Erklärung Aussage vom Richter / Rechtsanwaltskosten

13. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Paul Dolus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erklärung Aussage vom Richter / Rechtsanwaltskosten

Hallo Leute,

kann mir jemand bitte kurz erklären, was diese Aussage vom Richter bedeutet (von einer Stellungsnahme):
Die Rechtsanwaltskosten der Prozessführung sind vorliegend als Kosten des Rechtsstreits von Ihnen zu zahlen.

Welche Rechtsanwaltskosten sind hier gemeint? Durch was ergeben sie sich?
Es fand kein Prozess statt. Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten wurden nicht geltend gemacht.

Gruß
Paul

-- Editiert von Paul Dolus am 13.02.2018 12:11

-- Editiert von Paul Dolus am 13.02.2018 12:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Paul Dolus):
Durch was ergeben sie sich?


Einreichung einer Klage z.B.

Zitat (von Paul Dolus):
Es fand kein Prozess statt.


Gut möglich, aber ein Verfahren wird ja irgendwie gestartet worden sein. Oder warum wurde ein Richter tätig?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Und vor allem: War die Gegenseite überhaupt durch einen Rechtsanwalt vertreten?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

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