Eurotreuhand INKASSO Forderung

23. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
radel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Eurotreuhand INKASSO Forderung

Hallo,

ich habe vor zwei Tagen ein Schreiben der Eurotreuhand Inkasso erhalten.

Zum Sachverhalt folgendes:
Ich habe bei einer Firma ein Ersatzteil bestellt. Die Bestellung habe ich am 3.09.2013 aufgegeben.
Nach mehreren Nachfragen und keiner Antwort bezüglich des Unternehmens erhielt ich die Ware am 15.11.2013. Eine Rechnung erhielt ich jedoch schon am 04.09.2013. Ich habe das Ersatzteil unverzüglich zurückgesendet (19.11.2013). Habe eine Email und einen Brief versendet in dem ich erkäre, dass das bestellte Ersatzteil unpassend ist und ich überdies eine Versendungsdauer von über 2 Monaten für völlig inakzeptabel halte; insbesondere unter der Vorraussetzung, dass die Firma auf meine Anfragen, wann das Ersatzteil verschickt werde, nicht reagierte.
Am 19.11.2013 erhielt ich dann auch eine Manung mit der Aufforderung der Schuldbegleichtung. Sollte ich bis 19.12. die Rechnung nicht beglichen haben, würde es an deren Inkassopartner weitergeleitet werden. Das Schreiben erreichte mich erst Nachmittags. Die Rücksendung der Ware erfolgte am Vormittag.
Belege über die Sendung (Empfang) ist da. Der Versendebeleg hoffentlich auch. Ich dachte das Thema wäre erledigt, bis ich am 17.1.2013 eine Zahlungsaufforderung erhielt 140,80 bis zum 27.01.2014 zu zahlen.
Das Ersatzteil kostete 39,09 und die Mahngebühren beliefen sich auf 5 Euro. Die Gebühren der Inkasso sind mit 96,39 veranschlagt.

Ist dies so überhaupt rechtmäßig? Ich habe das Teil zurückgeschickt und zwar unverzüglich nach Erhalt.

Wie sollte ich am besten auf die Forderungen des INKASSO-Büros reagieren?
Vielleicht weiß jemand Rat. Ich dachte ich hätte mich richtig verhalten.

Mit freundlichen Grüßen


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15 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du hast augenscheinlich rechtzeitig von deinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Ich würde das in einem ganz knappen Satz dem Inkasso schreiben und ankündigen, dass man bei weiteren Forderungsschreiben mittels Anwalt eine negative Feststellungsklage erhebt. Normalerweise ist dann sehr schnell Ruhe.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
radel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe heute noch den Paketrückschein gefunden. Dort steht, dass die Sendung am 22.11.2013 angekommen und angenommen wurde. 7 Tage später ist die Ware also wieder beim Versender angekommen.

Sollte ich das so detailliert dem Inkasso Unternehmen schreiben oder der Firma, bei der ich das Teil bestellt habe oder nur kurz und knapp an das Inkassounternehmen?
Das mit der negativen Feststellungsklage sofort in das Schreiben mitaufnehmen oder ist das mit Kanonen auf Spatzen schießen?

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Machs kurz ohne auf Details einzugehen :

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

optionaler Zusatz :

"bei weiteren Belästigungen erfolgt Beschwerde beim zuständigen Landgerichtspräsidenten"

Geh mal auf die HP des Inkassoladens
Die arbeiten für den Auftraggeber umsonst

Somit macht der Auftraggeber einen Verzugsschaden geltend welcher gar nicht angefallen ist ;)

Abgesehen davon ist die rechtsprechung ohnehin nicht inkassofreundlich
http://inkassokosten.wordpress.com/

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#4
 Von 
radel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich habe ich heute erneut ein Schreiben bekommen mit einer Anlage in der der Auftraggeber seine Forderung/Stellungsnahme dokumentiert.
Dort ist aufgeführt, dass ich die Ware bestellt habe.
Zudem wird dort geschrieben, dass die Sendung seitens DHL verschollen war und mir zugestellt wurde.
Der Auftraggeber habe daraufhin eine zweite Sendung veranlasst.
Ich habe jedoch nur eine Sendung erhalten.
So geht der Auftraggeber davon aus, dass eine wiederrufen wurde (und auch storniert) die zweite Lieferung jedoch nicht.
Anscheinend gibt es irgendwelche Zustellprotokolle. Dennoch habe ich nur eine Lieferung erhalten und ja auch keine zweite bestellt. Bin ein bisschen ratlos. Dort sind zwei Zustellprotokolle die besagen, dass eins bei meinem Nachbar abgegeben wurde, diese Sendung habe ich auch erhalten und eine bei nem Kiosk. Die haben mir also zwei Rechnungen für ein teil geschickt, weil eine Lieferung anscheinend fehlgeschlagen ist und dann wohl doch irgendwo wieder auftauchte, jedoch nicht bei mir.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das klingt irgendwie absurd. Wieso hätte er eine zweite zuschicken sollen, wenn der Nachforschungsauftrag bei der ersten ergeben hätte, dass sie dir erfolgreich zugesandt wurde? Das klingt vollkommen merkwürdig, denn wenn das erste zuging, hätte er auf Bezahlung bestanden und gerade kein zweites Teil losgeschickt. Du hattest doch seiner Meinung nach eines erhalten...

