Hallo, bin neu hier und hätte mal eine Frage. Versuche sie so allgemein wie möglich zu halten.
Mal angenommen man hätte einen vollstreckbaren Titel gegenüber einer Firma erwirkt. (Ware gekauft, nachweislich erhalten, nicht bezahlt)
Fall A: Die Schuldner Firma wurde zwischenzeitlich geschlossen, Vermögen aus der Firma wurde abgezogen.
Fall B: Die Schuldner Firma existiert noch mit neuem Namen, Vermögen der Firma aber auch abgezogen.
Es ist bekannt dass der Schuldner mittlerweile mit wiederum neuer Firma operiert.
Was kann man da tun? Was ist so ein Titel überhaupt noch Wert?
Haftet der Geschäftsführer und Inhaber der Schuldner Firma mit seinem Privatvermögen?
Mit Inkassounternehmen Druck machen? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das der Schuldner damit so einfach durchkommen kann.
Für eine Info wäre ich dankbar.
Erfolgsaussichten Inkassounternehmen oder Anwalt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo,
es kommt auf die Rechtsform der Firma an.
Der Inhaber einer Einzelfirma haftet auch persönlich. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht persönlich.
Teil doch mal die Rechtsform der Firma mit - dann wird die Antwort einfacher.
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Der Schuldner wäre eine GmbH
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Hm, keine Antwort mehr? Schade.
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Lieber zu einem Rechtsanwalt
Auf Inkassokosten bleibt ein GL auch im Erfolgsfall sehr oft sitzen
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-2356230/
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Was soll der Rechtsanwalt denn machen wenn die alte GmbH nichts mehr besitzt?
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