Erledigung der pfändung, dann noch mehr fordern

11. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
carosschatz
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Erledigung der pfändung, dann noch mehr fordern

Hallo ihr lieben. Ich habe folgenden Sachverhalt :

In Februar 2018 gibt auf dem p-Konto eine Pfändung ein. Im März 2019 wurde diese Forderung von der Bank mit dem vermerk "Erledigung der Pfändung" ausgeglichen. Nun kommt das wehrte Inkasso mit noch mehr Forderungen. Wie sieht es aus? Ist das berechtigt oder hätte das Inkasso das der Bank müssen mitteilen dass die Forderung angewachsen wäre?

-- Editiert von carosschatz am 11.04.2019 18:12

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7 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
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Das Inkasso muss nichts mitteilen.

Die zentrale Frage ist: Was genau ist da angewachsen? Wenn es frei erfundene Sachen sind, dann sind die nicht durchsetzbar. Egal, ob man der Bank diese mitteilt oder nicht.

Hast du eine aktuelle detaillierte Forderungsaufstellung des Inkassos? Kannst du die anonymisiert mal hier einstellen bzw. verlinken?

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#2
 Von 
carosschatz
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Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Eine aktuelle Aufstellung habe ich gerade per Brief angefordert. Nun heißt es erst einmal warten. Ich habe auch nochmal deutlich gemacht dass es sich bei der Zahlung, die von der Bank in übrigen rechtswidrig durchgeführt wurde, keine teilzahlung darstellt, ich keine vergleichsgebühren übernehme und auch keine Ratenzahlung vereinbaren werde. Gegen die Bank möchte ich aber erst mal nicht vorgehen da sie zum einen unangenehme Kunden sehr schnell los wird und es für mich sowieso schon schwierig war ein Konto zu bekommen, zum anderen ich die Angelegenheit gerne aus der Welt schaffen möchte, aber veräppeln und ausnehmen lassen möchte ich mich auch nicht.

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#3
 Von 
mepeisen
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Zitat:
die von der Bank in übrigen rechtswidrig durchgeführt wurde

Wieso rechtswidrig? Pfändung ist Pfändung. Die Bank darf sich da nicht verweigern.
Zitat:
ich keine vergleichsgebühren übernehme und auch keine Ratenzahlung vereinbaren werde.

korrekt

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#4
 Von 
carosschatz
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Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Rechtswidrig deshalb, weil mein freibetrag bei weitem nicht überschritten wurde und ich die Überweisung nicht veranlasst habe, hab schließlich ein p-Konto. Jetzt nach etwas über einem Jahr wo die Pfändung bestand wurde der Betrag aus meiner Sicht heraus einfach so überwiesen. Mein Einkommen liegt ca. 15% unter meinem freibetrag und es war kein übertrag von Vormonat vorhanden.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nun, wenn die Bank trotz Freibetrag gepfändet hat, dann kann man sich theoretisch auch das Geld von der Bank zurückholen. Wie sie das mit dem Gläubiger regelt, ist dann die Sache der Bank.

Die Frage ist, ob man sich damit einen Gefallen tut. Denn dann tritt die Bank ggf. als neuer Gläubiger ein. Man wird die Schulden nicht los. Aber das muss jeder mit sich ausmachen. Und vor allem: Das hängt stark davon ab, ob man Geld übrig hat oder ob man es eigentlich für Miete usw. braucht.

Um welches Inkasso geht es? Immer noch um FKH? Hat deine Bank die Zinsen korrekt berücksichtigt, also so, wie sie auf dem PfÜB gestanden sind?

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#6
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja es geht in der Tat um die FKH, oder *** oder Modenbacher oder wie sie nun auch heißen mögen. Ob die Bank das richtig berechnet hat, ehrlich gesagt keine Ahnung. Naja ich sage mal so, am Geld wird's nicht mangeln, aber an der Tatsache, bei Kündigung meines Kontos als aufmüpfiger Kunde ist es in meiner Lage immer noch mehr als schwierig ein anderes Konto zu finden. Fast alle Gläubiger sind abgefrühstückt, außer zwei hartnäckige wo wir die Taktik fahren: Ihr lasst euch auf nix ein, also müsst ihr euch wieder hinten anstellen und auf ein neues Angebot warten, der Spaßkatze und der Krankenversicherung. Für letzteres wird wohl nun ein Rechtsbeistand eingeschaltet, der mit Nachdruck deutlich machen soll, dass auch in Zukunft nichts zu holen ist und man sich wohl oder übel auf einen Deal einlassen muss. Ein Gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren wird nicht zum Erfolg führen, da sowohl Spaßkatze als auch die KK sich zu 99% nicht darauf einlassen werden, da sie ja noch länger existieren werden als ich wohl leben werde, und ich ja irgendwann vielleicht mal zu Geld kommen könnte, und die Mehrheit der Forderungen leider bei diesen beiden Vereinen liegt.

Meine Taktik bei den Modenbachern: Erst mal die Aufstellung abwarten, ging wohl zuerst alles auf ihre Kosten und dann erst auf die Hauptforderung. Dann mal alle Kosten streichen die erfunden sind, also Kontoführung, kostendopplung usw. Dann den eventuell noch zu zahlenden Betrag Zweckgebunden überweisen und gleichzeitig auf die Rechnung verweisen, nochmals deutlich machen dass es kein Schuldeingeständnis, keine Ratenzahlung oder sonst was ist. Gleichzeitig den Titel verlangen. Da der sowieso nicht ankommen wird, Klageschrift fertig machen, nach Ablauf der ersten Frist deutlicherer Brief an die Modenbacher, nach Ablauf der zweiten Frist Klageschrift persönlich beim Gericht einreichen. Was sagst du dazu? Verspricht meine Taktik deiner Erfahrung nach einen Erfolg oder kann der Schuss schnell nach hinten los gehen?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
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Mit frei erfundenen Kosten können und dürfen die nicht verrechnen. Es ist eine Pfändung, da darf ausschließlich (!) mit dem verrechnet werden, was sich aus dem PfÜB ergibt. Alles andere ist fast schon eine Straftat (Betrug/Nötigung, je nachdem).

Ich würde mit denen nicht lang rummachen. Sobald die Forderungsaufstellung kommt, genau prüfen, ob alles bezahlt ist und dann direkt eine Vollstreckungsabwehrklage mit Klage auf Titelherausgabe. Eine andere Sprache verstehen die Modenbacher nicht.

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