Enorme Inkassogebühren - Hilfe bitte

18. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
go373031-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Enorme Inkassogebühren - Hilfe bitte

Hallo,

ich habe zum Muttertag (12.05)einen strauß Blumen bestellt und habe eine Onlineabbuchung vornehmen lassen. Heute erhielt ich von uniscore einen Brief.

Nach meiner Recherche dazu stellte ich fest das das Geld für den Blumenstrauß nicht abgebucht wurde und mir die Firma dazu eine Mail gecshrieben hatte die im Spamordner landete, ebenso eine Mahnung vom 26.05. auch im Spamordner.Der Mahnbetrag laut der Firma ist 31,94 €, zahlbar innerhalb 8 tage.
Im Inkassoschreiben von Uniscore ist dies die Hauptforderung, der Zahlbetrag des Inkassobüros jedoch 120,64€, das erscheint mir ausgehend von der Ursprungssumme enorm hoch.

Ist das korrekt und muss ich das so zahlen?
Danke

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go373031-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank,

sie haben natürlich Recht habe in meiner ersten panik nicht daran gedacht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120204 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach meiner Recherche dazu stellte ich fest das das Geld für den Blumenstrauß nicht abgebucht wurde <hr size=1 noshade>

Was genau war der Grund dafür?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go373031-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Das weiß ich nicht, das Konto war gedeckt, beim onlinüberweisungstool hatte ich alles ausgefüllt und auf absenden gedrückt. Die Mail habe ich erst vor ein paar Tagen gefunden das die onlineabbuchung fehlgeschlagen ist da sie im spamordner war.
Danke

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn alle Daten richtig waren und es keine Rücklastschrift mangels Deckung o.ä. gab, liegt hier wohl zusätzlich Annahmeverzug vor. Oder anders: Wenn der Zahlungsdienstleister des Händlers Probleme hatte, ist das nicht dem Kunden anzulasten. einfach die Hauptforderung zweckgebunden überweisen und gegenüber dem Inkasso A) Bestreiten, jemals eine Mahnung erhalten zu haben und B) angeben, dass trotz vorliegender Lastschriftermächtigung nie versucht wurde abzubuchen (zusammengefasst: Man war nie in Verzug).

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kontodaten haben auch gestimmt ?




-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Kontodaten haben auch gestimmt ?


Man könnte (wenn es vor Gericht geht) beantragen, dass der Händler einen Kontoauszug vorlegt, woraus eine Rücklastschrift hervorgeht.

Eine Vermutung (so was soll schon häufiger passiert sein):

1) Kunde gibt seine richtigen Kontodaten an
2) Bestellung wird ausgelöst.
3) Konto des Kunden weist ausreichend Guthaben auf
4) Zahlungsdienstleister bucht aber nicht, weil die Kontodaten ggf. auf einer Sperrliste stehen oder ein Algorithmus zugeschlagen hat, dass hier Betrug vorliegen könnte
5) Kunde wird dieser Umstand aber nicht mitgeteilt.
6) Händler merkt, dass kein Geld eingegangen ist und kennt nicht die Gründe (z.B. Sperrliste)
7) Händler schaltet ein Inkassobüro ein.

Fazit: Es liegt Gläubigerverzug vor.

-- Editiert Steffen Meier am 19.06.2014 12:16

-- Editiert Steffen Meier am 19.06.2014 12:17

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