FKH OHG Vollstreckungsbescheid widersprechen

5. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)
FKH OHG Vollstreckungsbescheid widersprechen

Hallo Leute,

hatte leider einen Fehler gemacht und den Mahnbescheid nicht rechtzeitig widersprochen.
Heute bekam ich den Vollstreckungsbescheid, die Kosten scheinen jedoch nicht korrekt zu sein, soweit ich verstanden habe, dank einigen Usern.

Hier ein Foto vom VB https://imgur.com/a/9JLBsVG


Lohnt es sich immernoch dem Mahnbescheid zu widersprechen, sodass sich das Gericht mit dem Vollstreckungsbescheid auseinandersetzen wird?

Oder soll ich doch lieber alles bezahlen, da die nun eine VB haben.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Verstehe erstmal nicht, wenn man zuhause ist, einen Mahnbescheid verpennen kann.

Zitat:
Lohnt es sich immernoch dem Mahnbescheid zu widersprechen, sodass sich das Gericht mit dem Vollstreckungsbescheid auseinandersetzen wird?

Der Zug ist abgefahren, du kannst nur dem VB widersprechen was dann zum strittigen Verfahren führt.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von MilatAFK):
Lohnt es sich immernoch dem Mahnbescheid zu widersprechen,


Nö, denn das dürfte verfristet sein; schreibst Du im ersten Satz ja selbst.

Können wir aber nicht prüfen, da hier ja die relevanten Daten nicht genannt werden.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

So oder so, kannst du gegen den VB Einspruch einlegen. Das kommt dann wohl zu einem Gerichtsverfahren (oder auch nicht, je nachdem), aber "Zug abgefahren" bedeutet nicht, dass du nichts mehr machen kannst. Im Grunde bist du nach dem Einspruch dann in derselben Position, wie beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid.
Außer dass du dir weitere Versäumnisse nicht mehr leisten solltest.

Davon abgesehen: Die kleine Kostendopplung ist Unsinn. Kaufvertrag und Mehrwertesteuer ist im Regelfall Unsinn. Bis auf ganz wenige Branchen. Die 13,25% Zinsen sind vollkommener Wucher.
25€ Mahnkosten sind ebenfalls Blödsinn.

Da ist also vieles, was Unfug ist. Ob die Hauptforderung berechtigt ist oder nicht, können wir dir mangels Infos nicht sagen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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