Eintreiben von vollstreckbaren Titeln vom 07. Juni 1995

28. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
26196008
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintreiben von vollstreckbaren Titeln vom 07. Juni 1995

Hallo zusammen,

ich habe einen vollstreckbaren Titel, welcher leider sehr lange in meiner Schublade lag, da ich nicht weiß, wie ich damit umgehen soll.

Mein Anwalt von damals existiert leider schon lange nicht mehr und meine Rechtsschutzversicherung nimmt sich der Angelegenheit leider auch nicht mehr an.

Mir ist bekannt, dass der Schuldner seit Längerem wieder in Lohn und Brot steht und andere Forderungen bereits beglichen hat.

Habe überlegt, einen Gerichtsvollzieher aus der Region zu beauftragen, aber die letzte Berechnung der Forderung ist aus dem Jahr 2002 (3027,90 Euro) und ich kann nicht sagen, ob und wie viele Zinsen dort noch zu berechnen sind.

Wäre ein Inkassobüro eine Alternative? Aber gibt es da seriöse Empfehlungen?

Bin echt ratlos, wie ich da am besten verfahre.

Es wäre schön, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.

Vorab vielen Dank!
Grüße
Marc

Post vom Inkassobüro?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von 26196008):
Wäre ein Inkassobüro eine Alternative?


Möglich ja, es gibt Inkassobüros die dass komplette Kostenrisiko für Zwangsvollstreckung übernehmen (Erfolgsprovision zwischen 40-50%), und die "normalen" ohne Übernahme vom Kostenrisiko mit 10-20% (Zumindest ist das üblich, Angebote hierzu gibt es ausreichend im Netz).


Zitat (von 26196008):
Bin echt ratlos, wie ich da am besten verfahre.

Gibt da relativ viele Möglichkeiten, man könnte den Schuldner selbstständig anschreiben & zur Zahlung bitten.

Man könnte aber auch selber den Gerichtsvollzieher beauftragen, oder ein Anwalt/Inkassobüro damit beauftragen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2280 Beiträge, 681x hilfreich)

Zitat (von 26196008):
Mir ist bekannt, dass der Schuldner seit Längerem wieder in Lohn und Brot steht

Weißt du auch wo?

Zitat (von 26196008):
Wäre ein Inkassobüro eine Alternative? Aber gibt es da seriöse Empfehlungen?

Für beide Fragen ... Nicht wirklich

Zitat (von 26196008):
Bin echt ratlos, wie ich da am besten verfahre.

Schuldner zur Zahlung auffordern, wenn keine Reaktion erfolgt GV mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragen oder wenn der Arbeitgeber bekannt ist direkt einen PfüB beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39221x hilfreich)

Zitat (von 26196008):
Wäre ein Inkassobüro eine Alternative? Aber gibt es da seriöse Empfehlungen?

2x nein



Zitat (von 26196008):
ich kann nicht sagen, ob und wie viele Zinsen dort noch zu berechnen sind.

Man könnte damit Fachleute beauftragen.
Oder selber machen, die Zinsen ergeben sich ja aus dem Titel und Zinsrechner finden sich im Internet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
26196008
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Mir wäre als erster Schritt wahrscheinlich die Variante mit dem GV am liebsten. Mir ist dank Internet bekannt, wo er wohnt und wo er arbeitet.

Zitat (von Harry van Sell):
Oder selber machen, die Zinsen ergeben sich ja aus dem Titel und Zinsrechner finden sich im Internet.

Die Zinsen einfach zu berechnen bekomme ich bestimmt hin, aber wie sieht es rechtlich aus? Ich habe von jemandem gehört, dass die Zinsen nur x Jahre berechnet werden können, wenn die Forderung nicht erneut angemahnt wird. Ist das richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2069 Beiträge, 317x hilfreich)

Das ist nicht ganz richtig.
Die Zinsen dürfen selbstverständich über die komplette Zeit berechnet werden.

Allerdings unterliegen Zinsen, die zu lange nicht eingefordert wurden, eben der Einrede der Verjährung.
Das wichtige dabei ist: Es ist nicht die die Aufgabe des Gläubigers die Verjährung zu prüfen sondern es ist Aufgabe des Schuldners die Einrede der Verjährung tatsächlich zu erheben. Erst mit dieser Einrede sind die Zinsen tatsächlich verjährt.
Man macht also nichts falsch, wenn man erstmal alles einfordert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2280 Beiträge, 681x hilfreich)

Zitat (von 26196008):
Mir wäre als erster Schritt wahrscheinlich die Variante mit dem GV am liebsten.

Womit willst den beauftragen wenn du doch weißt wo der Schuldner arbeitet? Wenn du gleich vollstrecken willst dann mache einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss .

Zitat (von 26196008):
Mir ist dank Internet bekannt, wo er wohnt

Im Inet steht die Adresse vom Schuldner?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
26196008
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Womit willst den beauftragen wenn du doch weißt wo der Schuldner arbeitet? Wenn du gleich vollstrecken willst dann mache einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss .


Naja, als Laie weiß ich natürlich nicht, wie man einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss macht.
Und mit der Adresse war es natürlich ein längerer Weg mit vielen Telefonaten, da ich einen neuen vollstreckbaren Titel beim Amtsgericht angefordert hatte und die diesen erneut dem Schuldner zustellen mussten. Aber linkedin und diverse andere Netzwerke haben mich bei der Recherche sehr unterstützt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39221x hilfreich)

Zitat (von 26196008):
die diesen erneut dem Schuldner zustellen mussten.

Dann ist der Schuldner also vorgewarnt - nicht so gut.
Aber vollstrecken sollte man dennoch, einfach um die Verjährung zu unterbrechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
26196008
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann ist der Schuldner also vorgewarnt - nicht so gut.


Naja, dies war 2021. Wahrscheinlich rechnet er damit nicht mehr.

In der Forderungsaufstellung vom 20.03.2002 werden 3027,90 Euro gefordert zzgl. weiteren täglichen Zinsen in Höhe von 0,4817 Euro. Seit dem sind 7833 Tage vergangen. Demnach sind es 3027,90 Euro + 7833 * 0,4817 = 6801,06 Euro

Wie würde ich denn nun so einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss machen? Oder kann ich diese Forderungsaufstellung einfach einem GV übergeben?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von 26196008):
Wie würde ich denn nun so einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss machen


https://justiz.de/service/formular/dateien/gewoehnliche_geldforderungen.pdf

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2280 Beiträge, 681x hilfreich)

Zitat (von 26196008):
Wie würde ich denn nun so einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss machen?

Das Formular gibts im Inet. Das ausgefüllt ans zuständige Vollstreckungsgericht samt Originaltitel schicken. Das alles ist kein Hexenwerk. Notfalls gerne hier fragen.

0x Hilfreiche Antwort

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