Sie eine Kopie des Titels beim zuständigen
Amtsgericht anfordern. Einwände, die das ehemalige Grundgeschäft betreffen, kommen
nach der Titulierung zu spät. Daher werden auch keine Unterlagen mehr hierzu überlassen.
Den aktuellen Forderungsstand können Sie beiliegender Aufstellung entnehmen.
Sollte Ihnen die vollständige Begleichung der Gesamtforderung in einer Summe aktuell
nicht möglich sein, füllen Sie bitte die beigefügte Anlage aus und senden uns diese umgehend
mit einem Rückzahlungsvorschlag zurück.
Nutzen Sie zur sicheren Online-Bezahlung unser Serviceportal: www.eos-serviceportal.de."

Habe nun versucht sämtliche Mahngerichte anzurufen. Leider fühlt sich keins verantwortlich. Ich will doch nur wissen, wofür ich zahlen soll.

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#6
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

das zuständige Mahngericht ist namentlich mit dem Aktenzeichen benannt ?
Dann forderst Du bitte schriftlich eine Kopie der Akte (Titel und Postzustellungsurkunde) an.
Worum es in dem Vorgang geht, erklärt Dir das Mahngericht nicht.
Sobald Du die Akte vorliegen hast, beginnen die Fristen und Du meldest dich hier.
Dein Risiko ist momentan, dass das Inkasso, wenn sie wirklich einen Titel besitzen, pfänden können.

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#7
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Da es um die Telekom geht, ist das Mahngericht Euskirchen zuständig.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Hallo,

das zuständige Mahngericht ist namentlich mit dem Aktenzeichen benannt ?
Dann forderst Du bitte schriftlich eine Kopie der Akte (Titel und Postzustellungsurkunde) an.


Leider nein. Es steht nur Forderungsnummer und Aktenzeichen des Gerichts. Aber kein Ort. Außer Hamburg, für den Standort des Inkasso Unternehmens.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120202 Beiträge, 39848x hilfreich)

Wenn es die Telekom betrifft, müsste es beim Amtsgericht Hagen oder Amtsgericht Euskirchen zu erfragen sein. Anfrage jeweils an die Zentrale Mahnabteilung adressieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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