FKH OHG/ UGV Inkasso GmbH

15. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lomec
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
FKH OHG/ UGV Inkasso GmbH

Guten Tag,

ich habe kürzlich Post von der Firma *** Inkasso GmbH im Auftrag der FKH OHG bzw. dem ursprünglichen Gläubiger Bela Vita erhalten. Ich wurde dazu aufgefordert, eine Rechnung in Höhe von 164€ zu begleichen, die aus einer Gewinnspielteilnahme von 25.04.2018 resultiert. Jetzt habe ich ich die Damen und Herren angeschrieben, mit der Bitte, mir die zustande gekommenen Kaufverträge zukommen zu lassen. Erhalten habe ich eine Aufstellung verschiedener Posten, die den Gesamtbetrag von 164€ darstellen, inklusive dreier Kopien, die ein Gewinn-Auswahl-Formular (Mit Unterschrift für die Gewinnspielteilnahme+ einem Bestätigungsetikett) umfassen und eine Kopie eines weiteren Produktes, auf dem die Adresse und das damalige Datum stehen.

Die Kostenaufstellung beginnt erst am 26.09.2019, deshalb weiß ich nicht, was zwischen dem 25.04.2018 und dem 26.09.2019 passiert ist.
Ein weiteres Problem liegt darin, dass der Hauptschuldner mein verstorbener Großvater ist und mich die ***/FKH über das Nachlassgericht ausfindig gemacht hat.
Insgesamt handelt es sich um drei Produkte (Bei dem 1. wurde wie gesagt das Datum und der Name handschriftlich eingetragen, es wurde jedoch keine Unterschrift geleistet.)
Bei Produkt Nr. 2 steht oben Gewinn-Auswahl Formular (allerdings ohne Unterschrift o.Ä., dies könnte allerdings ein zusammenhängendes Dokument mit Produkt Nr. 3 gewesen sein, auf welchem unten unterschrieben wurde und das Datum 25.04.2018 eingetragen wurde. Die Unterschrift jedoch bezog sich nur auf die Teilnahme am Gewinnspiel (ein zusätzliches Häckchen bei dem Kästchen "Ich, xxxxxxxx, erkläre, Inhaber der Lieferschein-Nr. xxxxx zu sein und habe das Bestätigungsetikett unten links aufgeklebt." wurde leider gesetzt..)

Gilt das schon als abgeschlossener Kaufvertrag?

Daher ich mittlerweile viele Posts gelesen habe, bei denen Forderungen gezahlt wurden und trotzdem Verzugszinsen, unterbliebene Reinvestitionsmöglichkeiten durch Forderungsverzug etc. weitere Kosten verursacht haben, denke ich, hat es wenig Sinn, die Rechnung zu begleichen, da, obwohl mir die Dame am Telefon versichert hat, dass dies die einzige Forderung gegen mich sei und bei Zahlung keine weiteren Kosten auf mich zukommen werden, ich wieder zur Kasse gebeten werden werde.

Hat jemand einen Lösungsvorschlag für dieses Problem?

Für Tipps, Tricks, Hinweise oder sonstige Lösungshinweise wäre ich überaus dankbar.

Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen
Lomec

Post vom Inkassobüro?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

Du hast doch die derzeitige FO vorliegen. Wenn diese komplett ohne Raten beglichen wird und zwar fristgerecht fällt mir nicht ein was noch für Kosten kommen sollten.
Ob nun noch weitere Forderungen des Gläubigers oder anderer Gläubiger kommen ist was anderes. Eine Glaskugel hat keiner.

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#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Lies mal hier

Aus diesem Grunde würde ich dem IKB schreiben:
Ich weise die betreffende Forderung vollumfänglich zurück und stelle Ihnen den Rechtsweg anheim.
Weitere Briefe werden nicht zur Zahlung führen. Ein etwaiger Mahnbescheid wird mit Anzeige, sowie negativer Festellungsklage beantwortet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Hast du das Erbe angetreten?

Zitat:
Bei dem 1. wurde wie gesagt das Datum und der Name handschriftlich eingetragen, es wurde jedoch keine Unterschrift geleistet.

Ich würde an diesem Punkt direkt zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Die haben also keine Unterschrift, tun aber durch Vorlage eines nachträglich gefassten Formulars einfach so, als habe das seine Richtigkeit? Ich würde argumentieren, dass es nie einen Vertrag gab und dass das alles frei erfunden ist. Die Inkasso-Mitarbeiter wissen auch, dass es hier Betrug ist, denn spätestens als sie das kopiert haben, muss die fehlende Unterschrift aufgefallen sein.

