Falsche Überweisung von Versicherung, Inkassobrief

23. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Illuni11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Falsche Überweisung von Versicherung, Inkassobrief

Hallo,

ich habe folgendes Problem und weiß vorerst nicht, wie ich mich Verhalten soll:
Im Herbst 2012 bin ich mit meiner Freundin zusammen gezogen.
Bei dieser Gelegenheit haben wir auch ein gemeinsames Konto eröffnet.
Ich habe vergessen, die neue Adresse bei meiner alten Bank durchzugeben, allerdings habe ich mich daran nicht weiter gestört, weil das Konto nur noch 3 Monate nach der Kündigung weiterlief, alle Buchungen auf das neue geändert wurden und somit überflüssig war.
Etwa zu diesem Zeitpunkt hat mir die ******-Versicherung mehr als 500€ fälschlich überwiesen.
Im Juni, also über 1,5 Jahre später bekam ich ein Schreiben, dass sie das Geld zurückfordern.
Da ich kürzlich von Abzockemaschen in Form von Nachzahlungsforderungen des "ARD-ZDF-Deutschlandradio" gehört habe bin ich darauf nicht weiter eingegangen, auch das zweite Schreiben ignorierte ich.
Heute kam jedoch noch ein Schreiben von "Sirius Inkasso", die besagtes Geld von mir fordern.

Ich möchte noch anmerken, dass ich damals zwar den Ort gewechselt habe, jedoch nicht die Gemeinde.
Da frage ich mich, was dort für Menschen arbeiten, die für solch eine Nachforschung über 1 Jahr benötigen und wie es passieren kann, dass eine Überweisung vorgenommen wird, die auf einen völlig unterschiedlich klingenden Kontoinhaber geht.
Hätte die ***** das Geld nicht einfach zurücküberweisen lassen können?

Wie soll ich mich Verhalten?
Ich befürchte, dass es mir schwer fallen wird den zuständigen Sachbearbeiter der Versicherung ernst zu nehmen, geschweige denn als kompetent einzuschätzen.

Kann mir eventuell auch jemand beantworten, was mit dem Geld auf dem Konto passiert sein wird?
Da ich ja für die Bank unbekannt verzogen war, verliere ich den Anspruch daran? Oder müsste ich lediglich in die Filliale fahren und eine Auszahlung beantragen?

Vielen Dank für's lesen, sollte ich Details vergessen haben versuche ich sie natürlich schnellstmöglich zu ergänzen.



-- Editiert von Moderator am 24.10.2014 10:04

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schon mal bei der Bank nachgefragt was mit den 500 € passiert ist ?

Normalerweise geht das bei einer Kontokündigung nicht so einfach unter

quote:
und wie es passieren kann, dass eine Überweisung vorgenommen wird, die auf einen völlig unterschiedlich klingenden Kontoinhaber geht.


Also Kontonummer hat gestimmt aber der name des Inhabers nicht ?



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Illuni11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Von der Bank kam nichts, wie gesagt, das Konto lief noch 3 Monate nach der Kündigung, aber die Bank kannte meine neue Adresse nicht.
Da wir nur 3 Kilometer ins nächste Dorf gezogen sind hätte das Einwohnermeldeamt aber sicherlich sowohl der Bank als auch der ***** eine Auskunft geben können.

quote:
Also Kontonummer hat gestimmt aber der name des Inhabers nicht ?



Das nehme ich an.
Bisher ging ich auch davon aus, dass Überweisungen, egal ob online, telefonisch oder schriftlich vor der Ausführung geprüft werden. Bei einer gänzlich anderen Person müsste so etwas doch auffallen.

Ich habe noch keine Infos von der Bank angefordert, da ich die Angelegenheit bisher nicht Ernst genommen habe.
Die Umstände führten ja dazu, dass ich von der Überweisung bis etwa Juni 2014, als das erste Schreiben der ***** kam, nichts wusste.