Entweder hat er sich mit DHL gestritten, weil es wirklich weggekommen ist, und versucht nun dir die Kosten unterzujubeln. Oder, naja, keine Ahnung, wieso es bei irgendeinem Kiosk abgegeben werden sollte ohne dass du davon etwas gewusst hast...

Kennst du denn das Kiosk? Hast du irgendetwas mit dem Kiosk zu tun? Im Grunde kann dir egal sein, ob ein Nachforschungsauftrag ergibt, dass das Paket versehentlich bei irgendeinem Kiosk vom LKW gefallen ist. Was geht dich das an?

Wenn DHL Unfug treibt und etwas irgendwo abgibt ohne dass du je eine Zustellung beim Kiosk verlangt hast, ist das nicht dein Problem. Der Verkäufer ist gewerblich, streng genommen ist die Abgabe beim Nachbarn auch nicht in Ordnung, wenn du das nicht explizit willst. bei irgendeinem wildfremden Kiosk genauso wenig.

Ich würde es einfach direkt schreiben, dass es dich nichts angeht, wenn das Paket bei einem wildfremden Kiosk vom LKW fällt. Und nochmals eine negative Feststellungsklage ankündigen. Würde es so schreiben: "Mich geht es nichts an, wenn das Paket bei einem wildfremden Kiosk vom LKW fällt und mich geht es nichts an, wenn ich darüber nicht mal eine Benachrichtigung im Briefkasten hatte. Ich erwarte von Ihnen binnen 7 Tagen eine Nachricht, dass sich die Forderung erledigt hat, ansonsten werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt einschalten. Ich diskutiere hier nicht mit Ihnen. Wenden Sie sich an DHL, wenn dort Unfug passiert."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.02.2014 14:15

-- Editiert mepeisen am 08.02.2014 14:16

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#6
 Von 
radel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun habe ich eine letzte Mahnung erhalten, in der geschrieben wird ich hätte nicht schlüssig widersprochen und es werde ein zivilrechtliches Verfahren eingeleitet. Der Brief war gestern im Briefkasten.
Abwarten und Teetrinken scheint mir ein bisschen, naja... daneben?!

Aber vielleicht auch nur die Aufregung.

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#7
 Von 
radel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde noch ein Schreiben abschicken, in dem ich der Forderungen widerspreche, da diese unrechtmäßig sind und ich auf den bisherigen Briefwechsel und Gründe verweise.

Fern ab dessen, scheinen die Mahnkosten von über 100 Euro für einen Streitwert von 40 Euro in keinem Verhältnis zu stehen, oder täusche ich mich da?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wieso noch einen Brief schreiben? Du hast doch schon einmal geschrieben. Ich würde zu einem Anwalt gehen und eine negative Feststellungsklage diese oder nächste Woche erheben. Das mit dem Kiosk ist wie gesagt nicht dein Problem, wenn du nicht wolltest, dass es dort abgegeben wird. Dein Anwalt freut sich über leicht verdientes Geld und die Gegenseite ärgert sich, nicht auf deine Reklamation gehört zu haben.

Oder aber du machst exakt gar nichts und wartest auf den gerichtlichen Mahnbescheid, dem du widersprichst.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Zudem wird dort geschrieben, dass die Sendung seitens DHL verschollen war und mir zugestellt wurde.


Die Gegenseite müsste nicht nur die ordnungsgemäse zustellung der beiden Pakete nachweisen sondern auch den nachweis erbringen das Du 2 mal bestellt hast

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#10
 Von 
radel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe Post vom hauseigenen Anwalt (der Eurotreuhand Inkasso) bekommen, in der eine Einleitung gerichtlicher Maßnahmen angekündigt wird. Dort werden die Kosten die von seitens des Inkasso Unternehmens aufgeführt und das ich das Geld überweisen solle. "Gedroht" wird mit Vollstreckungstiteln, Offenbarungsversichrungen etc...
Geht das ganze von vorne los? Also wahrscheinlich muss ich dort wieder widersprechen, oder?

Vielen Dank für die Hilfe bisher.

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#11
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Geht das ganze von vorne los? Also wahrscheinlich muss ich dort wieder widersprechen, oder?


Ich würde alles, bis auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, ignorieren.


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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das ist einfach nur ein Bausteinbrief. Du musst auch nicht nochmal widersprechen. Kostendopplung von Inkasso und Anwaltskosten ist auch Unfug. Wenn du wirklich RUhe willst, geh wie gesagt zu einem Anwalt und lass ihn ohne weitere Vorankündigung eine negative Feststellungsklage erheben.

Ansonsten ist das, was du da vom Anwalt bekommen hast, auch nicht viel mehr als Papier.

Edith sagt: Schließe mich Scrappler an

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-- Editiert mepeisen am 09.04.2014 15:15

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hattest ja wie von mir empf der Forderung gegenüber dem Inkassoladen schriftlich zurückgewiesen ?

Falls ja - würde ich einfach abwarten und einem evtl MB fristger widersprechen

Falls Nein : Nochmal gegenüber dem RA wie eine Seite vorher empfohlen widersprechen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#14
 Von 
radel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

das entspant ungemein. ich dachte die sachlage würde sich durch einen neuen vertreter in der sache verändern.

dann warte ich mal weiter ab.


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#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nochmal :

Es ist für den GL kein Verzugsschaden entstanden ;)

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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