Erneute Pfändung trotz Zahlung

21. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
schmidtjas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneute Pfändung trotz Zahlung

Guten Abend,
ich hatte im Juli eine Pfändung auf meinem Konto. Diese wurde direkt und komplett seitens meiner Bank (Norisbank) überwiesen. Diese hatten den Pfändungsbeschluss und ebenso den Betrag vorliegen. Danach wurde mein Konto wieder freigeschalten.

Ich wollte gerade Geld abheben, was nicht ging und auf Nachfrage teilte mir meine Bank mit das ich seit Juli eine Pfändung auf dem Konto hätte, die nicht gezahlt wurde. Ich klärte die Dame auf, da dieser Betrag auf meinem Kontoauszug ersichtlich ist. Daraufhin sagte man mir ich müsse bei dem Schuldner eine Erledigung schreiben beantragen. Was ich nicht verstehe ist mein Konto wurde nach der Zahlung geöffnet, die Bank hatte das Schreiben vorliegen was den offenen Betrag (Pfändungsbeschluss) betrifft (mir wurde gar keins zugestellt, erst nachdem ich kein Geld abheben konnte war ich in Kenntnis). Jetzt sagt die Bank es wären n och 13€ offen gewesen an Zinsen, darüber wurde ich ebenfalls nicht informiert. Die Kundenbetreuerin sagte mir es wären jetzt ca 100€ die ich noch zahlen müsste, auf meine Frage warum dann mein komplettes Konto gesperrt sei sagte Sie weil Sie erst das Erledigung Schreiben benötigen.

Ist das tatsächlich rechtens? Die Bank hatte den Beschluss ich habe direkt alles laut dem Schreiben überweisen lassen und jetzt ist wird aufgrund keiner Erledigung Schreiben seitens des Gläubigers die komplette Summe wieder gepfändet?

Wir antworten und Hilfestellung bedanke ich mich im voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von schmidtjas):
und jetzt ist wird aufgrund keiner Erledigung Schreiben seitens des Gläubigers die komplette Summe wieder gepfändet?

Zitat (von schmidtjas):
Die Kundenbetreuerin sagte mir es wären jetzt ca 100€ die ich noch zahlen müsste

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von schmidtjas):
Daraufhin sagte man mir ich müsse bei dem Schuldner eine Erledigung schreiben beantragen.

Falsch, man beantragt da nichts, man fordert und das gerichtsfest.
Entweder das Erledigtschreiben oder besser den Titel selber einfordern.

Das wird aber etwas dauern bis man das bekommt, denn bei jeder Pfändung fallen weitere Summen an, die erst nach der Pfändung feststehen. Bedeutet, das auch für den Vorgang hier wieder etwas offen sein wird, das dann nächsten / übernächsten Monat wieder gepfändet würde.

Erst mal fordert man also eine aktuelle Forderungsaufstellung beim Gläubiger an. Und dann zahlt man manuell alles was noch offen ist. Sonst geht das Speichen so noch die nächsten 100 Jahre ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schmidtjas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry, danke für Deine ausführliche Auskunft. Ich habe nun nochmals mit der Bank gesprochen. Der Mitarbeiter sagte mir, das ein Erledigung schreiben vorliegt. Es kam eine Nachberechnung über 13€. Diese habe ich leider nie bekommen, aufgrund dessen ist nun mein Konto wieder gepfändet. Was ich nicht verstehe, das man über den Differenzbetrag nicht verfügen kann.

Nun muß ich morgen mit der Pfändungsabteilung sprechen. Damals wurden 630€ geblockt gerade weil man mir mitgeteilt hat das man den genauen Betrag beim Gläubiger anfragt und diesen dann überweist. Deshalb ging ich davon aus das alles erledigt sei und wie gesagt eine Nachberechnung habe ich nie bekommen und es war mir bis heute auch nicht bewusst das eine solche erfolgt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von schmidtjas):
Der Mitarbeiter sagte mir, das ein Erledigung schreiben vorliegt.

Prima. Den Titel würde ich dennoch schnellstens einfordern.



Zitat (von schmidtjas):
Es kam eine Nachberechnung über 13€.

Dan dürfte das die endgültige Summe sein.



Zitat (von schmidtjas):
Was ich nicht verstehe, das man über den Differenzbetrag nicht verfügen kann.

Eventuell Standardvorgehen der Bank, erst mal alles sperren bis Klarheit besteht.
Eventuell auch Fehler der Bank oder missverständliches Schreiben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schmidtjas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es hat sich rausgestellt das die Norisbank 13,66€ zu wenig an den Gläubiger überwiesen hat, warum dies so war konnte man mir nicht beantworten. Dieses hat der Gläubiger einen Tag nach erhalt der Überweisung der Bank mitgeteilt (am 29.07.2021), nur diese hat bis Dato nicht mehr reagiert. Eine Info an mich ging nicht raus. Fakt ist das ich heute den Auftrag erteilt habe die Restsumme zu zahlen, über mein Guthaben kann ich dann in ca 5 Arbeitstagen verfügen da die Pfändungsabteilung nichts machen kann, sondern nur die Rechtsabteilung die natürlich nur postalisch erreichbar ist.

Das man nicht mal über den Differenzbetrag verfügen kann ist mir schleierhaft. Vor allem wenn man tanken muss um zur Arbeit zu kommen, evtl. am Wochenende den Kühlschrank befüllen möchte etc.

Aber nunja, danke für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Besorg dir unbedingt vom Gläubiger den Original-Titel.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Besorg dir unbedingt vom Gläubiger den Original-Titel.

Sehr wichtig, auf jeden Fall machen.



Zitat (von schmidtjas):
Es hat sich rausgestellt das die Norisbank 13,66€ zu wenig an den Gläubiger überwiesen hat,

Dann könnte die Bank schadenersatzpflichtig sein.


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