Hallo, ich war mal Telekom Kunde… ich hatte mein Handy 2013 im Urlaub gestohlen bekommen usw., habe auch alles Über einen Anwalt regeln lassen und auch ein betrag von 2800,00 EUR wurde festgesetzt. Ich war mit einer Konto Pfändung einverstanden die immer noch fortgeführt wird. Dachte damit hätte sich die Sache erledigt. Seit Dez. 2015 bekomme ich von der Eos Saf Forderungsmanagement GmbH Hamburg zusätzliche Zahlungsaufforderungen das ich die 2800,00 EUR + zzt. 485,00 EUR bezahlen. Ich habe mich sofort Schriftlich mit denen in Verbindung gesetzt um genaueres zu erfahren ob die Überhaupt dazu berechtigt sind. Ich habe mich via Einschreiben an den Sitz Eos Saf Forderungsmanagement GmbH Heidelberg gewendet da keine genaue Adresse von Hamburg angegeben wurde und laut die angegebene Telefonnummer und die Adresse eine Vollständige Adresse von Heidelberg angegeben ist.
EOS SAF Forderungsmanagement GmbH
Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
Und hatte Sie aufgefordert mir Sämtliche Informationen gemäß §11a RDG
sämtliche Unterlagen zukommen zulassen und ihnen eine Frist gesetzt, dem Sie nicht nachgekommen sind noch habe ich eine Rückantwort erhalten. Nun habe ich noch mal ein schreiben erhalten das Ich jetzt 2800,00 EUR + zzt. 585,00 EUR bezahlen soll. Sie wollen zur Konto Pfändung zusätzlich noch eine Ratenzahlung erzwingen. Ich habe ja schon eine Konto Pfändung etc. von der Telekom in der gleichen Sache. Ich habe auf dieses schreiben von denen reagiert und wieder via Einschreiben an die Eos Saf Forderungsmanagement GmbH Heidelberg und auch eine Kopie + Quittung vom ersten Einschreiben hinzugefügt das Sie nicht behaupten können das Sie den ersten Brief nicht erhalten hätten und Sie aufgefordert mir Sämtliche Informationen gemäß §11a RDG
sämtliche Unterlagen zukommen zulassen damit ich die Unterlagen Prüfen lassen kann. Da es sich sicher hier um Doppelte abzocke sowie zusätzliche 585,00 EUR an Gebühren handelt.
Denn wie ich schon mitgeteilt habe liegt schon eine Konto Pfändung vor im Auftrag der Telekom und ein Festbetrag wurde auch festgesetzt. Mir liegen die Unterlagen komplett von 2013 vor und auch der Anwalt hat die Unterlagen. Meine Frist die ich Eos Saf Forderungsmanagement GmbH gegeben habe endet in zwei tagen und bis jetzt weigern die die geforderten Unterlagen mir zukommen zulassen. An welches Gericht müsste ich mich wenden um diese Unterlagen gemäß §11a RDG
von der Eos Saf Forderungsmanagement GmbH zukommen Forderung
kam aus Hamburg und in den Briefen stehen immer nur die Adressdaten von Heidelberg.
Würde die Unterlagen offiziell über ein Gericht einfordern und auch Beschwerde einreichen. weiß halt nicht an welchem Gericht ich mich wenden soll Hamburg oder Heidelberg.
-- Editier von Gast2016 am 17.10.2016 18:36
Eos Saf Forderungsmanagement GmbH Telekom
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Nochmal zum Mitschreiben: Du bist Opfer eines Diebstahls und sollst trotzdem 2800€ bezahlen? Wofür? Wieso so absurd viel?
Ansonsten LG Heidelberg, siehe http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=show&id=12010
mepeisen, dein Link funktioniert nicht. Wird wohl dynamisch generiert.
Wenn ich nach der zuständigen Registrierungsbehörde für die EOS in Heidelberg suche, kommt bei mir aber das Landgericht Karlsruhe raus.
Beim dortigen Landgerichtspräsidenten würde ich mich an Stelle von Gast2016 über die EOS beschweren, dass die trotz mehrmaliger Aufforderung ihren Darlegungs- und Informationspflichten gemäß §11a RDG
nicht nachkommen und das Gericht die EOS unter Androhung einer empfindlichen Geldstrafe dazu veranlassen soll. Damit sollte Bewegung in die Sache kommen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
(Kurzfassung) Mein Handy (iPhone) ist 2013 aus meinem Hotelzimmer verschwunden, habe mich im Hotel beschwert und auch Anzeige erstattet, im Hotel wurde der Diebstahl herunter gespielt usw. die Polizei war da auch ziemlich desinteressiert zu ermitteln, als ich wieder in Deutschland war habe ich mich sofort mit der Telekom in Verbindung gesetzt auch eine Kopie von der Anzeige hingeschickt via einschreiben, haben es in der Zentrale angeblich nie erhalten …(war echt ein hin und her). Habe dann auch ne richtig gewaltige Handy Rechnung bekommen von T-Mobile mit Nummer die ich nie Angerufen hatte … (Ankara usw.) habe dann einen Anwalt hinzugezogen, er hat auch nicht wirklich Lust gehabt oder eine hilfe (wurde mir von der Verbraucher zentrale damals empfohlen). Die Rechnung wurde dann festgesetzt auf 2800,00 EUR und eine Kontopfändung läuft bereits seit 2013. Nun will Inkasso trotz Kontopfändung ohne vorlagen von diversen Unterlagen wonach Sie laut §11a RDG
verpflichtet sind die gleiche Summe 2800,00 EUR + 585,00 EUR zusätzlich für eintreiben.
