Falsche Transaktionsbestätigung

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Segantini
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Transaktionsbestätigung

Mir wird von einem Inkassobüro vorgeworfen, im Zahlungsverzug zu sein. Folgendes hatte sich zugetragen: ich bot Kreditkartenzahlung an, aber die Kassenkraft fragte, ob ich nicht auch eine EC-Karte hätte. Die hatte ich, wußte aber nicht, ob die Deckung so kurz vor Monatsende noch ausreichen würde, also bat ich um Prüfung. Das Terminal akzeptierte die Karte und druckte einen Beleg „Transfer erfolgreich". Mithin schien die Zahlung erledigt.

Etliche Wochen später erhielt ich Post vom Inkassobüro. Das Konto sei nicht gedeckt gewesen, die Zahlung sei noch offen, Rücklastschrift, Mahngebühr, Zinsen, Inkassokosten, das ganze Programm.

Es stellte sich heraus, daß der Zahlungsabwickler Ingenico auf die Rücklastschrift hin (wohlgemerkt, trotz des bestätigten Transfers) eine Mahnung und Zahlungsaufforderung an mich adressiert hatte, und zwar im Beleittext einer Überweisung von einem Cent auf das zugehörige Konto. Natürlich rechnet man nicht damit, auf diesem kuriosen (und meiner Meinung nach mißbräuchlichen) Weg über ein Zahlungsproblem unterrichtet zu werden.

Ich berief mich zunächst einmal auf den ausgewiesen erfolgreichen Zahlungstransfer und bat, die Firma Ingenico möge doch bitte erklären, wieso eine ausdrücklich bestätigte Zahlung nun plötzlich doch nicht erfolgt war und Verzugskosten zur Folge haben sollte. Man belehrte mich über meine Pflichten: ich hätte vor dem Einsatz der Karte die ausreichende Deckung meines Kontos überprüfen müssen. Genau das hatte ich aber doch getan, anderenfalls wäre die Transaktion ja auch nicht bestätigt worden. Zudem hätte ich ohne diese Irreführung eine andere Zahlungsmethode gewählt.

Selbstverständlich werde ich die immer noch offene Hauptforderung begleichen, nur weiß ich im Moment nicht, wer denn nun eigentlich mein Gläubiger ist? Der Rechnungsteller? Der Zahlungsdienstleister? Das Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hauptforderung bezahlen, sowie die Rücklastschriftgebühr (maximal 5€) und eine Mahngebühr fürs Briefporto (so ca. 1,50€). Daneben noch Adressauskunft (max. 10€ für das Produkt Schufa AdFinder).
Den Rest würde ich zurückweisen. Das Geld kann man auch an CCS richten. Wichtig ist, dass man parallel klar stellt, was man nicht anerkennt.

Hauptgrund: Ingenico und CCS gehören zu demselben Konzern. Und Konzernintern findet keine Rechtsdienstleistung statt, da ist es nicht erlaubt, irgendwelche Inkassogebühren zu erfinden. Andere Kostenpositionen (Belegermittlung u.ä.) sind frei erfundener Unsinn.

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
ob ich nicht auch eine EC-Karte hätte.


Meine Antwort: EC-Karten gibt es seit 10 Jahren nicht mehr, d.h. Zahlungen sind seit 10 Jahren damit nicht mehr möglich.

Zitat:
ob die Deckung so kurz vor Monatsende noch ausreichen würde, also bat ich um Prüfung. Das Terminal akzeptierte die Karte und druckte einen Beleg „Transfer erfolgreich". Mithin schien die Zahlung erledigt.


Hat die Kassenmitarbeiterin gesagt, dass die Prüfung erfolgreich war. Falls ja, dann würde ich mich darauf berufen.
Haben Sie den ausgedruckten Beleg unterschrieben und an die Kassenmitarbeiterin zurückgegeben?

-- Editiert von vundaal76 am 18.07.2019 16:59

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Segantini):
Das Terminal akzeptierte die Karte und druckte einen Beleg „Transfer erfolgreich".

