Fairmount GmbH Inkassounternehmen hat sich bei mir gemeldet. Was nun?

3. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Chance1921
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fairmount GmbH Inkassounternehmen hat sich bei mir gemeldet. Was nun?

Sehr geehrte 123recht-Community,

Wie mein Titel schon vermuten lässt, habe ich mit der hier schon bekannten Faimount GmbH zu tun.
Ich habe mich am 09.08.2021 auf der Seite Parkplatzdate.org registriert und spielte mit dem Gedanken ein
einmonatiges Abonnement abzuschließen. Bevor ich dies tat, gelang mein Verstand von der unteren Region
meine Körpers zurück in die ober und ich schloss die Zahlung nicht ab. Nachdem ich die 39,90€ für
das Abo nicht gezahlt hatte, bekam ich per Mail die Aufforderung die Zahlung doch abzuschließen, um die von
mir gewählte Premium Mitgliedschaft zu nutzen. Die nächste Email besagte, dass die Zahlung nicht funktioniert hat
und ich doch den Betrag ausgleichen soll, all dies tat ich nicht. Am 16.08 kam eine weitere Mail und ich wurde erneut
aufgefordert "endlich" meinen ausstehenden Betrag zu bezahlen, da sonst ein Inkassounternehmen eingeschaltet
werden müsse. Heute kam dann ein Schreiben der Fairmount GmbH, die im Auftrag von der Paidwings AG
(Betreiber der Seite) die ausstehende Summe einfordert.

Bevor ich diesen Beitrag verfasste, habe ich einige Einträge in diesem Forum gelesen und einiges an hilfreichen Informationen
sammeln können, sicherhaltshalbar frage ich nochmal nach, bevor ich meine Vorgehensweise bestimme.

Ich habe keine Zahlung geleistet und mir wurde auch nichts von meinem Konto abgebucht, muss ich irgendwelche Folgen
fürchten? In den Nutzungsbedingungen steht, dass die nicht Premium Mitgliedschaft kostenlos ist und jediglich
die Premiummitgliedschaft kostenpflichtig ist. Auch steht in den Nutzungsbedingungen, dass die Premiummitgliedschaft
nach dem anklicken des "Jetzt kaufen" Buttons wirksam wird.
Hier ein Auszug dazu aus den Nutzungsbedingungen:

"3. paidwings bietet dem User neben den kostenlosen Diensten verschiedene kostenpflichtige Dienste (Premium Mitgliedschaft) an. Mit Inanspruchnahme dieser Dienste geht der User ein weiteres, von dem kostenlosen Vertragsverhältnis getrenntes Vertragsverhältnis ein. Grundlage dieses weiteren Vertragsverhältnisses sind ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Über den Inhalt, die Dauer, den Preis, die Laufzeit und die Zahlungsbedingungen wird der User vor Abschluss des kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses auf dem jeweiligen Dienst hingewiesen. Mit dem Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen" gibt der User ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtigen Dienstleistungen von paidwings ab. paidwings wird dem Kunden die Annahme des Angebots durch Freischaltung der Dienstleistungen oder per E-Mail bestätigen."

Wie seht ihr die Sache? Ich freue mich auf hilfreiche Antworten!

Mit freundlichen Grüßen


Chance1921

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16122x hilfreich)

Ich frage sicherheitshalber mal nach: Du hast also nie auf einen "Jetzt kaufen" Button o.ä. gedrückt?

Die erste eMail hast du noch und was steht da wörtlich drin?

Wenn man das wörtlich so lesen kann, dass du die Bestellung nicht abgeschlossen hast, könnte man hier sogar gewerblichen Betrug erkennen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Chance1921
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich frage sicherheitshalber mal nach: Du hast also nie auf einen "Jetzt kaufen" Button o.ä. gedrückt?


Leider habe ich auf den Button gedrückt, aber die Zahlung danach nicht abgeschlossen, also kein Geld an die Seite überwiesen.
Die Premiumdienste waren also nicht nutzbar.