bin auf diesen link gestoßen: https://www.eos-schuldnerportal.de/SchuPo-portal-de/content/legal_info
Genau deswegen möchte ich mich ja Beim Amtsgericht über die Eos Saf Forderungsmanagement GmbH Beschweren weil sie gegen §11a RDG
verstoßen, Deswegen habe ich mich ja hier an euch gewannt, weil ich nicht weiter wusste mit dem zuständigen Gericht bekomme ich das im link angezeigt:
EOS SAF Forderungsmanagement GmbH
Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 7962-0
Fax: +49 6221 7962-199
E-Mail: saf@eos-deutschland.de
Handelsregister HRB 335528 beim Amtsgericht Mannheim
USt-IdNr.: DE 180197211
Vertreten durch die Geschäftsführer: Ben Kleinebrecht, Jürgen Borgartz
Registriertes Inkassounternehmen nach §10 Abs. 1 Nr. 1
RDG Aufsichtsbehörde/Zulassungsbehörde ist der Präsident des Landgerichts Karlsruhe, Hans-Thoma-Straße 7, 76133 Karlsruhe
Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister, Aktenzeichen: E 3712 - 409
Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
vorallem habe ich Sie mehrfach nun Kontaktiert via Einschreiben (kopien von den besagten einschreiben +Quittungen von den einschreiben füge ich der beschwerde hinzu) und die weigern sich darauf die Unterlagen heraus zugeben und bevor ich nochmals einen Anwalt Geld bezahle und wieder nur Mist heraus kommt versuche es Selbst und Schreibe das Gericht an.
Ja, meinte auch LG Karlsruhe. Sorry. Scheint wohl so zu sein, dass es dynamisch generiert wird. Nächstes Mal kopiere ich es raus :-)
Die Beschwerde ans LG ist kostenlos bzw. kostet nur Briefporto. Insoweit kann es, wenn man klar und vernünftig formuliert, nichts schief gehen. Auch wenn Beschwerden nur selten wirklich Konsequenzen haben, gibt es einen Effekt: Es ist eine überdeutliche Warnung und es zwingt das Inkasso, sich ab nun vernünftig zu verhalten. EOS stellt sich gerne strunzblöd, wenn es um so etwas geht. Offenbar ist die Taktik, dass viele dann entnervt aufgeben, zu erfolgreich. Lass dich daher nicht unterkriegen.
Leider ist damals extrem viel schief gegangen. Ich hätte das Handy sofort sperren lassen und ich hätte mich geweigert, das zu bezahlen. Ich bin nicht dafür verantwortlich, was ab dem Diebstahl mit dem Handy passiert. Das ist der Dieb. Das Handy lag nirgendwo offen rum und wurde von dir auch nicht verliehen. Ob die örtliche Polizei motiviert ist oder nicht, den Dieb zu finden, ist das Problem der Telekom, nicht deines. bzw. leider wurde es zu deinem Problem gemacht.
Schade, wenn der Anwalt das in den Sand gesetzt hat. Sagen wir halt mal so: Es gibt gute Anwälte und schlechte. Jetzt ist das alles zu spät und das Geld vom Dieb wiederholen. Tja. Finden.
Bei so etwas wünscht man sich eine zügige Ermittlung und ein Auffinden des Handys über den Hersteller.
Wie dem auch sei: Doppelt zahlen musst du trotzdem nicht. Wie viel wurde bereits erfolgreich gepfändet?