Der Hauptknackpunkt ist, wie du schon vermutest, dass die hier Waren eintreiben wollen, obwohl da nie was unterschrieben wurde. Ich würde bei der Anzeige argumentieren, dass die nachträglich Zettel dazu gelegt haben und genau das ist dann gewerblicher Betrug. Gewerblich deswegen, weil das ja nicht zum ersten Mal passiert, dass die da merkwürdigste betrügerische Forderungen eintreiben wollen.

Ansonsten würde ich dem Inkasso in Abwandlung von Jonathons Vorschlag einfach nur schreiben, dass man längst Anzeige erstattet hat und sie doch bitte der Staatsanwaltschaft das alles mal erklären sollen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Lomec
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hast du das Erbe angetreten?

Ja habe ich. Interessant finde ich auch, dass nur ich als Erbe laut Testament angeschrieben wurde. Der Pflichtteilserbe wurde nicht von den Damen und Herren behelligt.

Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, bin ich am überlegen, was ökonomisch sinnvoller ist.
Natürlich muss denen Einhalt geboten werden, aber es wird sich nichts an deren Geschäftsmodell ändern, selbst wenn sie das Geld nicht von mir bekommen. Eine Strafanzeige ist zwar kostenfrei, aber falls ich irgendwann in der Zukunft den Prozess doch verlieren sollte, wird es im Zweifel teurer werden als die geforderten 164€ ..
Anderweitigen finanziellen Support bei solchen Angelegenheiten gibt es nicht oder?

Liebe Grüße
Lomec

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#5
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Lomec):
Der Pflichtteilserbe wurde nicht von den Damen und Herren behelligt.

Es gibt keinen "Pflichtteilserben".
Ein Pflichtteil ist lediglich ein Auszahlungsanspruch gegen den Erben.
Weitere Rechte und Pflichten gehen für den Pflichtteilsberechtigten nicht mit einher.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ja habe ich. Interessant finde ich auch, dass nur ich als Erbe laut Testament angeschrieben wurde. Der Pflichtteilserbe wurde nicht von den Damen und Herren behelligt.

Sie können sich aussuchen, wen sie von den Erben anschreiben. Ggf. musst du das dann mit den übrigen Erben selbst klären.

Zitat:
aber falls ich irgendwann in der Zukunft den Prozess doch verlieren sollte

Wie soll das funktionieren ohne Unterschrift?

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#7
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Bei einer etwaigen Klage würde ich mir keine Gedanken machen.
Sobald man vor Gericht die Zessionsbestätigungen einfordert, fallen die Herren um.

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Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Lomec
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wie soll das funktionieren ohne Unterschrift?


Auf dem Gewinn-Auswahl-Formular ist eine Unterschrift und das könnte mit den Produkten 2&3 zusammenhängen.
Bei Produkt Nr. 1 gibt es dummerweise ein kleines Kästchen bei dem eine "1" eingetragen wurde bei "Ja, ich bestelle xxxx" und oben wurde der Name + Andresse handschriftlich eingetragen :/ Allerdings keine zusätzliche Unterschrift.



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#9
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Eine Unterschrift ist ja kein Erfordernis, damit ein wirksamer KV zustande kommt. Sofern da bei eine 1 bei der Bestellung steht und Name + Adresse eingetragen wurde, kann man nach den §§ 133, 157 BGB damit argumentieren, dass ein wirksamer Vertrag zustandegekommen ist.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich habe die Sachen nun gesehen. Ich würde den Spieß umdrehen. Auf dem "Gewinn-Auswahl-Formular" steht ja angekreuzt "Bitte schicken Sie mir den Scheck in Höhe von 5499€".
Ich würde nun meinerseits darauf bestehen, dass der Scheck ausgehändigt wird und man diesen Gewinn erhält.

Üblicherweise ist das ein übler Trickbetrug. Den versprochenen Gewinn bekommt man nie, stattdessen soll man irgendetwas bezahlen. Auch Gerichte erkennen das so nicht. Denn ein Gewinn kann und darf nicht sein, dass man den versprochenen gewinn nicht erhält.

Ob das nun ein wirksamer Vertrag war oder nicht, ich würde auf dem Gewinn bestehen. Und wenn sie dann 50€ von den 5499€ abrechnen, wäre mir egal. Insofern würde ich persönlich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, dann würde ich diese Unterlagen vorlegen und direkt beantragen, dass die Klägerin zur Auszahlung des versprochenen Gewinns verurteilt wird.

Die Chance, dass es je vor Gericht geht, halte ich für 0%. Die wissen genau, dass dies ein Trickbetrug ist. Wenn man sich geschickt anstellt, kann es ab und zu durchaus auch mal vor Gericht landen so etwas, das ist aber höchst selten der Fall.

Oder wie gesagt zur Polizei gehen.

