Eos Forderungen

15. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
joimmer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Eos Forderungen

Habe da mal eine Frage.

Eine Bekannte von mir hat im Jahr 2004 mal eine Schuldanerkenntnis bei Eos Did unterschrieben.

Die damals vereinbarten Ratenzahlungen in Höhe von 80€ sind mittlerweile reduziert auf 25€ da sie kein Einkommen hat.

Ebenso existiert ein Vollstreckungsbescheid von 2005 mit folgenden Angaben:

Hauptforderung 2175,00€
Zinsrückstände 24.11.04-12.09.05. 123,59€
Kosten wie nebenstehend: 302,00€
Nebenforderungen:
Kontoführungsgeb. 22,55€
Auskünfte 0,51€
Bankrücklasten 39,34€
Inkassokosten 422,50€
Zinsen:
Laufende vom Gericht ausgerechnete Zinsen 7,130% Jahreszinsen aus 2175€ vom 13.09.05-14.09.05

Hinzu können weitere laufende Zinsen 7,130% Jahreszinsen aus 2175€ ab dem 15.9.05

Dies steht im Vollstreckungsbescheid.

Mittlerweile will EOS einen Betrag von 3790,38€ und täglich wird es mehr.

Ist bei den ganzen Beträgen alles korrekt? Irgendwie zahlt sie nur die Zinsen

Wer kann weiterhelfen.

Vielen lieben Dank

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Das kann eigentlich nicht sein. Die Zinsen liegen irgendwo bei 15€ überschlagsweise. Nicht bei 25€.

1. Vorläufig weiter zahlen, damit man denen keinen Grund für weitere Maßnahmen gibt
2. Vom Inkasso mal eine "detaillierte Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges" anfordern. Dann kann man mehr dazu sagen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
joimmer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hätte ich bereits angefordert.

Daraufhin haben die nur eine Kopie des Vollstreckungsbescheides sowie eine Kopie der Schuldanerkenntnis geschickt.

Im Anschreiben bittet EOS sie sich innerhalb von 7 Tagen mit denen in Verbindung zu setzen zwecks Forderungsausgleich.

Habe die aber erneut aufgefordert eine detaillierte Aufstellung zu schicken inkl. bereits getätigter Zahlungen.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das das Iku maximal aus der Notlage eines Schuldners profitieren will ist bekannt

Andere Fragen : Wie ist der score der Bekannten ? Bestehen noch andere Schulden ?
Gab es schon Pfändungsversuche und falls ja : Fruchtlos ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#4
 Von 
joimmer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

So viel ich weiß gab es noch keinen pfändungsversuch und keine weiteren Schulden.

Werde sie aber heute noch mal fragen

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wie viel hat sie über die Jahre in Summe bereits bezahlt?

Ansonsten: Wenn die erneut die Forderungsaufstellung nicht senden, einfach mal beim AG Hamburg (ist für die zuständig) beschweren. So eine Beschwerde kostet nur Briefporto.

Signatur:

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#6
 Von 
joimmer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

So, heute hat sie die geforderte Aufstellung bekommen (25 Seiten)

Hauptforderung: 2175,00€
Zinsen: 1615,80€
geleistete Zahlungen: 2074,00€

Restschuld: 3790,80€


hier die Aufstellung: https://www.magentacloud.de/lnk/4NTLLtQA


-- Editiert von joimmer am 16.04.2019 18:45

-- Editiert von joimmer am 16.04.2019 18:57

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Das muss ich mir heute Abend mal in Ruhe anschauen. Ggf. kommt auch schon ein anderer User vorher dazu.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo, was mir als Erstes auffällt, sind folgende Sachen:

Seit März 2010 zahlst Du regelmäßig in Raten. Meines Erachtens sind Zinsen von 2005 bis 2007 zu streichen. In dem Zeitaum erfolgte keine Zahlung und wahrscheinlich auch keine Aufforderung zur Zahlung.
Vergleichs- und Einigungsgebühr im Jahr 2010, wurde da etwas unterschrieben ? Vermutlich hast Du der Ratenzahlung zugestimmt.

Die Zinssätze auf die Hauptforderung wurden nie auf die aktuellen Basiszinssätze gesenkt. Da müsste man in den VB schauen, was dort steht.

Die monatlichen Zahlungen über die vielen Jahre sind leider sehr gering, welche gleich durch die Zinsen aufgefressen werden.

Kontoführungsgebühren sind Unsinn. Gab es mehrfach Rücklastschriften ? Gerade 2017 tritt dies mehrfach hintereinander auf.

Die momentane Gesamtforderung lässt sich sich sicherlich reduzieren. Am Ende der Zahlung bist Du noch nicht angelangt.

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#9
 Von 
joimmer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

- 10.11.2005 Ankündigung Zwangsmaßnahme. Könnte OK sein, würde ich aber bestreiten.
- 22.1.2010 Adressermittlung. Nur, wenn sie zwischendrin umgezogen war
- 12.2.2010 Einigungsgebühr. Nur, wenn damals etwas unterschrieben wurde, wo sie ausdrücklich dieser Gebühr zugestimmt hat
- Zinsen zwischen 6.11.2005 und 31.12.2006 sind verjährt. Die Zinshöhe ist leider tituliert.
- 1.3.2010 Kontoführung: Frei erfundener Quatsch
- 4.9.2010, 3.3.2012, 11.10.2012, 8.1.2014, 8.4.2014, 7.8.2014, 7.5.2015 , 7.7.2017, 5.8.2017, 8.9.2017, 6.10.2017, 7.11.2017, 9.12.2017, 11.1.2018, 11.7.2018, 9.8.2017, 9.8.2018 Rücklastschrift, nur wenn es wirklich eine gab und eine Lastschrift vereinbart war. 8€ usw. halte ich für zu hoch, Muss per Rechnung der Bank nachgewiesen werden.
- 20.11.2012, 3.6.2015 Gerichtsvollzieherkosten, muss per Rechnung nachgewiesen werden
- 6.1.2019/8.2.2019, auch hier nur, wenn es diesen GV-Einsatz gab

Wir haben hier einmal mehr den Fall, dass sich der Otto-Konzern mit frei erfundenem Blödsinn konzernintern die Tasche voll macht. Leider ist das bereits tituliert. Der Titel ist um viele hundert Euro zu hoch. Schade.

Das Hauptproblem sind die unregelmäßigen zu niedrigen Zahlungen. Die werden durch Zinsen und ständige Rücklastschriften aufgefressen.

-- Editiert von mepeisen am 18.04.2019 04:49

Signatur:

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