Erfolgsmeldung !!

27. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
hasen65
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Erfolgsmeldung !!

Am 14.1. postete ich folgendes in diesem Forum:

Hallo! Ich bin total verärgert und hoffe, das mir hier jemand helfen kann. Folgende Situation: habe 2006 mit hfg einen Vergleich über 700 Eu geschlossen und diese bis Mai 2008 abbezahlt. Danach kamen weitere Rechnungen in derselben Sache, die ich Blödfrau erstmal als "erledigt" betrachtete und auf die Zusendung des Titels wartete, die natürlich nicht erfolgte. Heute nun habe ich da angerufen um die Lage zu klären. Ergebnis: Die Sachbearbeiterin bestätigte mir zwar, dass das alles dort im Computer vermerkt sei und fragte dann aber ganz süffisant, ob ich denn ein schriftliche Bestätigung der Vergleichsvereinbarung hätte (ehrlich, es hätte nur noch ein hämisches Lachen von ihr gefehlt, das konnte ich aber fühlen) - hab´ich nicht! Außerdem wäre die letzte Rate 3 Wochen verspätet gekommen und damit sowieso alles hinfällig, ich solle ihr ein Angebot machen wie ich die verbleibenden 395 Eu zu zahlen gedenke. Ich sagte ihr daraufhin dass ich mich über den Tisch gezogen fühle und mir das erstmal durch den Kopf gehen lassen muß, bevor ich was dazu sage. Antwort: das wäre ja nicht ihre Schuld, ich hätte schließlich einen schriftlichen Vergleichsvertrag anfordern müssen... Und aus lauter Sympathie können sie mir ja schließlich nicht die Restforderung streichen (auch wenn´s dort im PC steht) Ich bat sie, mir dieses Telefonat bzw. den Inhalt schriftlich zu bestätigen, was sie auch tun will (da kommt vermutlich bloß das wir gesprochen haben, wenn überhaupt). Meine einzigen - wahrscheinlich nicht relevanten Beweise - sind schriftliche Aufzeichnungen mit Namen und Daten der Mitarbeiter, mit denen ich damals verhandelt habe und den jeweiligen Gesprächsinhalt. Ich ärgere mich die Pest, dass ich so blöd war mir diese schriftliche Bestätigung nicht schicken zu lassen!
Meint ihr, ich kann trotzdem irgendetwas machen außer für die verbleibenden 395 Eu einen neuen Vergleich auszuhandeln (diesmal schriftlich...)

- Nach einem Besuch bei meinem Anwalt und einem Schreiben von selbigem an Hfg bekam ich heute den Titel ausgehändigt und die schriftliche Bestätigung, dass sie keine Forderungen mehr an mich haben! Es stimmt also keinesfalls, dass ein Vergleich schriftlich bestätigt werden muß, mein Anwalt hat die ein einziges Mal angeschrieben mit dem Hinweis hierauf! Fazit: im Zweifelsfall lohnt der Weg zum Anwalt immer! :cheers:
l

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1 Antwort
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Glückwunsch !

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