Zitat aus der ersten Mail:

"Mach den letzten Schritt und werde Premium Mitglied ✔
Du hast deine Zahlung leider noch nicht abgeschlossen. Um die von dir gewählte Premium Mitgliedschaft nutzen und dich zu unverbindlichen Sextreffen verabreden zu können, vervollständige jetzt bitte noch deine Zahldaten, bevor deine Mitgliedschaft verfällt."

Zitat aus der zweiten Mail:

"Leider hat deine Zahlung nicht funktioniert. Bitte gleiche den offenen Betrag für deine Premiummitgliedschaft in Höhe von 39,90 € zeitnah aus."

Zitat aus der dritten Mail:

"Leider hast du die offene Forderung für deine Premiummitgliedschaft in Höhe von 39,90 € immer noch nicht beglichen. Sollten wir deine Zahlung nicht umgehend erhalten, müssen wir unser Inkassobüro beauftragen, was weitere Kosten für dich verursacht."

Schon einmal vielen Dank für deine Antwort im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen


Chance1921

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 914x hilfreich)

Button gedrückt ...also zahlen.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16122x hilfreich)

Bevor ich hier zustimme: Der preis und die Abo-Angaben waren von Anfang an sichtbar, bevor du auf "Jetzt Kaufen" gedrückt hast oder kamen die erst direkt danach?

Signatur:

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#5
 Von 
Chance1921
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Bevor ich hier zustimme: Der preis und die Abo-Angaben waren von Anfang an sichtbar, bevor du auf "Jetzt Kaufen" gedrückt hast oder kamen die erst direkt danach?


Der Ablauf auf der Seite war wie folgt:
Standardschema, man konnte keine Nachrichten verschicken bzw. lesen, bis man ein Premiumabonnement abgeschlossen hat.
Wollte man dies tun, musste man auf "Premium werden" klicken und wurde dann in ein Kaufmenü weitergeleitet.
In diesem Kaufmenü konnte man seine Zahlungsart angeben und persönliche Daten, wie Name, Hausnummer usw. eintragen.
Ich hatte die Zahlungsvariante "Klarna Sofortüberweisung" gewählt und wurde nach Angaben meiner Daten zu dem normalen
Einlog bzw. Kaufmenü von Klarna weitergeleitet. Ich habe den mir zugeschickten TAN-Code nicht eingegeben und die Seite
geschlossen.

Das, wie schon von mir erwähnt, sobald man auf den "Jetzt kaufen" Button klickt ein Angebot auf das Premiumabonnement
abgegeben wird, war in diesem Menü nicht ersichtbar und konnte separat in den Nutzungsbedingungen, die man durch
anklicken des "Nutzungsbedingungen" Buttons, der unten an der Website angeheftet war und ein Pop-up-Fenster öffnet, herausgelesen werden.Des weiteren waren die Premiumfunktionen nicht nutzbar.

Vielen Dank für deine Antworten

Mit freundlichen Grüßen


Chance1921


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114207 Beiträge, 38967x hilfreich)

Zitat (von Chance1921):
Wollte man dies tun, musste man auf "Premium werden" klicken und wurde dann in ein Kaufmenü weitergeleitet.

Zitat (von Chance1921):
sobald man auf den "Jetzt kaufen" Button klickt ein Angebot auf das Premiumabonnement abgegeben wird, war in diesem Menü nicht ersichtbar

Finde den Widerspruch ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16122x hilfreich)

Du hast meine Frage nicht beantwortet. Waren die Kosten sichtbar, bevor du auf den Button geklickt hast? Ja oder nein. Wenn die Kosten vernünftig ausgewiesen wurden, tuts mir leid, aber dann hast du einen Kaufvertrag eingegangen.

Signatur:

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#8
 Von 
Chance1921
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Waren die Kosten sichtbar, bevor du auf den Button geklickt hast?