@TheMentalist: Dazu muss man erst mal beweisen, dass die dazu kopierten Zettel jemals wirksamer Vertragsbestandteil waren. Ich würde das als Erbe erst mal bestreiten. Auch stimmt die Lieferung nicht mit dem überein, was auf dem "Gewinn-Auswahl-Formular" steht (siehe Produkt-Nummern). Zudem ist das dortige Produkt gar nicht angekreuzt. Wobei man darüber noch diskutieren kann, ob es angekreuzt sein müsste. Ich sehe da 0 Spielraum, dass die Produkte, die berechnet wurden, wirklich gekauft wurden über so ein Formular.

-- Editiert von mepeisen am 18.10.2020 10:02

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#11
 Von 
Lomec
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay vielen Dank!
Das klingt doch erstmal ganz gut.
Dann werde ich jetzt mal meinen Gewinn einfordern.
Ich halte dich/euch auf dem Laufenden (:

Danke für eure Zeit!

LG Lomec

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#12
 Von 
Westi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch ich habe angeblich 1paar Socken bestellt 2009 und soll nun 670 Euro bezahlen beim anrufen und fragen ob sie mir bitte alles zukommen lassen um dieses zu lesen wurde aufgelegt beim 2.anruf wurde ich beleidigt, und gesagt ich soll bezahlen und gut ist. Ich habe gleich den Brief von denen gehabt mit kontopfändung und einen tittel von einem Anwalt oder Gericht das ich zu 100% schuld bin und das bezahlen muss. Ist das denn noch normal? Kann man dort nicht hinfahren und die Bude klein machen? Ich frage für einen Freund ✌ich habe echt die schnauze voll.!!!!

-- Editiert von Westi123 am 22.07.2021 18:55

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Westi123):
Ich habe gleich den Brief von denen gehabt mit kontopfändung und einen tittel von einem Anwalt oder Gericht das ich zu 100% schuld bin und das bezahlen muss.

Was konkret gab es denn nun?
Gibt es tatsächlich einen Titel?



Zitat (von Westi123):
Kann man dort nicht hinfahren und die Bude klein machen?

Mit Sicherheit.
Ist nur nicht ganz so einfach, zum einen wegen der vielen damit verbundenen Straftaten, sondern auch weil Bagger derzeit schwer zu bekommen sind.



Zitat (von Westi123):
Ich frage für einen Freund ich habe echt die schnauze voll.!!!!

Von dem Freund?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Westi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Von dem Freund?
sollte ein Scherz sein mit dem Frage für einen Freund.. Hab mich verlesen es ist ein Gerichtsvollzieher Brief von denen. Mit Stempel und sowas. Schade das man hier nicht den Brief einfügen kann, zumindest hab ich hier nichts gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Westi123):
Hab mich verlesen es ist ein Gerichtsvollzieher Brief von denen.

In der Regel versendet der GV den und nicht das Inkasso - insofern wäre es tatsächlich mal interessant den zu kennen.



Zitat (von Westi123):
Schade das man hier nicht den Brief einfügen kann, zumindest hab ich hier nichts gesehen.

Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Westi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

OK muss ich nachher mal schauen. Bin auf Arbeit

-- Editiert von Westi123 am 23.07.2021 07:39

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

https://www.mahngerichte.de/verfahrensueberblick/antragstellung/zulaessige-vordrucke/ und dort die letzten 3 Bilder. Hast du bisher so etwas zu Gesicht bekommen?

Signatur:

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#18
 Von 
Westi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Westi123):
Schade das man hier nicht den Brief einfügen kann, zumindest hab ich hier nichts gesehen


https://ibb.co/JnM75HR

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Westi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hast du bisher so etwas zu Gesicht bekommen?


Nein. Mir wurde nur gesagt das ich 1paar Socken sprich links und rechts für 26euro gekauft hätte, was doch kein Mensch macht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Westi123):
https://ibb.co/JnM75HR

Das ist eine Kontopfändung, bedeutet die Bank sperrt Dein Konto und zahlt das Geld an dem Gläubiger aus.

Jetzt müsste man mal schnellstens das AG anschreiben und eine Kopie des Titels anfordern, Aktenzeichen hat man ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Diese 3 von mir angesprochenen Formulare hast du aber bislang nie zu Gesicht bekommen?

Im übrigen erscheinen mir 511€ Kosten natürlich mal wieder absurder frei erfundener Quatsch zu sein. Das wäre (zu gegebener Zeit) für mich ein Grund für eine Strafanzeige.

Fordere wie Harr schreibt vom AG Mayen mit dem genannten Aktenzeichen eine Kopie der Akte an. Direkt, wenn die eintrifft, noch am selben Tag, meldest du dich nochmal hier.

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