Einstellung der Zwangsvollstreckung

6. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
laie02
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung der Zwangsvollstreckung

Hallo,

ich hätte eine Frage zum Thema Zwangsvollstreckung.

Wenn der Schuldner auf ein Mahnbescheid innerhalb der zweiwöchigen Frist korrekt bezahlt, also eine Überweisung an das richtige Konto mit richtigem Verwendungszweck, und danach einen Vollstreckungsbescheid bekommt, was kann er dann machen?

Wie wehrt man sich gegen so etwas? Die Gerichtsvollzieherin meint, sie könne die Zwangsvollstreckung nicht stoppen. Der Schuldner müsse beim Amtsgericht einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen. Sollte der Schuldner aber keine Antwort vom Gericht erhalten haben, werde die Zwangsvollstreckung durchgeführt. Der Schuldner müsse bezahlen oder eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben.

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
einzige!-kleine-koenigin..
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 19x hilfreich)

Wird denn die Gesamtforderung vollstreckt oder eine evtl. mögliche Differenz, weil der Vollstreckungsbescheid schon beantragt war?

Warum hast du denn gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch eingelegt?

Du hast doch die Quittung, dass du bezahlt hast und kannst es der Gerichtsvollzieherin gegenüber belegen. Oder ruf den Gläubiger an und kläre das.



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#2
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Tituliert ist, also Vollstreckungsgegenklage ist bereits rum ums Eck. Die Gerichtsvollzieherin hat jetzt erstmal den Auftrag bekommen und muss ihren Job machen, wenn keine Klärung erfolgt, dass gewisse Maßnahmen sich bereits erübrigt haben. Wenn also der Gläubiger nicht gegen den Nachweis der Zahlung den Auftrag an sie quasi storniert und dann auch problemlos den Titel an den ehemaligen Schuldner rausrückt, auf jeden Fall per Eilantrag (erforderlichenfalls mit PKH) beim Amtsgericht mit den entsprechenden Zahlungsnachweisen einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen.
Bei weiteren Fragen und Problemen nochmals posten.

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