Hallo,
ich habe im Sommer etwas bestellt und konnte nur leider die Rechnung nicht bezahlen.
Bei mir ist in den letzten Monaten einiges schief gelaufen, das hat sich auch auf meine finanzielle Lage ausgewirkt.
Auf jeden Fall, habe ich eine Mail bekommen mit dem Verweis, dass der Fall nach dem Fristablauf an die Rechtsabteilung geht.
Jetzt ist die Frage: Was kann mich da erwarten?
Viele Grüße
R.
-----------------
""
Es wird mit Rechtsabteilung gedroht
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Mahn- od. Klageverfahren.
-----------------
""
Und damit verbunden Zusatzkosten. Kannst du es denn mittlerweile bezahlen?
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein, leider nicht. Ich weiß auch nicht, ob ein Unternehmen eine Ratenzahlung annehmen würde.
-----------------
""
Die meisten Unternehmen akzeptieren Ratenzahlung.
Wichtig ist aber, dass Sie die Ratenzahlung auch dauerhaft bedienen können.
Also umgehend Kontakt (schriftlich!!!) zum Gläubiger aufnehmen.
-----------------
""
Jenachdem wie das abgelaufen ist, könnte das sogar strafbarer Betrug sein.
-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
quote:
Jenachdem wie das abgelaufen ist, könnte das sogar strafbarer Betrug sein.
Falls sie dieses Posting von einem entwendeten Computer aus geschrieben haben, könnte ein Diebstahl vorliegen, vielleicht sogar ein besonder schwerer Fall. Das muss mal gesagt sein.
So falsch liegt Pi damit nicht. Wenn jemand etwas bestellt, obwohl er weiß, dass er eigentlich kein Geld hat, nennt man das Eingehungsbetrug.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:
Ich weiß auch nicht, ob ein Unternehmen eine Ratenzahlung annehmen würde.
Warum sollte das das Unternehmen nicht tun? Die wollen ihr Geld. Wenn allerdings ein in Schwierigkeiten geratener Schuldner den Kopf in den Sand steckt und auf Schreiben, wie das Eingangs genannte, nicht reagiert, hat der Gläubiger keine andere Wahl als das Einzugsverfahren anzustoßen.
Also, melde Dich dort und versuche eine Vereinbarung zu treffen, die Du leisten und bedienen kannst und die zur Bezahlung Deiner Schulden führt. So sparst Du Ärger und Kosten.
VG
Roland
-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
12 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten