Erbschulden, holländische Bank beauftragt Inkasso

20. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Mia123mitglied
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 18x hilfreich)
Erbschulden, holländische Bank beauftragt Inkasso

Hallo ihr Lieben,

habe heute einen Brief von einem Inkassobüro hier aus Deutschland erhalten. Forderung von 66000 Euro zahlbar bis zum 28.11.2014.

Es handelt sich um Erbschulden aus Holland. Meine Geschwister und ich haben ein Haus geerbt(belastet mit Hypotheken) und ich habe es dummrweise angenommen. Damals war es noch mehr Wert als die Hypothek. Nun ist es vor über einem Jahr zwangsversteigert worden, da mein Bruder, der dort wohnte und sich um das Haus kümmern wollte und in die Schweiz geflüchtet ist. Nach der Zwangsversteigerung blieb eine Restschuld von 66000 bei der holländischen Bank.

Ich habe mir einen Anwalt genommen, aber da das holländische Erbrecht zum tragen kam, konnte mir kein deutscher Anwalt helfen.

Einen holländischen konnte ich mir nicht leisten. Ich bin dann zur Schuldnerberatung der Caritas und habe ein Pfändungsschutzkonto beantragt. Die rieten mir dazu abzuwarten, denn die Forderung muss ja auch erst hier in Deutschland Gerichtlich durchgesetzt werden.

Nun habe ich ein Schreiben von einem Inkassobüro bekommen. Bis zum 28.11.2014 soll ich die 66000 Euro zahlen (Auftraggeber die holländische Bank). Ich könne die Schuld jetzt nosch außergerichtlich begleichen. Da ich Krankengeldbezieherin bin und auch wohl im nächsten Jahr nicht arbeiten kann, bin ich außer Stande auch nur einen Cent zu zahlen.

Ich bin psychisch schwer krank und jetzt auch das noch. Eigentlich wollten mein Freund und ich im Dezember heiraten, aber das kann ich jetzt wohl vergessen. Ich bekomme auch nur noch bis März Krankengeld.

Wie soll ich mich verhalten? Mit dem Inkassobüro Kontakt aufnehmen?
Kann ich überhaupt heiraten, ohne das mein (zukünftiger) Mann damit rein gezogen wird? Ich bekomme zu Zeit 840 Euro Krankengeld.
Soll ich schnell zu meiner Schuldnerberatung?
Anwalt einschalten? Aber ich glaube ich bekomme nicht noch einmal Beihilfe, da es sich um die gleiche Sache handelt. Einen Anwalt können mein Freund ich ich aus auch nicht leisten.

Bitte, bitte kann mir jemand helfen? Ich bin am Ende

Lieben Dank, Eure Mia


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-- Editiert Mia123mitglied am 20.11.2014 19:20

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8 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich wüsste keinen Ansatz.

Zwar könnte man sich fragen, ob du und dein Bruder wirklich Gesamtschuldnerisch haftet, aber was bringt dir das? Selbst wenn es nicht so wäre, würdest du mit der Hälfte gerade stehen, immerhin noch 33000€. Macht das für dich nun einen Unterschied? Könntest du 33tsd zahlen aber 66tsd nicht?

Ich sehe hier nur den sinnvollen Weg, zur Schuldnerberatung zu gehen, dass die zeitnah dem Inkasso einen Nullplan anbietet. Das Inkasso wird ablehnen und dann wird von dir Privatinsolvenz eingereicht. Nach 6 Jahren bist du dann schuldenfrei.
Ich gehe mal nicht davon aus, dass sich deine Einkommenssituation wesentlich ändert in dieser Zeit und ich gehe nicht davon aus, dass du plötzlich im Lotto gewinnst...

Die Schuldnerberatung soll am Besten direkt das Inkasso anschreiben.

Sonst bestehen keine Schulden? Sonst auch kein Vermögen was pfändbar wäre?

Dein zukünftiger Mann hat damit im Übrigen nichts zu tun. Das sind deine Schulden und solange er nirgendwo etwas unterschreibt, bleiben es erst mal deine Schulden. Wenn er vernünftig verdient, könnte man bestenfalls ein Unterhaltsanspruch/ Taschengeldanspruch an dich ableiten. Das wird aber normalerweise nicht über der Pfändungsfreigrenze liegen, somit kann man da auch nichts pfänden.

