Erkennungsmerkmale für unseriöses Inkasso?

21. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Erkennungsmerkmale für unseriöses Inkasso?

Gibt es eigentlich sowas wie eine Checkliste, welche "Warnzeichen" es dafür gibt, daß ein Inkasso (nicht notwendigerweise die Forderung an sich) unseriös ist?

Ich habe jetzt schon zum zweiten mal eine Forderung (die ich als Erbin von einem verstorbenen Verwandten "geerbt" habe), die folgende Merkmale enthält, auf dem Tisch:

* Keine Originalvollmacht
* Keine Kopie der Rechnung als Forderungsgrundlage, nur eine Aufstellung durch das Inkasso
* Keine genaue Bezeichnung der Forderungsgrundlage (bei der zweiten nur "Warenlieferung")
* Einforderung von "Mahnspesen" des Gläubigers zusätzlich zu den Inkassokosten

Beim ersten Fall habe ich die Mängel gerügt, daraufhin wurden eine erst dann ausgestellte Vollmacht und eine Rechnungskopie vorgelegt. Nach Zahlung der Hauptforderung (notgedrungen, da sich aus den Unterlagen im Nachlaß nicht mehr ermitteln ließ, ob dies erfolgt ist) und Zurückweisung der Inkassoforderung mangels Verzug wurde das an eine Anwaltskanzlei gegeben, die unzulässigerweise Anwalts- und Inkassogebühren einforderte. Nach erneutem Zurückweisen kam dann dieselbe Forderung wieder vom Inkasso... :D
(Lustig auch, daß die Antwort auf Bitte um Übermittlung eines Zustellnachweises an den Verstorbenen - wegen des behaupteten Verzugs - nur "Wir konnten keinen Rückläufer feststellen" lautete, ja ne, is klar.)

Ich vermute daher, die aktuelle Forderung (einer von diesen nervigen Katalog-Zusendern) ist ebenfalls zumindest fragwürdig.

Daher meine Frage, ob das quasi "sichere Anzeichen" für Fragwürdigkeit sind oder machen das alle Inkassos so?

-- Editiert von BigiBigiBigi am 21.05.2019 12:36

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119444 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Gibt es eigentlich sowas wie eine Checkliste, welche "Warnzeichen" es dafür gibt, daß ein Inkasso (nicht notwendigerweise die Forderung an sich) unseriös ist?

Eine Liste braucht es da nicht, es reicht wenn irgendwo in der Unternehmenbezeichnung oder Beschreibung das Wort "Inkasso" auftaucht ...



Der einzige Unterschied ist dann nur noch der Grad der Unseriösität ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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