Europäisches Mahnverfahren

12. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
mountains
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 22x hilfreich)
Europäisches Mahnverfahren

Guten Tag,
wir haben einem Webdesigner einen Auftrag erteilt, welchen er nicht so umgesetzt hat, wie wir es wollten. Aus diesem Grund haben wir nur einen Teilbetrag bezahlt und nicht den gesamten Betrag, da ein anderer Programmierer die Arbeiten abgeschlossen hat.

Jetzt startet der Webdesigner mit Sitz in Berlin ein "Europäisches Mahnverfahren". Wir haben unseren Sitz in Italien.
Wie genau läuft das ab? Muss ich sobald ich dieses Schreiben bekomme einen Anwalt nehmen? Hier in Italien oder was ist wenn ich einfach nicht reagiere?

Mit freundlichen Grüßen,
Mountains

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
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#2
 Von 
mountains
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 22x hilfreich)

Vielen Dank!
Das heißt also ich kann wie beschrieben mittels Anlage "Widerspruch" einlegen?
In diesem Fall müssen dann beide Parteien einen Anwalt nehmen um das ganze zu regeln oder?

Wo wäre in diesem Fall dann Gerichts-Standort? Deutschland oder Italien?

Mfg, Mountains

-- Editiert mountains am 13.02.2013 07:24

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

So sieht es aus. Gab es im Vertrag Hinweise zum Gerichtsstand? In den AGB des Webdesigners?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
mountains
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke.
Nein, ich habe auch keine AGB vom Webdesigner erhalten und keinen Vertrag unterschrieben. Nur per normaler Email-Nachricht den Auftrag bestätigt.

Wo ist in so einem Fall normalerweise der Gerichtsstandort? Nicht im Land des Angeklagten?

Danke!!!!

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Auf deutsches Recht bezogen kommt im B2B hier in erster Linie der Erfüllungsort, damit dann wohl der Sitz des Designers in Frage.
Soweit ich das sehe, ist gemäß Artikel 5 1 b der Eu GVVO die gerichtliche Zuständigkeit ebenfalls an den Erfüllungsort gekoppelt und dann vermutlich ebenso in Berlin beheimatet.
Ggf. sollte man also einen Anwalt in Berlin suchen und dort noch einmal dann nachfragen, wie das mit der Zuständigkeit ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 13.02.2013 12:49

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#6
 Von 
mountains
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 22x hilfreich)

ok, herzlichen Dank!
Ist es vom Forum her erlaubt, hier nach einen Anwalt zu fragen/suchen?

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