Ein Tipp vorab: Du hast hoffentlich ein eigenes Konto auf deinem Namen. Das wirst du noch brauchen, sobald es zu Pfändungen kommen sollte.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Mia123mitglied
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 18x hilfreich)

Ok, das mit dem Heiraten ist mittlerweile geklärt. Mein Freund heiratet meine Erbschulden nicht mit.

Nun bleibt noch die Frage, Morgen mit dem Inkassobüro telefonieren?

Oder ignorieren und auf das deutsche Gerichtsverfahren warten?
In Holland hat es bereits im März 2013 eines gegeben, wurde seit dem aber nicht mehr benachrichtigt, auch nicht zu dem Urteil des Verfahrens.

Mit der Schuldnerberatung Kontakt aufnehmen? Da es hier nur ein kleines Dorf ist, kommt mein Berater aus der nächst größeren Stadt und es dauert immer einen Termin zu bekommen, da er extra hier in die Außenstelle kommt. Die Frist endet ja zum 28.11.

Mia

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mia123mitglied
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

vielen lieben Dank für Deine Antwort. Also ich habe seit 2 Jahren ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto, auf Anraten meiner Schuldnerberatung. Es läuft auch nur über meinen Namen. Ich habe noch nie Schulden gehabt mit meinen 44 Jahren, bis auf das "mißglückte" Erbe jetzt.

Wir sind eine Erbengemeinschaft aus drei Geschwistern. Da ist nichts mehr zu machen. Es konnte mir kein deutscher Anwalt helfen. Meine Eltern haben in Holland bis zu ihrem Tod gelebt, daher wurde das Haus nach holländischem Recht vererbt.
Mir blieb nur übrig zu warten und wie mein Schuldnerberater sagte, zu hoffen, dass der Bank der Aufwand ein deutsches Verfahren anzustrengen, zu hoch wär.

Nun ja, ich denke deshalb auch erst das Inkassobüro.
Ich werde Morgen versuchen so schnell wie möglich einen Termin bei meiner meinem Schuldnerberatung zu bekommen.
Hoffentlich stehe ich das durch, ich bin psychisch schwer angeschlagen (Schwere Depressionen, Burn Out, Angststörung)
Aber nun muss ich da durch.

Mia

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#4
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Dein Freund würde deine Schulden nicht mit heiraten. Siehe hier unter "Populäre Rechtsirrtümer".

Wenn es schon in Holland ein Gerichtsverfahren und ein Urteil gab, würde ich an deiner Stelle mal versuchen, eine Ausfertigung von dem Urteil zu erhalten. Wenn du Beklagte in dem Verfahren warst, wird dir das Gericht mit Sicherheit das Urteil zukommen lassen. Es nützt ja nix, den Kopf in den Sand zu stecken.

Ein weiteres Klageverfahren in Deutschland wird es wahrscheinlich nicht geben. Die Bank kann beantragen, dass das holländische Urteil in Deutschland für vollstreckbar erklärt wird (http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EG%29_Nr._805/2004_%28EuVTVO%29). Allerdings ist das Krankengeld so niedrig, dass du damit unter der Pfändungsfreigrenze liegst. Wenn du auch kein anderes nennenswertes Vermögen hast, wird bei dir jeder Vollstreckungsversuch ins Leere gehen. Genau das solltest du dem Inkassoladen dann mitteilen (vielleicht sogar eine Kopie deiner Krankengeldbewilligung beilegen). Wenn der Inkasso-Laden erkennt, dass bei dir nichts zu holen ist, wirst du erst einmal eine Weile nichts von dem hören.

-- Editiert Guybrush Threepwood am 20.11.2014 22:40

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#5
 Von 
Mia123mitglied
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 18x hilfreich)

Guten Morgen,

Danke für Deine Antwort. Also den Kopf in den Sand stecke ich ganz bestimmt nicht. Ich habe mir, als die Sache los ging bei mehreren Anwälten Rat eingeholt. Bin zur Schuldnerberatung und habe mir auch in diversen Foren Rat gesucht. Ich hatte mir deswegen die Hacken wund gelaufen und keiner konnte mir wirklich helfen.