Beschwerde beim LG würde ICH persönlich anhand deiner Infos so formulieren: "Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mich über EOS SAF Forderungsmanagement GmbH und beantrage ein empfindliches Bußgeld wegen Verstoßes gegen §11a RDG
, und bitte je nach Ausgang der Ermittlungen um Abgabe an die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Unterschlagung und der Nötigung. Hintergrund ist eine Forderung aufgrund eines Titels unter Aktenzeichen XYZ. Diese Forderung ist mir im Grunde unbekannt, daher forderte ich sämtliche Informationen gemäß §11a RDG
per Einschreiben an. Die Vorlage dieser Informationen wurde mir wiederholt verweigert. Gesetze Fristen sind ergebnislos verstrichen. Aufgrund des Verstoßes begehre ich die Festsetzung eines empfindlichen Ordnungsgeldes, das dazu geeignet ist, EOS zu überzeugen, dass sie zukünftig §11a RDG
von sich aus einhalten. Nur von der Summe her kann ich vermuten, dass es um dieselbe Sache geht, zu der es aber auch seit 2013 bereits eine Kontopfändung gibt, beauftrag von ABC. Es wurden bereits XXX€ abgeführt, die aber verschwunden zu sein scheinen bzw. von EOS mutmaßlich nicht verrechnet sind, insoweit also von einer unbekannten Stelle unterschlagen wurden. Dies alles kann ich nur vermuten, da mir EOS jegliche Informationen, wie sich der Betrag zusammensetzt, verweigert. Offenbar versucht EOS hier, doppelt zu pfänden bzw. den Betrag doppelt einzutreiben. Da ich mehrfach auf die bestehende Kontopfändung hingewiesen habe, auch im vollem Wissen, dass hier der Betrag mittels Drohungen doppelt begehrt wird (Nötigung)."
Bei der Angabe mit der Kontopfändung schaue nochmal in deine Unterlagen. Also von wem die Kontopfändung ursprünglich kam. Da war ja damals auch schone in Anwalt oder ein anderes Inkasso involviert.
-- Editiert von mepeisen am 18.10.2016 06:17
Habe das Handy unter dem Kissen platziert zum Laden, war dann essen und als ich holen wollte war es weg. Die Türkische Polizei haben sich schwer getan beim ermitteln und auch das Hotelpersonal waren da keine große Hilfe. Mit der Telekom gab es auch nur Ärger mit den Unterlagen, hatte Sie auch alle via einschreiben zugesendet und sind im Gebäude irgendwo untergegangen. Hab mich dann an die Verbraucherzentrale gewendet und die haben mir den Anwalt empfohlen. War mein erster Anwalt, hatte noch nie vorher irgendwelche Rechtlichen Probleme und man sieht halt nicht ob der gut ist oder nicht. Wir hatte es mal versucht das Handy Orten zulassen ohne erfolg. Ich denke immer noch dass es eine vom Reinigungspersonal war. Die sich um die Zimmer kümmerte, die Diebin lebt in der Türkei.
Der Anwalt von der Telekom war Seiler & Kollegen die haben auch die Kontopfändung veranlasst und ist wie gesagt noch aktiv, ihr Sitz ist auch in Heidelberg wie EOS was für ein zufall :D Ich Bekomme gerade Bafög und habe noch einen Mini Job also da ist nicht viel Hab auch deswegen ein P-Konto.Ich kann so nicht sagen was sie schon bekommen, hatte mir nach der angeblichen klärung über die Anwälte keine gedanken mehr gemacht und mich auf mein Studium konzentriert.
Ich werde den Brief so formulieren und morgen via einschreiben mit meinen Unterlagen so ans Gericht Karlsruhe schicken und warte auf Antwort.
Danke vorab für die Informationen und Hilfe
-- Editiert von Gast2016 am 18.10.2016 10:49
Zitat:und auch das Hotelpersonal waren da keine große Hilfe.
Klar. Überlege mal, wer als erstes in Frage kommt, weil er A) Zugang zum Zimmer hat und B) nicht auffällt, wenn er beobachtet, wann Leute ein Zimmer verlassen...
Will niemandem was unterstellen, aber naja... Abhaken. Man kann nun nichts mehr ändern.
Zitat:Ich kann so nicht sagen was sie schon bekommen
Dann auch nichts davon in der Beschwerde schreiben. Nur darauf beschränken, dass die Kanzlei bereits eine nach wie vor aktive Kontopfändung laufen hat. Würde die Beschwerde etwas verlagern und die Behauptung aufstellen, dass EOS hier ohne Vollmacht unterwegs ist. Da nicht zeitgleich die Kanzlei und EOS in derselben Sache getrennt voneinander Pfändungen rausbringen oder androhen können. Es können nicht beide zeitgleich beauftragt sein vom Gläubiger.
Hatte mir damals den Kopf 1000 mal zermartert, wegen dem Handy usw. hatte das Thema auch damals durch Handy, Diebin, Telekom, Anwalt usw. hatte auch dann meine Ruhe bis EOS anfing zuschreiben. War auch ziemlich enttäuscht von der deutschen Botschaft, hatten tierische Probleme wegen den (Übersetzungen) usw. Behörden kram Vorort. War auch das erste und letzte mal das ich dahin fliege.
Habe den Brief ab gerändert und gerade zur Post gebracht. Habe auch wie ich oben schon erwähnt habe Kopie beider einschreiben an der Eos + den Quittungen hinzugefügt, ich denke wenn das Gericht weitere unterlagen brauchen tut werden die Sie ja von mir Anfordern. Mal schauen wie lange es nun dauert bis da was passiert. Wenn ich so hier die Beiträge lese bin ich ja auch kein Einzelfall bei dem sie so vorgehen mit der Verweigerung Auskunftspflicht etc..
mfg
Zitat:Ich habe mich via Einschreiben an den Sitz Eos Saf Forderungsmanagement GmbH Heidelberg gewendet da keine genaue Adresse von Hamburg angegeben wurde
Du weißt schon, dass große Unternehmen meistens eine eigene PLZ mit verknüpftem Postfach haben und deswegen keine weitere Angabe von Straße und Hausnummer nötig ist? Warum schickst du denn deine Briefe wo anders hin?
Wenn dort steht "Hamburg" schreibe ich doch nicht nach Heidelberg??
Womöglich ist Heidelberg nur der angemeldete Sitz, aber die komplette Bearbeitung findet in Hamburg statt.
Trotzdem sollte eigentlich EOS in der Lage sein die Briefe nach Hamburg weiterzuleiten...
-- Editiert von The_Mentalist am 18.10.2016 14:14
Das ist mir bekannt das Firmen und Unternehmen meistens einen eigene PLZ mit Postfächern haben, im Brief wurde auch immer nur Hamburg, den und das Datum erwähnt und die Angegebene Telefonnummer mit Vorwahl Heidelberg und die einigste Postanschrift die komplett angegeben wurde in allen Forderungsbriefen die von dem Sitz in Heidelberg ist. Also habe ich Heidelberg angeschrieben mit der Angegeben Forderungs.-Nr. sowie auch im jeden Brief darauf verwiesen Brief datiert ist mit Hamburg den und der kompletten Adresse von Heidelberg angegeben wird, habe ich bisher nie Antworten von Eos erhalten. Wenn die Forderung aus Hamburg ist und die haben ein eigenes Unternehmensitz da dann hätten die ja auch die volle Adresse + Telefonnummer von Hamburg angeben können, statt die ganzen Adressdaten von Heidelberg. Als ich Eos gegoogelt habe bin ichauch auf mehrere zweigstellen usw. gestoßen. Selbst wenn eine zweigstelle für die Vorderung zuständig wäre oder ist, hätte mich Heidelberg darüber in kenntnis setzten müssen was ja bis heute nie geschehen ist.
Wenn dort nur im Kopf stand "Hamburg, den XX.XX.2016" und unten bei den Pflichtangaben quasi als ladungsfähige Anschrift die von Heidelberg, ist es meiner Meinung nach völlig legitim, die Schreiben auch an Heidelberg zu adressieren.
Ich würde jetzt einen Brief an den Landgerichtspräsidenten in Karlsruhe aufsetzen und wie von mepeisen vorgeschlagen formulieren, jedoch weil die bisher gepfändete Summe nicht klar ist, diese beiden Sätze weglassen:
Zitat:Es wurden bereits XXX€ abgeführt, die aber verschwunden zu sein scheinen bzw. von EOS mutmaßlich nicht verrechnet sind, insoweit also von einer unbekannten Stelle unterschlagen wurden. Dies alles kann ich nur vermuten, da mir EOS jegliche Informationen, wie sich der Betrag zusammensetzt, verweigert.
Für den Fall, dass EOS den Titel jetzt hat und einen Gerichtsvollzieher beauftragt, weiß ich leider nicht, ob man den einfach so mit Verweis auf die laufende Pfändung wieder wegschicken kann. Dann wäre es nämlich ganz einfach und ein Einschreiben an die EOS, dass man deren Forderung aufgrund der laufenden Pfändung widerspricht und die (zusätzlich zu der wahrscheinlich vorhandenen) Meldung an Auskunfteien untersagt, würde als Reaktion ausreichen.
Der Brief ist schon seit heue mittag 12:30 uhr bei der Post und schon weg zum Landgericht in Karlsruhe, seit die Kontopfändung 2013 vorliegt bis heute war noch kein Gerichtsvollzieher bei mir.
Zitat:Für den Fall, dass EOS den Titel jetzt hat und einen Gerichtsvollzieher beauftragt, weiß ich leider nicht, ob man den einfach so mit Verweis auf die laufende Pfändung wieder wegschicken kann
Den Gerichtsvollzieher vor Ort nicht. Das wäre ein getrennter Pfändungsauftrag und so in Ordnung. Sollte aber EOS eine zweite Kontopfändung auf das gleiche Konto beantragen würde ich via Anwalt Vollstreckungsabwehrklage erheben und die Aufhebung der zweiten Pfändung begehren wegen grobem Unfug (juristisch ausgedruckt: Rechtsmissbrauch).
-- Editiert von mepeisen am 18.10.2016 20:16
Meine "Frage" bezog sich auf einen Vor-Ort-Besuch, von daher schade. Wäre aber auch zu einfach gewesen.
Nachdem Gast2016 bereits die Beschwerde ans Landgericht geschickt hat, warten wir jetzt einfach mal das Ergebnis ab.
Zitat:Der Anwalt von der Telekom war Seiler & Kollegen die haben auch die Kontopfändung veranlasst
Wie ist die Telekom denn an einen gerichtlichen Titel gekommen?
Anhand der Schilderung hier vermute ich mal, dass es ein Urteil gab, aus welchem vollstreckt wird:
Zitathabe dann einen Anwalt hinzugezogen, er hat auch nicht wirklich Lust gehabt oder eine hilfe (wurde mir von der Verbraucher zentrale damals empfohlen). Die Rechnung wurde dann festgesetzt auf 2800,00 EUR und eine Kontopfändung läuft bereits seit 2013. :
Evtl. kann Gast2016 das ja bestätigen oder die Umstände, wie es zu der Kontopfändung kam, anderweitig erklären.
Wie die Telekom zum Titel kam. In meiner Ausführung steht drin Prozessbevollmächtigter Seiler & Kollegen, gehe mal von aus das sie in beantragt hatten im Auftrag der Telekom.
Nach dem ich aus dem Urlaub zurückkam, kontaktierte ich T-Mobil um sie in Kenntnis zusetzten das mein Handy gestohlen wurde und das ich auch anzeige erstattet habe und das ich keine Möglichkeit hatte aus der Türkei sie schon zukontaktieren hatte keine Kunden Nr. geschweige eine Nummer noch ein Handy mit dem ich überhaupt mit jemanden schreiben oder Telefonieren konnte und nach langem hin und her wurde ich von einem zum anderen Mitarbeiter verbunden …man hat mich dann aufgefordert die Unterlagen ihnen zuzufaxen…ich hatte kein Fax also schickte ich die Kopien via einschreiben die sind angekommen und im Gebäude verschwunden. Hatte dann nichts von ihnen mehr gehört bis ich Post von Seiler & Co. bekommen habe ihnen die Sache geschildert ihnen die unterlagen nochmals mit geschickt und bin dann zur Verbraucherzentrale man hat mir den Anwalt empfohlen bin dann zu ihm hin der ab dann mit ihnen hin und her geschrieben hat. Nach einer weile machten Sie uns das Angebot das sie auf einen teil versichten würden und das Sie nur noch auf 2800,00 EUR bestehen würden inkl. Anwaltskosten etc. Mein Anwalt hielt das für ne gute Lösung, nach langem hin und her war ich dann auch mit einverstanden und schrieb Seiler & Co. an. Nach einigen Wochen klingelte es bei mir und ein Gerichtsvollzieher stand bei mir vor der Tür im Auftrag der Telekom und wollte die von 2800,00 EUR von mir + Gebühren von mir haben. Ich teilte ihm die Sachlage mit und musste eine Eidesstattliche Erklärung abgeben und lies mir ein schreiben da und ging. Damit ging ich zum Anwalt und sagte dazu nichts machte sich nur eine Kopie und das war’s dann. Einige Tage später bekam ich Post von der Rentenversicherung das mein Rentenkonto gepfändet wurde im Auftrag von Telekom Seiler & Co. und dann noch ein Schreiben von meiner Bank das eine Kontopfändung vorliegen würde im Auftrag von Telekom, Seiler & Co. und mir angeraten mein Konto sofort in ein P-Konto um zu wandeln. Das lies ich auch sofort machen, damit bin ich auch wieder zum Anwalt und er machte sich wieder Kopien und dass war das letzte mal das ich bei dem Anwalt war. Bis auf einmal EOS mich anschrieb und diese Sache hier losging.
Habe ne Frage wegen der Rentenkonto Pfändung, kann ich die Unterlagen der Rentenkonto Pfändung von dem Gerichtsvollzieher anfordern der die Pfändung durchgeführt hatte und auch Unterlagen von der Rentenversicherung ? Habe zwar ein Schreiben vorliegen aber mir kam es noch umfangreicher vor, liegt ja schon ne einige Zeit zurück seit die Sache war und hatte mich auch dann nicht mehr drum kümmern müssen usw. seit 2013 ist ja die Kontopfändung in gange und bis heute war auch kein Gerichtsvollzieher mehr da.
-- Editiert von Gast2016 am 20.10.2016 11:36
-- Editiert von Gast2016 am 20.10.2016 11:39
Zitat:Mein Anwalt hielt das für ne gute Lösung
Und dummerweise hat er sogar Recht.
Denn ein Detail hast du bisher nicht benannt, was aber wesentlich ist. Nämlich folgendes:
Zitat:Nach dem ich aus dem Urlaub zurückkam, kontaktierte ich T-Mobil um sie in Kenntnis zusetzten das mein Handy gestohlen wurde
Am Ende des Tages gilt §254 BGB nämlich auch für dich. Es gibt gerade auch bei Diebstahl von EC-Karten immer auch die Pflicht, diese sofort sperren zu lassen. Bei Handys dürfte dasselbe der Fall sein. Du hast bis nach dem Urlaub gewartet. Und dass du keine Kundennummer hattest ist albern. Wenn man bei der Telekom anruft und keine Kundennummer hat, nennt man denen alles andere (Name, Adresse, Geburtsdatum) und die finden dich dann auch.
