FTI- Inkasso trotz Zahlung

13. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Carl22
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
FTI- Inkasso trotz Zahlung

Hallo,

Heute erhielt ich ein letztes Mahnschreiben seitens des Reiseanbieters FTI in der eine offene Forderung von 66 € eingefordert wurde und der Hinweis erging, dass der nächste Schritt die Einschaltung eines Inkassobüros, der Einleitung des gerichtl. Mahnverfahrens und der Meldung an Auskunftsdateien seien.
Mir wurde auch vorgeworfen, dass ich auf das erste Mahnschreiben nicht reagiert habe.
Nun ist es aber so, dass der angemahnte Betrag sofort nach Buchung bezahlt wurde und der Geldeingang seitens FTI auch bestätigt wurde.
Auch hat unser Reisebüro nach der 1. Mahnung die Zahlungseingangsbestätigung an FTI geschickt, da wir uns im Urlaub befanden.

Jetzt habe ich an die Mahnabteilung der FTI einen Widerspruch zu der Forderung geschickt, inkl. der Geldeingangsbestätigung durch FTi und den Kontoauszug mit der Abbuchung.

Was kann ich machen, wenn die jetzt immer noch weiter machen und ich Post vom Inkasso oder Gericht bekomme?

Was kann ich machen, wenn ich nun in eine Auskunftsdatei gemeldet werde und meine Bonität sinkt?
Obwohl ich mich korrekt verhalten habe weil ich die Forderung direkt nach Rechnungseingang bezahlt habe?

Grüße Carl

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von Carl22):
Jetzt habe ich an die Mahnabteilung der FTI einen Widerspruch zu der Forderung geschickt

In gerichtsfester Art und Weise?



Zitat (von Carl22):
Was kann ich machen, wenn die jetzt immer noch weiter machen und ich Post vom Inkasso oder Gericht bekomme?

Die Post vom Nutzlos-Abzock-Inkasso kann man ignorieren, da sollte man nur die Forderung entsprechend formuliert bestreiten.
Die Post vom Gericht sollte man sorgfältig lesen und entsprechend handeln.



Zitat (von Carl22):
Was kann ich machen, wenn ich nun in eine Auskunftsdatei gemeldet werde und meine Bonität sinkt?

A) nichts
b) die rechtlichen Möglichkeiten nutzen (Abmahnung, Klage, Strafanzeige)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Post vom Nutzlos-Abzock-Inkasso kann man ignorieren,

Na das ist die mit Abstand schlechteste Lösung.

Zitat (von Carl22):
Was kann ich machen, wenn die jetzt immer noch weiter machen und ich Post vom Inkasso

Schriftlich widersprechen und die Datenweitergabe untersagen. Das per Einschreiben schicken. Widersprochene Forderungen sollten nicht an eine Auskunftstei gemeldet werden.

Zitat (von Carl22):
Post vom Gericht bekomme?

Da gibt es eine Widerspruchsbelehrung. Da steht alles drin.


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Na das ist die mit Abstand schlechteste Lösung.

Dem würde ich zustimmen, wenn man der Gegenseite noch nicht nachgewiesen hätte, das die Forderung unberechtigt ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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