Ja, die Kosten waren sichtbar. Mein Problem bei der Sache ist, dass es doch eine recht unübliche Art und Weise ist
einen Vertrag abzuschließen. Es wurden keine Nutzungsmöglichkeiten der Premiummitgliedschaft freigeschaltet und
es wurde keine Zahlung geleistet.

Das nach Angabe persönlicher Daten der "Jetzt Kaufen" Button betätigt werden muss und man dann die Summe bezahlen
muss ist mir auch neu. Normalerweise werden kostenpflichtige Zusatzleistungen doch erst nach der Bezahlung freigeschaltet.
In diesem Fall wurde keine Zahlung geleistet und nichts freigeschaltet, die Premiumfunktion stand mir nie zur Verfügung.

Dieser Ablauf ist nur in separat zu öffnenden Nutzungsbedingungen zu sehen, was mich erst recht stutzig macht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114207 Beiträge, 38967x hilfreich)

Zitat (von Chance1921):
Das nach Angabe persönlicher Daten der "Jetzt Kaufen" Button betätigt werden muss und man dann die Summe bezahlen muss ist mir auch neu.

Das meint man wirklich ernst?
Aber egal, so ist es im Gesetz geregelt und damit ist es egal.



Zitat (von Chance1921):
Mein Problem bei der Sache ist, dass es doch eine recht unübliche Art und Weise ist einen Vertrag abzuschließen.

Im Gegenteil, das ist die gesetzlich vorgeschriebene Art einen solchen Vertrag abzuschließen.



Zitat (von Chance1921):
In diesem Fall wurde keine Zahlung geleistet

Was in dem Falle bei einem wirksamen Vertrag dann eine rechtswidrige Verweigerung der Leistungspflicht des Käufers wäre.



Zitat (von Chance1921):
und nichts freigeschaltet, die Premiumfunktion stand mir nie zur Verfügung.

Logischerweise ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chance1921
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, also so wie ich eure Antworten interpretiere, soll ich die von mir geforderte Summe bezahlen, obwohl es sich um
die für ihre Abo-Fallen bekannte Paidwings AG handelt und mich danach um die Kündigung kümmern?

Mal eine rein hypothetische Frage: was wäre, wenn ich bei den persönlichen Daten Unfug, wie irgendwelche Buchstaben
oÄ. eingegeben hätte, wer würde dann belangt werden?

Mit freundlichen Grüßen


Chance1921

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16122x hilfreich)

Wenn die Kosten vorher klar waren und du den Button so beschriftet gedrückt hast, ist es keine wirkliche Abo-Falle.

Ja, es laufen da einige sehr dubiose Anbieter umher, aber so wie du es schilderst, war das eine "seriöse" Seite. Zumindest vom Kaufprozess her.

Tut mir leid, aber was anderes kann ich dazu nicht sagen.

Ob die Inkassokosten berechtigt sind, steht ggf. nochmal auf einem völlig anderen Blatt.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Chance1921
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ob die Inkassokosten berechtigt sind, steht ggf. nochmal auf einem völlig anderen Blatt.


Sorry, dass ich deine Zeit so beanspruche, aber ist es denn möglich Bilder hier hochzuladen?
Ich finde die Funktion leider nicht. Auf dem Schreiben sind ein Rechtschreibfehler und ein fehlender
Punkt aufgefallen. Ich bezweifle es zwar, aber vielleicht ist es doch unseriös.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb513894-37
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Wurde denn ausreichend auf das Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz hingewiesen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Chance1921
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb513894-37):
Wurde denn ausreichend auf das Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz hingewiesen?


In den Nutzungsbedingungen wurde über das Widerrufsrecht belehrt, von dem Fernabsatzgesetz höre ich zum ersten Mal

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114207 Beiträge, 38967x hilfreich)

Zitat (von Chance1921):
von dem Fernabsatzgesetz höre ich zum ersten Mal

Kein Wunder, das Fernabsatzgesetz wurde schon vor Dekaden abgeschafft ...


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