Und du hättest vom Hoteltelefon aus anrufen können. Vorher auf der Homepage nach der Telefonnummer geschaut. Irgendwie hätte das schon hingehauen. Oder die Polizei aufgefordert, dort für dich anzurufen.
Sprich: Der Anwalt hat, wenn dir die Hälfte erlassen wurde und weil du zu spät reagiert hast, womöglich gar nicht anders handeln können. Alles sehr unglücklich gelaufen.
Ist immer noch nicht beantwortet, wie die an den Titel rangekommen sind. Das geht nur über ein Gericht oder einen Notar.
Um das Richtig zustellen, ich hatte da Vorort kein Handy mehr da waren alle wirkliche alle meine Kontaktdaten sowie auch die Komplettnummer usw. darauf gespeichert auch Tcom nr. mein Hotel hatte kein I-net usw. war damit auch bei der Botschaft, die haben mir mit dem Problem auch nicht grossartig weiter geholfen und die Polizei vorort auch nicht. Ich konnte nicht mal meine Eltern verständigen das Sie mir da weiterhelfen konnten usw. Als ich den Diebstahl bemerkt habe bin ich direkt Runter zur Rezeption und habe direkt da den Verlust des Handys gemeldet usw. Mittwochs war der Diebstahl, bin zur Rezeption runter habe denen den Verlsut gemeldet die haben die Polizei gerufen die kamen dann nach ca. einer Stunde oder so...die haben mich nicht wirklich verstanden dann bin ich mi denen zur deutschen Botschaft und die wollten mir da nicht wirklich weiterhelfen bis dann einer dann mit ist zurPolizei um mir bei der Anzeige zuhelfen und Freitags bin ich zurück nach Deutschland geflogen und als ich zuhause war habe ich mich mit der Telekom in verbindung gesetzt.
Das mit ich Mitschuld an dem Diebstahl war hatte nie bestritten, das ich es Überhaupt im Zimmer unter dem Kissen aufgeladen habe und ich in der Zeit runterging habe ich auch nie abgetritten usw. Ich Habe dem vergleich auch zugestimmt und bin ja bereit zuzahlen.
Das mit dem Titel meinst du wie EOS an ihn gekommen ist oder die Anwaltkanzlei Seiler ?
-- Editiert von Gast2016 am 20.10.2016 12:22
Zitat:Um das Richtig zustellen, ich hatte da Vorort kein Handy mehr da waren alle wirkliche alle meine Kontaktdaten sowie auch die Komplettnummer usw. darauf gespeichert auch Tcom nr. mein Hotel hatte kein I-net usw. war damit auch bei der Botschaft, die haben mir mit dem Problem auch nicht grossartig weiter geholfen und die Polizei vorort auch nicht.
Alles hübsch. Aber alles sehr schwache Argumente, denn in der Türkei hat es sicher auch ein Internet-Cafe.
Wie auch immer. Du hast eingesehen, dass der Vergleich das Beste war als Kompromiss.
Am Ende hättest du vielleicht Recht bekommen, vielleicht nicht. Bei Verfahren mit ungewissem Ausgang ist das halt wie beim Pokern.
Zitat:Das mit dem Titel meinst du wie EOS an ihn gekommen ist oder die Anwaltkanzlei Seiler ?
Die Kanzlei.
Sprich: War das ein vor Gericht oder einem Notar geschlossener Vergleich. Wenn ja: Dann gab es einen Titel und es ist klar, wieso gepfändet wurde.
Deine Geschichte klingt halt so, als ob du sagst "Ja, ich bin zum Anwalt, es wurde mit der Telekom diskutiert und ein Vergleich geschlossen. Und dann wurde gepfändet."
Ohne Gericht oder ohne Notar kann auch nichts einfach so gepfändet werden.
Hallo, nach meiner schriftlichen Beschwerde bei dem Aufsichtsgericht Karlsruhe hat man mir eine komplette Forderungsaufstellung usw. zukommen lassen. Ich habe ihnen dann mitgeeilt das der Anwalt von der Telekom war Seiler & Kollegen das sie eine Kontopfändung veranlasst haben die wie gesagt noch aktiv ist und auch mitgeteilt das Seiler & Kollegen auch eine Rentenkonto Pfändung durchgeführt haben und das dieses Geld nirgends in ihrer Forderungsaufstellung aufgeführt wurde.
Ich teilte der Inkasso auch mit da diese Kontopfändung die seit 2013 Aktiv ist, ich nicht verpflichtet bin ihre Zahlungsaufforderungen nachkommen und doppelt bezahlen werde und ihnen auch keine weiteren Auskünfte die ich im Haushaltsbogen noch die Ratenvereinbarung die sie mir mitgeschickt hatten ausfüllen werde.