Damit war wohl der Datentransfer gemeint, nicht jedoch das Geld.


Ich würde so wie in #1 vorgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ingenico und CCS gehören zu demselben Konzern.


Mag sein, aber war CCS derjenige, dem das Geld zustand? Hab ich im Eingangspost dazu was überlesen?



Zitat (von vundaal76):
Meine Antwort: EC-Karten gibt es seit 10 Jahren nicht mehr, d.h. Zahlungen sind seit 10 Jahren damit nicht mehr möglich.
Schon richtig, aber ich bin mir sicher das auch Du weisst, dass man umgangssprachlich immer noch die Karten als EC Karten bezeichnet.
Auch Aufkleber wie "EC Kartenzahlung nicht möglich" gibt es noch reichlich.

Zitat (von Segantini):
Ich berief mich zunächst einmal auf den ausgewiesen erfolgreichen Zahlungstransfer und bat, die Firma Ingenico möge doch bitte erklären, wieso eine ausdrücklich bestätigte Zahlung nun plötzlich doch nicht erfolgt war und Verzugskosten zur Folge haben sollte. Man belehrte mich über meine Pflichten: ich hätte vor dem Einsatz der Karte die ausreichende Deckung meines Kontos überprüfen müssen. Genau das hatte ich aber doch getan, anderenfalls wäre die Transaktion ja auch nicht bestätigt worden.

Hier ist der Denkansatz bzw. die Schlussfolgerung falsch.
Die Transaktionsbestätigung ist keine Garantie für eine erfolgreiche Zahlung.

Berry

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Mag sein, aber war CCS derjenige, dem das Geld zustand? Hab ich im Eingangspost dazu was überlesen?

Nö, CCS wurde nicht erwähnt, aber Ingenico arbeitet nun mal mit der Konzernschwester CCS zusammen.
Ingenico ist der Zahlungsdienstleister, CCS das registrierte Inkasso ;-)
Zitat:
Die Transaktionsbestätigung ist keine Garantie für eine erfolgreiche Zahlung.

Ich ergänze mal: Im Falle einer Lastschrift liegen Stunden/Tage zwischen der Prüfung und der Bestätigung. Zudem haben viele Märkte ohnehin keine Echtzeitprüfung mehr auf verfügbare Geldbeträge, weil das zu teuer ist. Da wird nur noch die Autorisierung geprüft.
Das dürfte aber ohnehin egal sein, denn IMHO hat man immer das Argument gegen sich, dass man nun mal selbstverantwortlich für einen ausreichenden Kontostand zu sorgen hat. Für die Inkassokosten und erfundenen Dinge wie Belegermittlung spielt das aber auch ohnehin keine Rolle. Und Adressermittlung und Rücklastschrift lässt sich damit auch kaum weg diskutieren.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es wird sich darum drehen, ob der TE da an der Kasse den Beleg unterschrieben hat oder nicht.

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#7
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Oder eine PIN eingegeben ;) Ich gehe stark davon aus, dass eins von beidem geschehen ist.

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#8
 Von 
Segantini
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zudem haben viele Märkte ohnehin keine Echtzeitprüfung mehr auf verfügbare Geldbeträge, weil das zu teuer ist. Da wird nur noch die Autorisierung geprüft.

Wenn es so wäre, müßte auf dem Beleg „Autorisierung geprüft" stehen. Die Begrifflichkeit ist doch ganz einfach, eine erfolgreiche Transaktion ist eine erfolgreiche Transaktion. Falls in Wirklichkeit noch gar kein Geld geflossen ist, wird der Kunde hier belogen. Also durch Vortäuschung falscher Tatsachen in einen Zahlungsverzug gebracht, zu dem es ohne diese (offenbar bewußte) Täuschung nicht gekommen wäre.

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#9
 Von 
Segantini
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Meine Antwort: EC-Karten gibt es seit 10 Jahren nicht mehr, d.h. Zahlungen sind seit 10 Jahren damit nicht mehr möglich.

