Hallo,
ich habe zum Muttertag (12.05)einen strauß Blumen bestellt und habe eine Onlineabbuchung vornehmen lassen. Heute erhielt ich von uniscore einen Brief.
Nach meiner Recherche dazu stellte ich fest das das Geld für den Blumenstrauß nicht abgebucht wurde und mir die Firma dazu eine Mail gecshrieben hatte die im Spamordner landete, ebenso eine Mahnung vom 26.05. auch im Spamordner.Der Mahnbetrag laut der Firma ist 31,94 €, zahlbar innerhalb 8 tage.
Im Inkassoschreiben von Uniscore ist dies die Hauptforderung, der Zahlbetrag des Inkassobüros jedoch 120,64€, das erscheint mir ausgehend von der Ursprungssumme enorm hoch.
Ist das korrekt und muss ich das so zahlen?
Danke
Enorme Inkassogebühren - Hilfe bitte
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Da Sie ja nun nicht der erste Mensch mit diesem Problem sind, hätten Sie ja mal die Suchfunktion bemühen können. Ich habe das jetzt mal selbst gemacht - bitte mal hier reingucken: http://www.123recht.net/Inkassogebuehren-in-der-Hoehe-rechtens-__f468872.html
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Vielen Dank,
sie haben natürlich Recht habe in meiner ersten panik nicht daran gedacht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Nach meiner Recherche dazu stellte ich fest das das Geld für den Blumenstrauß nicht abgebucht wurde <hr size=1 noshade>
Was genau war der Grund dafür?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Das weiß ich nicht, das Konto war gedeckt, beim onlinüberweisungstool hatte ich alles ausgefüllt und auf absenden gedrückt. Die Mail habe ich erst vor ein paar Tagen gefunden das die onlineabbuchung fehlgeschlagen ist da sie im spamordner war.
Danke
Wenn alle Daten richtig waren und es keine Rücklastschrift mangels Deckung o.ä. gab, liegt hier wohl zusätzlich Annahmeverzug vor. Oder anders: Wenn der Zahlungsdienstleister des Händlers Probleme hatte, ist das nicht dem Kunden anzulasten. einfach die Hauptforderung zweckgebunden überweisen und gegenüber dem Inkasso A) Bestreiten, jemals eine Mahnung erhalten zu haben und B) angeben, dass trotz vorliegender Lastschriftermächtigung nie versucht wurde abzubuchen (zusammengefasst: Man war nie in Verzug).
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Kontodaten haben auch gestimmt ?
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
quote:
Kontodaten haben auch gestimmt ?
Man könnte (wenn es vor Gericht geht) beantragen, dass der Händler einen Kontoauszug vorlegt, woraus eine Rücklastschrift hervorgeht.
Eine Vermutung (so was soll schon häufiger passiert sein):
1) Kunde gibt seine richtigen Kontodaten an
2) Bestellung wird ausgelöst.
3) Konto des Kunden weist ausreichend Guthaben auf
4) Zahlungsdienstleister bucht aber nicht, weil die Kontodaten ggf. auf einer Sperrliste stehen oder ein Algorithmus zugeschlagen hat, dass hier Betrug vorliegen könnte
5) Kunde wird dieser Umstand aber nicht mitgeteilt.
6) Händler merkt, dass kein Geld eingegangen ist und kennt nicht die Gründe (z.B. Sperrliste)
7) Händler schaltet ein Inkassobüro ein.
Fazit: Es liegt Gläubigerverzug vor.
-- Editiert Steffen Meier am 19.06.2014 12:16
-- Editiert Steffen Meier am 19.06.2014 12:17
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