Nun nach ca. 3 Wochen habe ich einen neuen Brief heute erhalten, in dem drin steht das es nach umfangreichen Ermittlungen keine dieser erwähnten Zahlungen festgestellt werden konnte und ich ihnen Rückwirkend alle Kontoauszüge aushändigen solle, ich könnte sie auch mit dem Handy knipsen und ihnen via E-Mail direkt zukommen lassen.
Es wird von der Besagten Rentenversicherung Pfändung noch von der Bankkonto Pfändung die noch läuft, wollen die keine Unterlagen noch werden diese in dem Brief erwähnt.
Anbei war ist auch eine neue Aufgelistet Forderungsaufstellung von der FOS die seit letzten Monate von 3.385,00 EUR auf 2.585,00 EUR gesunken ist. Obwohl ich keine Zahlungen an ihnen geleistet habe.
So wie es aussieht wollen die weiterhin doppelt eintreiben und über meine Bankauszüge an meine Finanzielle Situation sowie Bankdaten heran kommen. Was soll ich jetzt tun?
-- Editiert von Gast2016 am 18.11.2016 14:33
Zitat:Nun nach ca. 3 Wochen habe ich einen neuen Brief heute erhalten, in dem drin steht das es nach umfangreichen Ermittlungen keine dieser erwähnten Zahlungen festgestellt werden konnte und ich ihnen Rückwirkend alle Kontoauszüge aushändigen solle, ich könnte sie auch mit dem Handy knipsen und ihnen via E-Mail direkt zukommen lassen.
Du hast aber doch die Kontoauszüge oder?
Dann würde ich mit dem Brief zur Polizei gehen, die Kontoauszüge vorlegen und Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des Inkassos und der Kanzlei erstatten wegen Verdacht auf Betrug, Nötigung oder Unterschlagung.
Dem Inkasso würde ich folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich habe soeben Strafanzeige erstattet, sowohl gegen die Mitarbeiter ihres Hauses, als auch gegen die Mitarbeiter der Kanzlei. Sie benötigen meine Kontoauszüge nicht. Schauen Sie die eigenen Konten und die der Kanzlei durch. Die Staatsanwaltschaft wird sie sicherlich demnächst kontaktieren. Sie werden das Geld, was mittlerweile gezahlt wurde, unverzüglich wiederfinden und mir binnen 14 Tagen eine korrigierte Aufstellung vorlegen. Bei Weigerung werde ich mir einen Anwalt nehmen und entsprechend Klage einreichen."
Zitat:Anbei war ist auch eine neue Aufgelistet Forderungsaufstellung von der FOS die seit letzten Monate von 3.385,00 EUR auf 2.585,00 EUR gesunken ist. Obwohl ich keine Zahlungen an ihnen geleistet habe.
Kannst du erkennen, was sie da rausgenommen haben?
-- Editiert von mepeisen am 18.11.2016 16:06
Hallo, ich nach dem ich hier den beitrag reingesetzt habe, bei der Gerichtsvollzieherin angerufen und nach gefragt ob sie noch unterlagen vorliegen hätte von der Pfändung von meinen Rentenversicherungskonto...habe ihr auch das mitgeteilt was im Brief stand. Sie meinte das ich mich an die Anwaltskanzlei Seiler & Kollegen anrufen und die ihre Unterlagen anfordern. Als ich bei Seiler & Kollegen anrief Teilte der AB mit das Sie nicht mehr dazu zuständig sind 06221-532156 könnt ihr gerne selber Probieren. Ich habe daraufhin bei meiner Bank angerufen und habe ihnen das mitgeteilt und man hat mir gesagt das die Kontopfändung weiter aktiv ist und das die Gläubigervertreter und Empfänger dieses Kontos Seiler & Kollegen ist. Habe es schwarz auf weiss, habe auch bei der Rentenversicherung Telefoniert, am Montag ist der Zuständige Mitarbeiter da und soll mich Montag mit denen in Verbindung setzten. Lasse mir nochmal die UNterlagen zukommen von der Pfändung des Rentenkontos. Kontoauszügehabe ich nicht hier ...die meisten UNterlagen habe ich bei meinen Eltern eingelaggert aber kann sie anfordern von der Bank wurde mir auch schon gesagt am elefon als ich mit der Bank sprach.
Und ja ich kann ersehen wo her die Senkung der Geforderten Summe enstanden ist ...bei den Verjährten Zinsen die man mir voll berechnet hat.!!!!
Wenn ständig gepfändet wurde, ist ggf. allerdings wieder etwas an Zinsen da. Denn bei jeder Teilzahlung beginnt die Verjährung von Neuem. Aber eines nach dem anderen.
Ich würde wie gesagt mit Kontoauszügen und Bestätigung, was gepfändet wurde ausrechnen, was die erhalten haben und damit zur Polizei gehen. Geld verschwindet nicht und wenn die Kanzlei das Geld einsteckt statt weiterzuleiten, sollen die dafür auch einen auf den Deckel bekommen.
