Hallo,
vor ein paar Monate bekam ich ein Schreiben von infoscore Forderungsmanagement GmbH wegen einer offenen Forderung aus Dienstleistung. Nach langem Hin und Her kam ein Schreiben mit einem Vergleichsangebot. Wenn ich Summe X bis Datum Y überweise beende ich das Verfahren gegen mich. ZITAT "Der angebotene Vergleich bezieht sich ausdrücklich nur auf obiges Aktenzeichen. Diese Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Gesamtfälligkeit der Forderung" ZITAT ENDE
Ich hab also pünktlich die Summe des Vergleichs überwiesen und dachte das wars jetzt.
Vor einer Woche kam Post von einem anderen Inkasso Unternehmen (Paigo GmbH), die den restlichen Betrag einfordert. Mit selbigen Aktenzeichen wie das andere Inkassounternehmen. Heute kam der Mahnbescheid dazu.
Ich dachte mit der Vergleichszahlung wäre das Verfahren gegen mich beendet. Stattdessen hat das erste Inkassounternehmen den restlichen Betrag an ein weiteres angegeben.
Meine Frage ist das Rechtens? Können die das einfach so machen obwohl das Aktenzeichen das selbe ist? Was würden Sie mir raten zu tun?
Vielen Dank
Tsofa
Erneute Inkassoforderung
4. November 2020
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Frage vom 4. November 2020 | 14:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneute Inkassoforderung
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#1
Antwort vom 4. November 2020 | 15:22
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16185x hilfreich)
Ich würde dem Mahnbescheid vollständig widersprechen und das Widerspruchsformular ans Gericht schicken per Einschreiben. Du hast deinen Teil des Vergleichs eingehalten.
Übrigens: Das ist dasselbe Inkasso. Es hat sich quasi nur umbenannt.
Normalerweise kommt dann ein Brief von denen, man solle das erklären. Darauf würde ich nicht reagieren.
-- Editiert von mepeisen am 04.11.2020 15:23
#2
Antwort vom 4. November 2020 | 15:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Übrigens: Das ist dasselbe Inkasso. Es hat sich quasi nur umbenannt.
-- Editiert von mepeisen am 04.11.2020 15:23
Also widersprechen und auf die Vergleichszahlung pochen?Ist ja sehr schlau von denen mit dem anderen Namen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. November 2020 | 22:03
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16185x hilfreich)
Auf dem Widerspruchsformular muss man ja einfach nur ein Kreuzchen machen. Mehr nicht. Keine Gründe angeben. Dafür ist eh kein Platz.
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