Falsche Info MVG - Unbeabsichtigt Schwarzfahren

25. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
delirmis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Info MVG - Unbeabsichtigt Schwarzfahren

Hallo Experten,

Ubahnfahrt:

ich bin schon seit 1997 Kunde bei MVG und bin nie schwarzgefahren.
Letztes Jahr und das Jahr zuvor habe ich bei einem MVG Info-stand nachgefragt, ob Studenten weniger Stempeln müssen bei einer blauen STreifenkarte.
Das Personal meinte zu mir wenn ich Student bin muss ich nur 1Streifen stempeln innerhalb einer Zone anstatt 2Streifen, ich hab mir das zweimal mündlich bestätigen lassen.

Letzte Woche:
Fahrt von Einstiegsstation A --> C Zielstation
Kontrollstation B = 2Stationen nach A

Hab also nur ein Streifen gestempelt (wie immmer) und bin los gefahren, wurde dann in der zweiten STation nach Enstieg kontrolliert.
Habe meine gestempelte Streifenkarte gezeigt, der Kontrolleur meinte alles ok und ist paar Schritte weitergegangen. Dann kam er zurück und meinte Sie müssen ja dann hier aussteigen da ich nur Ein STreifen gestempelt habe.
Ich hab gesagt das ich Student bin, dann wollte er mein STudentausweis sehen, welchen ich auch gezeigt habe, dann fragte er wie alt ich bin ?? Ich sagte 23,
Dann sagt er zu mir das mit dem Student, Ausbildung usw. gilt nur bis 21 Jahre...hab ihm dann kurz erklärt das der Infopoint mir das so erklärt hat, dann meinte er nein FALSCH.
Ich bin sofort aufgestanden und wollte raus,,,,naja die Türen wurden geschlossen und die Ubahn ist weiter gefahren.

Dann holt der Kontrolleur EISKALT seinen Strafblock raus und fängt an zu notieren. Wir haben dann angefangen zu diskutieren und sind dann nach 2Stationen ausgestiegen, sein Vorgestetzer kam und haben alle überlegt ob Sie mir eine Strafe geben.

Ich habe denen auch vorgeschlagen vor den AUgen noch einmal zu stempeln,,,neeee Letzendlich wurde mir ein Strafzettel verpasst.

Meine Frage wie ist das rechtlich? Mir wurde zweimal beim Infopoint das falsch erklärt, dann war ja der Kontrollpunkt noch eine gültige Zone auch bei 1Streifen. Bin halt während der Diskussion 2Stationen weiter.
Ich mein ich bin doch nicht blöd und stempel ein STreifen damit ich 2Stationen einen gültigen Pass hab danach schwarzfahre.
Kann ja dann direkt schwarzfahren.


Bitte um Rat.

Danke und Grüsse,

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ich denke mal, dass die AGB ausschlaggebend sind, nicht die subjektive Aussage eines städtischen Angestellten an einem Infopoint. Es sei denn, der hätte Ihnen das schriftlich gegeben ... :)
Mit der Teilnahme an der Personenbeförderung akzeptieren Sie automatisch die AGB. Sie sollten Ihren Fall noch einmal schriftlich an die Geschäftsstelle Ihres PNV senden mit der Bitte um eine kulante Lösung.

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Es gelten die AGB.

Wenn du "Aussteigen" willst musst du das dem Kontrolleur sagen.

Geh doch hin und frag nochmal und wenn die dieselbe Auskunft geben kannst du dort ja dein Problem gleich klären lassen.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
delirmis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachdem der Kontrolleur mich aufgeklärt hat, bin ich aufgestanden und zur Tür habs leider nicht mehr geschafft.

Werde heute Abend zur Inkassostelle gehen und werde um eine kulante Lösung bitten. Mal sehen wie kulant MVG wirklich ist, ich mein ich bin seit über 13Jahren Kunde und zahle jeden MOnat. Und bei so einem Fall sollten Sie mal auch ein Auge zudrücken...

Weil:
1. Falsche Info von MVg-Point
2. Kontrollpunkt war noch im gültigem Bereich auch bei einem Streifen
Während der aufklärung und diskussion sind wir halt zwei STationen weitergefahren...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Mal sehen wie kulant MVG wirklich ist, ich mein ich bin seit über 13Jahren Kunde und zahle jeden MOnat.


Würde ich nicht so betonen, denn dann fährst du doch bereits seit Jahren schwarz:-)

Auch 2. Würde ich weglassen.

Du bist weder ausgestiegen, wolltest weder aussteigen noch wärst du ausgestiegen wenn keine Kontrolle gewesen wäre.

Aber es kommst sicher gut wenn du erst die Auskunft als unehrlich erklärst, dann die Kontrolleur als hinterhältig und als Entschuldigung deine Jahrelange Praxis schwarz zu fahren. :-))

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Du bist weder ausgestiegen, wolltest weder aussteigen noch wärst du ausgestiegen
wenn keine Kontrolle gewesen wäre.


?

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#6
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Na klar, das kann man ja wohl auch so gut beweisen oder was?!

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
delirmis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So jetzt war ich bei der Inkasso-Stelle.

Bei so einem Extrem-Fall muss ich es schriftlich einreichen und der Chef vom Kontrolleur wird sich drum kümmern etc.

Mal sehen was raus kommt?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)


"Extremfall" - aha! :-)

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