Ich habe gerade Seiler und Partner Gegooglet, wegen der neuer Nummer und da die auch gläubiger des Pfändungskonto sind …und musste Feststellen das Rechtsanwälte Seiler & Kollegen und EOS die gleiche Adresse haben ..!!!
Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
Ich fordere die Unterlagen von der Rentenversicherung an und von meiner Bank an und werde Anzeige erstatten. Da beide Unternehmen im gleichen gebäude sind müssen ihnen ja die Unterlagen zuverfügung stehen und Eos müsste ja dann auch wissen das auf mein Konto eine Pfändung im Auftrag der Telekom durchgeführt wird und trotzdem versuchen Sie das Geld doppelt einzutreiben!!!
-- Editiert von Gast2016 am 18.11.2016 17:09
Klar haben die das. Die sind ja auch "befreundet".
Ist aber egal, ob die nun zusammen arbeiten oder auch nicht.
Das Geld darf nicht verschwinden.
Strafanzeige habe ich übrigens deswegen empfohlen, da die ja schreiben, dass die sogar ausführlich den Fall geprüft hätte. Sprich: Es ist nicht so, dass die einfach nur unwissend waren, sondern die sagen damit "Das Geld ist weg".
-- Editiert von mepeisen am 18.11.2016 17:06
ja das ist mir klar... aber die Kontopfändung summe die wurde ohne zinsen festgesetzt..das wurde mir von meinem Bankmitarbeiter mir auch nochmal mitgeteilt!!
Okay wenn ich die Unterlagen habe werde ich Anzeige erstatten und ich würde gerne nochmals ein brief an das Aufssichtsgericht schreiben usw.
-- Editiert von Gast2016 am 18.11.2016 17:18
ZitatHallo, nach meiner schriftlichen Beschwerde bei dem Aufsichtsgericht Karlsruhe hat man mir eine komplette Forderungsaufstellung usw. zukommen lassen. Ich habe ihnen dann mitgeeilt das der Anwalt von der Telekom war Seiler & Kollegen das sie eine Kontopfändung veranlasst haben die wie gesagt noch aktiv ist und auch mitgeteilt das Seiler & Kollegen auch eine Rentenkonto Pfändung durchgeführt haben und das dieses Geld nirgends in ihrer Forderungsaufstellung aufgeführt wurde. :
Du schreibst von Deinen Eltern. Daraus schlussfolgere ich, dass Du noch relativ jung bist. Die Pfändung des Rentenkontos dürfte daher nur deklaratorisch sein.
Welches Geld fehlt demnach in der Forderungsaufstellung (sollte aufgeführt sein)?
Oder mit anderen Worten: Nur wenn Geld den Eigentümer wechselt ist die Forderung (teil-)erfüllt. Dürfte bei Dir mit der Pfändung des Rentenkontos aber nicht der Fall sein.
Berry
So jung bin ich auch nicht mehr, ich habe Abi gemacht dann Wehrdienst und verlängert beim Bund, danach Ausbildung und nun Studium in einer anderen Stadt und habe hier ne zu kleine Wohnung und meine Eltern haben ein haus und Unten im Keller sind meine Kisten mit allen Sachen die ich nicht mitnehmen konnte, da ich dachte durch die Festsetzung der Summe und der Kontopfändung die noch Aktiv ist wäre die Sache geregelt …bis die EOS anfing mir Briefe zuschicken..!
Es geht um die Summe die von meinem Rentenkonto gepfändet wurde, paar Hundert Euro.. habs nicht im Kopf durch die Bundeswehr kam was aufs Rentenkonto. Aber diese als die Bankkontopfändung von Seiler und Kollegen kam wurde auch Geld vom Konto gebucht…das Konto wurde in ein P-Konto verwandelt.
Kann ich auf was dagegen tun das ich nicht doppelt bezahlen muss, die Kontopfändung und zusätzlich noch EOS .
-- Editiert von Gast2016 am 18.11.2016 17:36
Zitat:Kann ich auf was dagegen tun das ich nicht doppelt bezahlen muss, die Kontopfändung und zusätzlich noch EOS .
Immer mit der Ruhe, noch ist nichts passiert. Im Moment schreibt EOS "nur" Briefe.
Ernst wird es erst, wenn sie tatsächlich nochmals diesen Betrag pfänden sollten.
Warte ab, bis du die Auszüge schwarz auf weiß hast und beweisen kannst, dass die haben Geld verschwinden lassen. Wenn du dann so vorgehst, werden die garantiert plötzlich eine richtige Aufstellung herbei zaubern.
Im Grunde macht EOS so einen Blödsinn gerne. Tun so, als sei nie Geld überwiesen worden und schauen dann, ob man sich wehrt oder nicht. Und am Ende finden sie das Geld plötzlich doch wieder, du wirst sehen. ;-)
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