Vor dem Verfahren gab es ja auch mehrere andere, da habe ich auch immer alles bekommen und den Anwälten gezeigt.
Fakt ist, das mir hier kein Jurist helfen konnte, da das Erbe nach holländischem Erbrecht vererbt wurde. Das könne nur einer aus Holland.

Im vorletzten Verfahren wurde mir ja schon mitgeteilt, dass es eine Gesamtschuld von über 100000 Euro gibt und dass das Haus zwangsversteigert wird. Die Restschuld geht zu unseren Lasten.

Auf Anraten der Schuldnerberatung sollte ich mich nicht mit den Gläubigern in Verbindung setzen und warten, ob überhaupt ein Verfahren in Deutschland angestrengt wird. Dann Privatinsolvenz anmelden falls doch etwas kommt.

Bin jetzt halt nur etwas überfordert, da ich nicht weiß, wie man mit Inkasso Büros umgeht.

Mia


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich glaub auch kaum, dass dir jemand in Holland hätte weiterhelfen können. Die Schulden sind nunmal entstanden.

Naja, wie Guybrush schreibt, dem Inkasso evtl. mal die Aussichtslosigkeit mitteilen. Ich würde es so formulieren: "Wertes Inkasso. Ich kann das nicht bezahlen. Ich habe auch nichts, was gepfändet werden könnte. Ich beziehe Krankengeld unterhalb der Freigrenze und das wird auch vorerst so bleiben, da ich krankheitsbedingt keine Arbeit wahrnehmen kann. Sollten Sie Betreibungsversuche anstrengen, werde ich über eine Schuldnerberatung einen Nullplan anbieten und bei Ablehnung sogleich Privatinsolenz anmelden. Daher erbitte ich eine Erklärung, dass die Angelegenheit erledigt ist. Im Übrigen gab es bereits ein Gerichtsverfahren in Holland. Weitere Gerichtsverfahren betrachte ich als mutwillige Kostentreiberei und Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, ich werde mich hier mit Prozesskostenhilfe und Anwalt gegen Sie zur Wehr setzen. Sollten Sie mir weitere Drohbriefe schreiben, werde ich genauso verfahren und auf ihre Kosten einen Anwalt hinzu ziehen."

Etwas deutlich, aber im Kern: "Ich habe nichts, das ändert sich nicht und lasst es einfach, Kosten zu generieren."

Sollten die weiter nerven, gehst du zum Amtsgericht und holst für 10€ einen Beratungsschein. Mit diesem gehst du zu einem Anwalt vor Ort und besprichst mit ihm, wie das aufhört und ob er denen mal einen Brief schicken kann (frage vorher, was der im Rahmen des Beratungsscheins alles machen kann).

Konzentriere dich lieber auf deine Gesundheit anstatt dich mit diesen Leuten zu ärgern.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 21.11.2014 09:21

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#7
 Von 
Mia123mitglied
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo mepeisen,

war gerade bei der Schuldnerberatung:) Mein Berater hat soeben ein Fax an das Inkassobüro geschickt, mit der Erklärung, dass ich Krankengeld beziehe und unter dem Existenzminimum bin.

Es wurde eine Rate von 20 Euro angeboten, was sie sehr wahrscheinlich ablehnen werden. Mussten wir machen damit ich, falls es hart auf hart kommt, in die Insolvenz gehen kann. Denn ich muss ja nachweisen, dass ich mich um Einigung bemüht habe.

Wenn ich Glück habe, passiert nix, weil nix zu holen ist.
Ansonsten heißt es Verbraucherinsolvenz. Mein Berater sagt, dass bekommen wir schnell geregelt.

So, nun mal abwarten wie das Inkassobüro reagiert.

Mia


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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Mussten wir machen damit ich, falls es hart auf hart kommt, in die Insolvenz gehen kann

Ja. Es braucht für die Insolvenz einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch. Dass du das direkt über die Schuldnerberatung machen konntest, ist natürlich auch die beste Lösung. Dann hast du dir einen Schritt gespart.

Die Insolvenz ist in dem Bezug nichts Schlimmes. Im Gegenteil: Dann sind die Verhältnisse geklärt und du kannst dich auf das Wichtige konzentrieren.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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