Erfolgsaussichten Inkassounternehmen oder Anwalt

18. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
newbie10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erfolgsaussichten Inkassounternehmen oder Anwalt

Hallo, bin neu hier und hätte mal eine Frage. Versuche sie so allgemein wie möglich zu halten.

Mal angenommen man hätte einen vollstreckbaren Titel gegenüber einer Firma erwirkt. (Ware gekauft, nachweislich erhalten, nicht bezahlt)

Fall A: Die Schuldner Firma wurde zwischenzeitlich geschlossen, Vermögen aus der Firma wurde abgezogen.

Fall B: Die Schuldner Firma existiert noch mit neuem Namen, Vermögen der Firma aber auch abgezogen.

Es ist bekannt dass der Schuldner mittlerweile mit wiederum neuer Firma operiert.

Was kann man da tun? Was ist so ein Titel überhaupt noch Wert?
Haftet der Geschäftsführer und Inhaber der Schuldner Firma mit seinem Privatvermögen?

Mit Inkassounternehmen Druck machen? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das der Schuldner damit so einfach durchkommen kann.

Für eine Info wäre ich dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

es kommt auf die Rechtsform der Firma an.

Der Inhaber einer Einzelfirma haftet auch persönlich. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht persönlich.

Teil doch mal die Rechtsform der Firma mit - dann wird die Antwort einfacher.



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#2
 Von 
newbie10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Schuldner wäre eine GmbH

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
newbie10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, keine Antwort mehr? Schade.



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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lieber zu einem Rechtsanwalt
Auf Inkassokosten bleibt ein GL auch im Erfolgsfall sehr oft sitzen
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-2356230/


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#5
 Von 
newbie10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll der Rechtsanwalt denn machen wenn die alte GmbH nichts mehr besitzt?

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