Eos Inkasso (OTTO)

26. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bob2015
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eos Inkasso (OTTO)

Hallo erstmal!

Ich habe bei der Firma OTTO Schulden von rund 7000 Euro.
Die Ratenkäufe und Zahlpausen wurden mir jetzt zum Verhängnis.

Die Firma OTTO hat jetzt den Betrag an das Inkasso Unternehmen EOS abgetreten.

Ich bekomme zur Zeit ALG2 und Kindergeld für 2 Kinder.
Meine Frau ist seit August in der Ausbildung.

Monatlich soll ich knapp 300 Euro Bezahlen.
Ich habe dieses Schreiben nicht Unterschrieben und ein Eigenes zurückgesendet.

Ich möchte mit Monatlich 100 Euro zurück Zahlen.
Ich weis es ist nicht viel, aber Hoffe auf eine Einigung.

Ich möchte meine Schulden auch Begleichen, ist ja auch meine "Schuld"

Habt ihr Tipps wie ich mich Verhalten soll?

Habe das Schreiben mal Hochgeladen.



-- Editiert von Moderator am 27.12.2014 01:14

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Abwarten, was sie schereiben. Du kannst nur das zahlen, was du zahlen kannst. Für dich als Randnotiz: EOS ist eine 100%-Otto-Tochter. Das heißt: EOS fordert zwar "Bearbeitungsgebühren" und "Inkassogebühren". Bezahlen muss man die aber grundsätzlich nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du weißt das Du mit Frau und 2 Kids hohe Pfändungsfreibträge hast ?

Du weiß das eine ratenzahlungsvereinbarung ausgerechnet mit EOS (100 % Tochter von Otto) enorme Zusatzkosten bedeuten ?

Frage : Gibts noch andere schulden und falls ja wie hoch ?
Tituliert ?

Schulden laufen nur auf Dich ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#3
 Von 
Bob2015
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Käufe habe ich alle vor der Eheschließung getätigt.
Ist alles nur auf meinen Namen.

Somit kommen Sie an das Gehalt und Konto der Frau nicht ran?
Andere Schulden habe ich nicht.

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""

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ist alles nur auf meinen Namen.

Somit kommen Sie an das Gehalt und Konto der Frau nicht ran?


Ausgeschlossen ! :)

Konto der Frau läuft nur auf den Namen der Frau ?

Anmerkung :

Um später bessere Pfändungsmöglichkeiten zu haben versuchen Inkassofirmen oft den Ehepartner mit ins Schuldenboot zu holen
(Stichwort : Schuldanerkenntniserklärungen )

Deine Frau sollte also unter keinen Umständen irgendwas in diesem Zusammenhang unterschreiben

Momentan ist das noch nicht akut denn Du hast ja noch nicht mal einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten

Sind in den 7758 € bereits EOS Gebühren mitenthalten ?

Ich habe den Anhang von deinem Eingangspost gelöscht da Dein Name zu lesen ist
Hoffe das ist ok ?

Warte erst mal ab was der Inkassoladen antwortet und poste dann wieder



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "



-- Editiert thehellion am 27.12.2014 01:15

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#5
 Von 
Bob2015
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für das Löschen, hatte ja extra eine Email deswegen geschrieben. :)

Also meine Frau wird sowieso nichts Unterschreiben oder Erwähnt.
Haben getrennte Konten.

Also die Gebühren sind in dem Betrag schon mit drin.
Ich habe auch extra ein Schreiben erstellt, weil hätte ich Unterschrieben, hätte Eos ja Pfändungsrechte ect..?

Und da meine Frau in der Ausbildung ist, und Sie bald Bafög bekommt, habe ich demnächst kein eigenes Geld mehr.
Arbeitslosengeld fällt dann Komplett weg.

Dann habe ich ja Quasi kein Einkommen.
Dann können Sie auch nicht an die Frau ran?

-----------------
""

-- Editiert Bob2015 am 27.12.2014 08:55

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Deine Schulden sind und bleiben zunächst mal deine Schulden

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#7
 Von 
Bob2015
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die 100 Euro Monatlich werden Akzeptiert.
Für ein Jahr erstmal.
Davon gehen aber 25 Euro an EOS.

Nach 6 Monaten kann ich einen Zinsstop Einlegen.



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""

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Evtl die Vereinbarung sicherheitshalber mal verlinken ?
(Namen /Anschrift abdecken)

Ansonsten würde ich in den Überweisunggen immer im Verwendungszweck dazuschreiben :
" Hauptforderung "

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#9
 Von 
Bob2015
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Vereinbarung bekomme ich noch Zugesendet.
Habe es Telefonisch Abgeklärt.

Danke für den Tipp mit dem Verwendungszweck.
Sobald das Schreiben da ist, lade ich es hoch bevor ich weiteres Unternehme.

MFG

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""

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hier 2 meiner meinung nach hilfreiche Links

http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

(linke spalte die zu zahlenden gebühren)

und hier mein blog mit zahlreichen gerichtsurteilen :

http://inkassokosten.wordpress.com/



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Davon gehen aber 25 Euro an EOS.

Wie soll das begründet werden?`

Ich würde so oder so, wie hier empfohlen, erst mal ganz grundsätzlich nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung überweisen. Also im Verwendungszweck klar stellen, wofür das Geld ist.

Wie gesagt: EOS ist eine Otto-Tochter. Die dürfen keinerlei gebühren erzwingen. Auf der anderen Seite ist man drauf angewiesen, dass die still halten. Daher zweckgebunden überweisen und wenn man fertig überwiesen hat, einfach aufhören und der EOS die Gebühren verweigern. Klagen werden die dann ganz sicher nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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