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""



-- Editiert Moderator am 24.10.2014 10:04

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da frage ich mich, was dort für Menschen arbeiten, die für solch eine Nachforschung über 1 Jahr benötigen <hr size=1 noshade>

Normale. Und denen muss das erstmal auffallen.



quote:<hr size=1 noshade>und wie es passieren kann, dass eine Überweisung vorgenommen wird, die auf einen völlig unterschiedlich klingenden Kontoinhaber geht. <hr size=1 noshade>

Weil die Bank dne Namen gar nicht prüft.
Die Prüfen nur IBAN und BIC.



quote:<hr size=1 noshade>Hätte die Allianz das Geld nicht einfach zurücküberweisen lassen können? <hr size=1 noshade>

Nein.



quote:<hr size=1 noshade>bin ich darauf nicht weiter eingegangen, auch das zweite Schreiben ignorierte ich. <hr size=1 noshade>

Und es soll einem nicht aufgefallen sein, das da plötzlich unerwartete 500 EUR auf dem Kontoauszug standen?



quote:<hr size=1 noshade>Kann mir eventuell auch jemand beantworten, was mit dem Geld auf dem Konto passiert sein wird? <hr size=1 noshade>

Ja, die Bank. Einfach mal (schritlich) anfragen.



quote:<hr size=1 noshade>Wie soll ich mich Verhalten?
Ich befürchte, dass es mir schwer fallen wird den zuständigen Sachbearbeiter der Versicherung ernst zu nehmen, geschweige denn als kompetent einzuschätzen. <hr size=1 noshade>

*Ironie on*
Es düfte egal sein was Du machst, denn es düfte ja in jedem Falle perfekt und fehlerfrei sein ...
*Ironie off*





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 24.10.2014 00:57

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Illuni11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Weil die Bank dne Namen gar nicht prüft.
Die Prüfen nur IBAN und BIC.


Okay, ich bin vom Gegenteil ausgegangen.

quote:
Und es soll einem nicht aufgefallen sein, das da plötzlich unerwartete 500 EUR auf dem Kontoauszug standen?


Die Bank bot mir bei der Kündigung an, das Konto noch 3 Monate weiterlaufen zu lassen, sozusagen als Übergang, damit alle Einnahmen/Ausgaben auf das neue Konto umgeleitet werden.
Da das Konto bereits leer und alle Zahlungen vom neuen Konto stattfanden habe ich mich darum nicht weiter gekümmert.
Vermutlich hat mir die Bank noch einen Abschlussaldo o.Ä. zukommen lassen, allerdings an die alte Adresse, wodurch der Brief zurückging.

quote:
Normale. Und denen muss das erstmal auffallen.


Und genau das kritisiere ich.
Es wird wohl nach kurzer Zeit auffallen, wenn der Geschädigte sein Geld nicht erhält.
Derjenige weiß doch davon.
So, nun fragt er bei der Versicherung an, wo sein Geld bleibt.
Die stellt die Fehlüberweisung fest, fordert von meiner Bank die Adresse, welche sich als nicht mehr gültig herausstellt.
Daraufhin reicht ein Besuch beim Einwohnermeldeamt mit den notwendigen Unterlagen (Details zum Schadensfall, Quittung der falschen Überweisung).
In solch einem begründeten Fall bekommt die Versicherung meine neue Adresse, wie gesagt, mein Wohnort hat sich geändert, das Einwohnermeldeamt blieb gleich.
Bitte, sowas dauert doch nicht ansatzweise 20 Monate, wenn man auch nur halbwegs sorgfältig arbeitet.

Ich habe viel Verständnis, aber selbst wenn man 6-9 Monate auf etwas vom Gericht hätte warten müssen wäre es noch viel zu lang.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bitte, sowas dauert doch nicht ansatzweise 20 Monate, wenn man auch nur halbwegs sorgfältig arbeitet. <hr size=1 noshade>

Und hättest DU etwas mehr Sorgfalt in Deinen eigenen Bankgeschäften aufgewendet (nämlich die sogenannte "verkehrsübliche"), dann wäre das Problem erst gar nicht entstanden.

