FLG Leasing GmbH - angeblich Tankfüllung nicht bezahlt

31. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.11.2023 20:14:05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
FLG Leasing GmbH - angeblich Tankfüllung nicht bezahlt

Hallo,
ich habe heute eine Zahlungsaufforderung von der FLG Leasing GmbH erhalten.
Hier der Hintergrund: am 11.09. habe ich mein Auto bei einer Shell vollgetankt. Im Anschluss habe ich mit meiner Sodexo Benefit Karte gezahlt. Zu dem Zeitpunkt war meines Erachtens genug Guthaben drauf. Und selbst wenn nicht, dann würde der Bezahlvorgang abgebrochen werden.
In meiner Abrechnung kann ich aber sehen, dass von Shell an dem Tag 9,38€ abgebucht worden sind.

Wie verhalte ich mich da jetzt?

Danke schon mal!

PS: was mich ebenfalls ärgert: am 26.10. schreiben sie den Brief, am 31.10. kommt er an und am 01.11. soll ich zahlen.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Farida):
Hier der Hintergrund: am 11.09. habe ich mein Auto bei einer Shell vollgetankt. Im Anschluss habe ich mit meiner Sodexo Benefit Karte gezahlt. Zu dem Zeitpunkt war meines Erachtens genug Guthaben drauf. Und selbst wenn nicht, dann würde der Bezahlvorgang abgebrochen werden.
In meiner Abrechnung kann ich aber sehen, dass von Shell an dem Tag 9,38€ abgebucht worden sind.


Verrate mir doch bitte, an welcher Tankstelle ich meinen Wagen für 9,38 Euro volltanken kann. Danke.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130324 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von Farida):
Wie verhalte ich mich da jetzt?

Man prüft die Unterlagen ob alles passt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12301.11.2023 20:14:05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun das ist es ja. Was habe ich denn da bitte bezahlt?
Der eigentliche Betrag ist 64,39€.
9,38€ wurden aber abgerechnet. Und ist genug Guthaben drauf, wird der vollständige Betrag abgebucht und ist nicht genug Guthaben drauf, dann wird der Bezahlvorgang automatisch abgebrochen und ich bezahle dann entweder Bar oder EC.

Ich habe nun darum gebeten, dass man mir sagt was ich nun bezahlt habe. Schließlich wird mir vorgeworfen, dass ich erst gar nicht bezahlt hätte.

-- Editiert von User am 31. Oktober 2023 22:27

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17580x hilfreich)

Zitat (von Farida):
Ich habe nun darum gebeten, dass man mir sagt was ich nun bezahlt habe. Schließlich wird mir vorgeworfen, dass ich erst gar nicht bezahlt hätte.


Mindestens 55,01€ sind zweifelsfrei offen. Die sollten auch umgehend bezahlt werden.

Wofür die 9,38€ waren oder ob einfach ein falscher Betrag abgebucht wurde, können wir nicht wissen. In einer Tankstelle kann man schließlich nicht nur Sprit kaufen.

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#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2704 Beiträge, 1216x hilfreich)

Zitat (von Farida):
angeblich Tankfüllung nicht bezahlt
Warum angeblich? Oder gibt es noch Zweifel daran, dass die Bezahlung unvollständig war?

Zitat (von Farida):
was mich ebenfalls ärgert: am 26.10. schreiben sie den Brief, am 31.10. kommt er an und am 01.11. soll ich zahlen.
Deinen Ärger kann ich nciht nachvollziehen - oder war der Brief vom 26.10. sehr teuer?

Denn, Du hast am 11.9. für 64,39€ getankt und dafür 9,38€ bezahlt. Wann hast Du das bemerkt? Hat die Tankquittung bestätigt, dass der volle Betrag bezahlt wurde? 6 Wochen nach diesem Zinsgeschenk hat man Dich nun aufgefordert den Fehlbetrag(?) schleunigst auszugleichen. Oder ärgerst Du dich jetzt, dass die Sache bemerkt wurde und nun der Restbetrag gefordert wird?


VG
Roland


Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130324 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von guest-12301.11.2023 20:14:05):
guest-12301.11.2023 20:14:05

Upsi ... da wohl keine passende Wunschantwort mit dabei ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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