Das stimmt, ich hätte ruhigen Gewissens mit „nein" antworten können. Stattdessen habe ich der Kassenkraft meine Bankkarte gegeben, für sie war das die gewünschte „EC-Karte". Gewisse Dinge sind eben aus dem Sprachgebrauch nicht mehr auszurotten.

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#10
 Von 
Segantini
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Transaktionsbestätigung ist keine Garantie für eine erfolgreiche Zahlung.

Dann soll man sie bitteschön nicht als solche darstellen. Was soll denn an einer Kasse mit „Transaktion" gemeint sein, wenn nicht Geld?

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Lieber Segantini!

Könnten Sie bitte meine Frage beantworten:

Zitat:
Es wird sich darum drehen, ob der TE da an der Kasse den Beleg unterschrieben hat oder nicht.


Haben Sie einen Beleg unterschrieben und Diesen der Kassenmitarbeiterin gegeben oder nicht?

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#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Oder eine PIN eingegeben


Das weist für mich aber auf eine Girocard-Zahlung hin.
Bei einer Girocard-Zahlung garantiert die Bank des Karteninhabers die Zahlung gegenüber der Händlerbank. Insofern kann es hier zu einem Inkasso seitens des Händlers kommen.

Ich gehe stark davon, dass hier beim TE die Zahlungsart ELV (elektronisches Lastschriftverfahren) durchgeführt wurde.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn es so wäre, müßte auf dem Beleg „Autorisierung geprüft" stehen.

Nochmals: Die Schuld am ungedeckten Konto liegt bei dir. Du kommst mit dieser Argumentation nicht sehr weit. Deine Vertragspflicht ist die Zahlung. Und hinsichtlich der Inkassokosten gibt es andere Argumentationsstränge, wie ich bereits aufgezeigt habe.

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#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

und weiterhin gehe ich davon aus, dass Du (TE) einen entsprechenden Beleg unterschrieben und der Kassenmitarbeiterin ausgehändigt hast.
Auf dem Beleg steht, was passiert, wenn die Abbuchung platzt. Du hast es unterschrieben.

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Auf dem Beleg steht, was passiert, wenn die Abbuchung platzt.

Wobei auch das egal ist bei den Inkassokosten. Die sind (da Konzerninkasso) nun mal frei erfunden.

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#16
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich halte es hier durchaus für wichtig, ob der TE an der Kasse seine PIN eingegeben, oder ob er "nur" einen Beleg unterschrieben hat.

Bei PIN-Eingabe wird sofort online überprüft, ob das Konto gedeckt ist und im Negativfall keine Transaktion ausgeführt. Die Bankwirtschaft garantiert dabei für eine Zahlung an den Händler und kassiert dafür eine Gebühr von ihm.

Bei einer Unterschrift wird nur die Erlaubnis zu Abbuchung gegeben. Da gibt es keine Überprüfung.

Vielleicht sollte sich der TE einmal äußern, was denn nun war.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Aber selbst wenn es eine PIN-Eingabe gab: Das ändert nichts dran, dass das Konto nicht gedeckt war und dass der Kunde für Deckung zu sorgen hat. Das ist seine Vertragspflicht.
Wenn es eine PIN gab und eine falsche Auskunft der Bank über die Deckungszusage, dann könnte maximal eine Schadensersatzdiskussion zwischen TE und seiner Bank von Interesse sein. Aber gegenüber dem Markt ändert das nichts.

Soweit ich das im Kopf habe, gibt es aber eben auch Terminals, die mittels PIN nur eine Autorisierungsabfrage durchführen und keine sofortige Echt-Belastung des Kontos.

Signatur:

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#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Soweit ich das im Kopf habe, gibt es aber eben auch Terminals, die mittels PIN nur eine Autorisierungsabfrage durchführen und keine sofortige Echt-Belastung des Kontos.


Dass ist auch mein Kenntnisstand.

Berry

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