Erbschulden nach 24 Jahren

28. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.12.2018 23:53:20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschulden nach 24 Jahren

Hallo,

Ich hatte letztens Post von einem Inkassobüro, das eine titulierte Forderung an meine Mutter eintreiben will, die von 1994. Eine Aufstellung ist dabei. Es stehen da Posten drauf, die ich alle nicht kenne. Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung etc. Alles Posten nach 2000. Meine Mutter starb 2000 und ich wusste damals nicht, das man Erbe ablehnen kann. Ich hab ja nicht mal was geerbt. Mein Vater und meine Schwester gibt es auch noch, zu denen ich allerdings seit 2010/2015 keinen Kontakt mehr habe. Laut Aufstellung sei 2004 im August ein Bescheid rausgegangen an mich, allerdings war ich zu dieser Zeit und der Anschrift gar nicht mehr gemeldet und auch bisher habe ich noch nie irgendein Schreiben in dieser Richtung erhalten. Die Forderung ist mir gänzlich unbekannt. Der Endebrtag lautet mittlerweile über 3000 Euro. Was kann ich tun? Es gibt bei mir nichts zu holen. Ich verdiene selbst kaum Geld und muss meinen eigenen Kredit abbezahlen

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Fragt sich ohnehin, ob die Forderung stimmt oder ob man da Verstorbenen noch was bequemerweise unterschiebt. Also Titelkopie und genaue Forderungsaufstellung verlangen. Einige Posten sind bestimmt falsch oder verjährt.
Dann den Erbfall aufrollen. Gab es ein Berliner Testament? Dann wärst Du noch gar kein Erbe.
In der Zwischenzeit auch nach Nachlassinsolvenz googeln und ob das jetzt noch helfen würde!?
https://www.finanztip.de/nachlassinsolvenz/
Vorteil: als Insolvenzschuldner tritt zwar der Erbe selbst ein, doch haftet er gegenüber Gläubigern nur mit dem ihm zugesprochenen Nachlass, nicht aber mit seinem selbst erwirtschafteten Vermögen.



-- Editiert von Mr.Cool am 28.12.2018 16:19

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bist du tatsächlich Erbe geworden oder nicht? Das wäre die erste zu klärende Frage. Also hast du damals vom Gericht irgendetwas bekommen diesbezüglich? Gab es weitere Schulden oder war da einfach nichts?

Wenn du Erbe wurdest und das nicht ausgeschlagen hast, dann erbst du natürlich auch Schulden. Dann wäre die zweite Frage: Sind das wirklich Schulden deiner Mutter? Haben sie dir den angeblich vorhandenen Titel zugesandt in Kopie? Stimmt die Adresse da drauf, also hat sie damals dort gewohnt, wo er 94 zugestellt wurde?

Zitat:
Laut Aufstellung sei 2004 im August ein Bescheid

Was für ein Bescheid genau? Ein Gerichtsbescheid?

So etwas abzuwehren ist zwar kein Selbstläufer, aber möglich. Man könnte sich ggf. auf Verwirkung berufen. Auch möglich wäre es, die Erbschaft nachträglich abzuwehren, wenn man derart grob überrascht wird.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Auch möglich wäre es, die Erbschaft nachträglich abzuwehren, wenn man derart grob überrascht wird.
Der Zug dürfte abgefahren sein. Der Erbfall war bekannt und die Familiensituation klar. Da bliebe nur das Berliner Testament o.ä. in dem der Ehepartner der alleinige Erbe wäre.
Bei den anderen Erben wird auch nichts zu holen sein ...

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
guest-12328.12.2018 23:53:20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einen RA eingeschaltet, der einen Mahnbescheid von 1994 erhalten hat. Die Forderung Betrug rund 140 DM. Ich habe Termin erst Anfang nächstes Jahr wegen Besprechung. Also ich wüsste nicht, das ich allein Erbin bin. Mein Vater lebt noch und meine Schwester gibt es auch noch. Und das die das Erbe ausgeschlagen hätten wäre mir neu. In der Auflistung, die ich habe ,stehen nur Beträge ohne Geldzeichen. Also Euro oder DM. Außer dem Abschlusssaldo. Und Zinsen über mehrere Jahre mit 12 % hochgerechnet.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Erbfall war bekannt und die Familiensituation klar.

Wenn die Schulden bis heute unbekannt waren, es keine weiteren Schulden gab... Was meinst du mit Familiensituation? Es geht mir um eine Anfechtung wegen überraschend auftauchender Überschuldung des Erbes. Steht auch irgendwo im BGB, müsste ich nochmal suchen. Aber meinem Wissen gibt es dafür keinerlei Fristen oder doch?

Dann auf jeden Fall ein Punkt: Die weiteren Zinsen sind definitiv verjährt. Also alles ab Titel bis 31.12.2015 ggf. auch 31.12.2016 (kann wegen der aktuellen "Verhandlung" aber gehemmt sein. Man könnte das also auch so klären, dass man denen nur 100€ oder sowas anbietet (kann dein Anwalt ggf. ausrechnen). Dann braucht man sich nicht groß auseinandersetzen mit den Fragen, ob man das Erbe noch anfechten könnte o.ä.
Und nach Zahlung den entwerteten Titel verlangen. Zinsen gibt es zudem nur 5% über Basiszins, keine 12%.

Was für ein Inkasso ist das und was steht da noch so auf den Positionen drauf? Bei 140DM (70€) Ursprungsschuld wird daraus auch bei 12% Zinsen und so langer Zeit kein vierstelliger Betrag. Unmöglich. Ich fürchte, da ist noch mehr im Argen.

Zitat:
Mein Vater lebt noch und meine Schwester gibt es auch noch

Auf jeden Fall mit denen in Verbindung setzen. Denn da werden sie sicher auch die Hand aufhalten. Oder sie haben es längst getan und wollen doppelt abkassieren. Sprecht euch da also ab.



-- Editiert von mepeisen am 28.12.2018 18:49

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Klar ist jedenfalls
1. der TE ist Erbe und man kann sich dieser Rolle nur binnen der ersten 6 Wochen entziehen (abwehren)
2. der TE bildet eine Erbengemeinschaft mit den Miterben (Familiensituation)
3. der Gläubiger kann IMHO gesamtschuldnerisch sich einen Erben rausgreifen und die Schulden fordern
4. es bleibt eigentlich nur die Nachlassinsolvenz mit den unbekannten Faktoren, ob dies nach so vielen Jahren noch klappt (Kenntnisnahme???) oder ob die nicht noch teurer wird als die Forderung.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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