Im Oktober letzten Jahres wurde ich zwei mal innerhalb von zwei Wochen ohne Ticket in einer Regionalbahn kontrolliert. Um die Frist zu wahren nahm ich per Online Formular auf der Web-Site der Bahn Stellung.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits den Semesterbeitrag, indem auch der Betrag für das NRW-Studententicket enthalten war gezahlt, allerdings aufgrund von Bearbeitungsengpässen der Universität noch nicht ausgehändigt bekommen.
Das Problem entstand nun erst dadurch, dass ich mich in der Stellungnahme zwar auf beide Daten bezog, nicht aber beide Vorfallsnummern nannte.
Dass so nur einer der beiden Vorgänge bearbeitet wurde, war mir nicht bewusst.
Relativ schnell bekam ich dann einen Brief vom Inkassounternehmen.
Die Rechtsanwälte Haas und Kollegen wollen von meiner Begründung nichts wissen und bieten mir nun, nach mehrmaliger Schilderung der Sachlage einen Vergleich an (47 Eur). Als alleinerziehende Stundentin ist das für mich immernoch viel Geld und zum anderen sehe ich mich im Recht. Zumal ich ja auch schon für das NRW-Ticket, welches ich im Übrigen im ganzen Semester auch nur diese beiden Fahrten in Anspruch genommen hatte, im Vorraus gezahlt hatte.
Die Bahn hat den anderen Vorgang im Übrigen beigelegt.
Welche Chancen habe ich wohl, um die Zahlung herumzukommen und bin ich eigentlich wirklich im Recht?
Fahrpreisnacherhebung wegen Missverständniss
11. Mai 2009
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Frage vom 11. Mai 2009 | 12:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrpreisnacherhebung wegen Missverständniss
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 11. Mai 2009 | 15:16
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Hi,
dazu müßte man die AGB der Regionalbahn kennen. Üblicherweise muß man einen Fahrschein aber nicht nur theoretisch haben, sondern ihn halt auch vorweisen können. Insofern dürften die im Recht sein.
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
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