Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

6. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Richfield
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Hallo Leute,

ich habe folgende Frage:

Ich habe gegen einen Schuldner einen Vollstreckungsbescheid. Dieser ist durch Ablauf der Frist nach Zustellung bereits rechtskräftig geworden. Im Anschluss hat der Schuldner einen Einspruch eingereicht. Es kam zum Gerichtsverhahren und der Einspruch wurde als unzulässig verworfen.

Kann der Schuldner jetzt noch gegen den Vollstreckungsbescheid vorgehen? Er hatte mir außerdem außergerichtliche Einigung angeboten, die ich aber ablehnen möchte. Sollte ich diese annehmen damit ich wenigstens etwas bekomme oder kann mir nichts passieren, auch wenn ich viele Jahre warten muss?

Viele Grüße
Richfield

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Soweit ich weiss, kann Dein Schuldner nichts mehr gegen den rechtskräftig gewordenen Vollstreckungsbescheid unternehmen.
Da Dir der Schuldner einen Vorschlag unterbreitet hat, solltest Du genau prüfen, ob dieser für Dich zumutbar ist. Es gibt Schuldner, die , wenn ihr Vorschlag vom Gläubiger abgelehnt wird, alles versuchen, die Vollstreckung zu verhindern bzw. in die Länge zu ziehen. Die Gründe hierfür liegen unteranderem auch oft darin, den Gläubiger zur Aufgabe seiner Vollstreckung zu bewegen, was gerade bei 'kleinen' Gläubigern öfter auch gelingt.

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#2
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Das Problem ist eben, daß man nie weiß, wie sich die Schuldensituation des Schuldners entwickelt. Grundsätzlich hast Du einen Titel für die nächsten 30 Jahre. Du kannst also theoretisch hoffen, daß sich die Situation des Schuldners in den nächsten 30 Jahren verbessert.

Wenn Du Pech hast, geht er nächste Woche in Privatinsolvenz, und Du siehst gar nichts mehr von Deinem Geld.

Wie Du also vorgehst, mußt Du selbst entscheiden. Allerdings würde ich ehrlich gesagt versuchen so viel wie möglich jetzt zu bekommen.

Du könntest ihn zur Abgabe der EV zwingen, um herauszufinden, wo er arbeitet, oder wo das Konto des Schuldners ist. Allerdings könnte auch hier wieder die Gefahr bestehen, daß der Schuldner ganz auf stur stellt, und gar nicht bezahlt.

Wie hoch ist denn die Forderung?

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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