Erste mal hier...bitte um Hilfe ....siehe meinen Beitrag unten

9. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
kleineraubkatze
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erste mal hier...bitte um Hilfe ....siehe meinen Beitrag unten

Hätte vielleicht sagen sollen,das ich das erste mal hier bin.habe hier einiges durchgelesen,aber irgendwie bin ich jetzt ganz durcheinander ...vielleicht ist ja jemand von euch so lieb und kann mir weiterhelfen.Auch wenn hier in der Vergangenheit schon solch eine Frage gestellt wurde...Für mich ist es das erste mal und das ich in so einer Situation bin und von daher sind meine Nerven leider momentan auch nicht gerade die besten,was diese Angelegenheit betrifft....denn in einer Woche wollen die Geld sehen...und ich gebe zu...ich sitze hier etwas mit Panik .

Vielen lieben Dank für all eure Bemühungen

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"kleineraubkatze"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)



Komm auf den Punkt !

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
frankfurter
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)

Wer will von dir Geld sehen?

Musst uns auch etwas konkreter deinen Fall beschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kleineraubkatze
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle.
Benötige dringends eure Hilfe.Vor 14 Tagen erhielt ich von einem Inkassounternehmen eine Forderung von 304 EUR mit Gerichtsandrohung,wenn ich nicht gleich den Betrag begleiche.Die forderung bezieht sich auf einen ehemaligen Stromanbieter aus dem Jahre 2001.
Umgehend hatte ich mich an das Inkassounternehmen telefon. gewandt,das ic mit dieser Forderung nichts anfangen kann und mir keine Mahnungen zugesandt worden waren.Mit der Bitte,mir eine rechnung des Auftraggebers (stromanbieter) zukommen zu lassen.
nach zahlreichen und sehr unfreundlichen aggressiven Telefonaten(seitens des Inkassounternehmens) erhielt ich heute ein Schreiben mit beiliegender Schlußrechnung des Stromanbieters.
Was mache ich nun? Ich hatte noch nie mit einem Inkassounternehmen zu tun,da generell meine anfallenden Rechnungen umgehend beglichen werden.
Die Forderung gilt vom 1.1.2001-31.8.2001. Zum 1.9.2001 bin ich aus der damaligen Wohnung ausgezogen.Und bisher hatte ich nie eine Mahnung von diesem Stromanbieter erhalten. Ist dies nach 3 Jahren noch gültig? ich kann mich daran erinnern das damals eine eine unerklärbare Summe(Schlußrechnung) offen stand...davon habe ich noch ein Schreiben gefunden,auf dem ich auch noch den Namen des Mitarbeiters geschrieben habe mit dem ich diesbezüglich telefoniert hatte,damals.Es stellte sich ein Fehler heraus,so daß ein wesentlich geringerer Betrag am Ende zu begleichen war,als von denen gefordert.Meines Wissens nach,habe ich den dann auch umgehend beglichen.Aber leider finde ich dazu keine Unterlagen mehr. Und leider gehöre ich zu denen,die ihre Kontoauszüge nicht aufheben.Das mache ich erst seit einem Jahr:-(...
Vielleicht sollte ich noch erwähnen das es diesen Stromanbieter nicht mehr gibt,der wurde von einem größeren Stromanbieter anscheinend mittlerweile übernommen,was ich mittlerweile ausfindig machen konnte,da ich auch mit dem Firmennamen der Forderung erst gar nichts anfangen konnte.Es ist kein Thema,wenn mir ein Fehler unterlaufen ist,dann bezahle ich auch.Aber für etwas,von dem ich die ganzen Jahre nichts weiß und nichts erhalten habe,bin ich nicht gewillt zu zahlen.
Offene Forderung beläuft sich über eine Summe von 217,11 Eur...und das Inkassounternehmen will 304,02 EUR.(Aufgegliedert in:- 217,11 Hauptforderung
- 3,00 Spesen des Gläubigers
- 41,57 6,97 % Zinsen
- 36,50 unsere gebühren (Inkassounternehmen)und Auslagen
(§§ 280 , 288 BGB )
- 5,84 16% MWST. aus EUR
= 304,02 EUR

Bin für jede Antwort sehr dankbar.Vielen lieben Dank

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