Enorme Gebühren bei Inkasso inkl. Forderungsaufstellung

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
LouisNRW
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Enorme Gebühren bei Inkasso inkl. Forderungsaufstellung

Hallo zusammen,

ich versuche seit geraumer Zeit fieberhaft mich mit einem Inkassobüro auf eine Ratenzahlung zu einigen. Mir ist bewusst, dass das Büro nicht dazu verpflichtet ist einer Ratenzahlung zuzustimmen.

Allerdings werden mir regelmäßige immense Gebühren berechnet, weshalb der Bertrag immer größer anstatt niedriger wird, obwohl ich hin und wieder einen kleinen Betrag einzahle.

Ist dies so rechts? Gibt es einen Tipp, wie ich mich verhalten kann/soll?

Anbei die Aufstellung der Forderung.




Die Hauptforderung waren 3.000 €
700€ wurden von mir bereits bezahlt.

Noch offen sind jetzt 3350€ :(

-- Editier von LouisNRW am 06.01.2017 16:42

-- Editier von LouisNRW am 06.01.2017 16:43

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde denen erst mal folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Die Positionen 'RA-Kosten' wollen Sie mir bitte anhand des RVG (VV-Nummern) begründen. Die Positionen 'AGV' und 'GK' oder auch 'an GV' wollen Sie mir mal inhaltlich begründen. Handelt es sich um RVG-Gebühren? Falls ja, bitte ich ebenfalls um Angabe der VV-Nummer. Die Positionen 'Schufa-Nachmeldung' werden sie ersatzlos streichen. Den Posten 'Pfändung Geldforderung' und 'Antrag Vermögensauskunft', sowie 'Eidesstattliche Versicherung' werden Sie mir durch Rechnungslegung des Gerichtsvollziehers nachweisen oder ersatzlos streichen. Ich erwarte ihre Korrekturen und Begründungen, sowie die Rechnungskopien des Gerichtsvollziehers binnen 14 Tagen. Bei Weigerung werde ich mir vorbehalten, einen Anwalt aufzusuchen."

Frage vorab: Wie oft war der Gerichtsvollzieher bei dir und wann war das?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
LouisNRW
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Gerichtsvollzieher war 3 Mal vor Ort, allerdings immer in den Morgenstunden, hat ich somit nie angetroffen.
Ich habe dann einen Brief bekommen, dass ich in das Schuldnerverzeichnis eingetragen wurde.

*edit*

Ich muss dazu sagen, dass das Inkassobüro Adressen meiner Freunde ausfindig gemacht hat (evtl. über Facebook?) und sämtlichen Freunden einen Gerichtsvollzieher aufgehetzt hat, der gefragt hat, ob die Person mir noch Geld schuldet.

LG

-- Editiert von LouisNRW am 06.01.2017 16:57

-- Editiert von LouisNRW am 06.01.2017 16:57

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Solche Pfändungen bei Drittschuldnern sind durchaus möglich (rein rechtlich). Inwieweit man dafür private Freundeslisten aus Facebook nutzen darf, keine Ahnung.
Nun, dann würde ich mal sagen: Abwarten, was die für Belege für die einzelnen Kostenpositionen angeben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von LouisNRW):
Anbei die Aufstellung der Forderung.


Auf der zweiten Seite der Auflistung steht noch dein Name drauf! Bitte das Bild durch ein neues ersetzen, wenn möglich. Ansonsten einen Moderator um Entfernen bitten.

Zitat (von mepeisen):
Nun, dann würde ich mal sagen: Abwarten, was die für Belege für die einzelnen Kostenpositionen angeben.


Auf die Antwort von denen bin ich gespannt. Da kann ich jetzt schon etliches an vermutlichem Unsinn herauslesen.

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#5
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat aus unten stehenden Link:

Zitat:
Eingehende Zahlungen werden mit den Inkassokosten verrechnet. Zahlungen des Schuldners werden dabei immer erst auf Inkassogebühren, dann auf die Zinsen und erst dann auf die eigentliche Forderung verbucht.

Das führt dazu, dass manche Inkassobüros sehr erfinderisch im Hinblick auf Inkassogebühren und Inkassokosten geworden sind: Je mehr Gebühren veranschlagt werden, desto höher ist der Gewinn und desto länger zahlt der Schuldner!


Wenn ich das richtig sehe müsste die nächste Rate über 350 € betragen damit "endlich" die eigentliche Schuldsumme überhaupt angefasst und niedriger wird, da aktuell noch 349,99 € Inkassoposten offen sind.

Hier der Link dazu: http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

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#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Wenn ich das richtig sehe müsste die nächste Rate über 350 € betragen damit "endlich" die eigentliche Schuldsumme überhaupt angefasst und niedriger wird, da aktuell noch 349,99 € Inkassoposten offen sind.


Im Prinzip ja. Das kann man aber umgehen, indem man zum einen über den Verwendungszweck eine Anrechnung nur auf die Hauptforderung vorgibt, oder zum anderen wie hier gerade empfohlen, für die ganzen Posten Belege anfordert, um nach Möglichkeit diese Kosten mal ganz schnell ganz gewaltig nach unten zu drücken.

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#7
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Inkasso oder Anwalt?
In der Forderungsaufstellung ist nix von einem Inkassounternehmen zu sehen

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