In übrigen endet die gesetzlich Frist für die Verjährug frühestens zum 31.12.2015, die brauchen sich also gar nicht zu beeilen.



Wurde das Geld denn inzwischen an die Versicherung überwiesen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Illuni11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
In übrigen endet die gesetzlich Frist für die Verjährug frühestens zum 31.12.2015, die brauchen sich also gar nicht zu beeilen.


Würdest du das deinem Chef auch so erzählen?
"Ich lasse mir Zeit, Chef. Der Fall verjährt sowieso erst in 30 Jahren." Oder wie?
Was für eine unqualifizierte Antwort!
Ich hatte wirklich erwartet, dass ich in diesem Forum weniger Kindergarten zu erwarten habe als in Anderen.


Zum Thema:
Ich werde morgen bei der Bank nachfragen, was mit dem Restguthaben des Kontos passiert ist und dementsprechend handeln.
Sofern ich es ausgezahlt bekomme geht das Geld unverzüglich an die *****, wenn nicht werde ich weitersehen.
Auf jeden Fall kontaktiere ich auch die *****.
Interessant wäre es auch noch zu erfahren, ob 14€ "Postpauschale" seitens des Inkassounternehmens für einen versandten Brief überhaupt zulässig ist.

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""

-- Editiert Illuniaa am 24.10.2014 01:51

-- Editiert Moderator am 24.10.2014 09:44

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich hatte wirklich erwartet, dass ich in diesem Forum weniger Kindergarten zu erwarten habe <hr size=1 noshade>

Zum Thema Kindergarten: ständig auf der angeblichen Inkompetenz des Sachbearbeiters herumzureiten, ist "erwachsen"?

Die Verjährung ist nun mal gesetzlich geregelt, ob Dir persönlich das passt oder nicht ist dabei unerheblich.



quote:<hr size=1 noshade>Sofern ich es ausgezahlt bekomme geht das Geld unverzüglich an die Allianz, wenn nicht werde ich weitersehen. <hr size=1 noshade>

Selbst wenn Du es nicht ausgezahlt bekommst, sollten die 500 EUR plus Zinsen unverzüglich gezahlt werden.

Denn der Rückzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, wie Du das mit der Bank geregelt bekommst, siehe § 812 BGB .
Er ist auch gerichtlich durchsetzbar, die Kosten der Rechtsverfolgung und der Vollstreckung gingen dann ebenfalls zu Deinen Lasten.



quote:<hr size=1 noshade>Interessant wäre es auch noch zu erfahren, ob 14€ "Postpauschale" seitens des Inkassounternehmens für einen versandten Brief überhaupt zulässig ist. <hr size=1 noshade>

Zulässig ja, aber nicht gerichtlich durchsetzbar. Kann man also streichen.
Sofern noch andere Phanstasiekosten/-gebühren (z.B. Kontoführung) kann man streichen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Lieber "Harry van Sell", weshalb sollen die Inkassokosten und die Post- und Telekommunikationspauschale nicht gerichtlich durchsetzbar sein?

Wenn dies nachweisbarer (Verzugs-)Schaden des Gläubigers ist, ist das sehr wohl gerichtlich durchsetzbar!

Wir machen es immer so, wenn gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben bzw. gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt wurde, dass wir die Angelegenheit mit dem Gläubiger abrechnen und dem Rechtsanwalt, der dann klagt die Kostenrechnung und unseren Kontoauszug, aus dem der Zahlungseingang des Gläubigers hervorgeht, vorlegen.
Der Rechtsanwalt legt neben unseres Zahlungsaufforderungsschreibens der Klage dann auch unsere Kostenrechnung und den Kontoauszug als Beleg für den tatsächlich entstandenen (Verzugs-)Schaden des Gläubigers bei und bisher sind die 1,3-Gebühren, die Auslagen und die ggf. vom Schuldner zu erstattenden MwSt. immer den Gläubigern von den Gerichten zugesprochen worden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>weshalb sollen die Inkassokosten und die Post- und Telekommunikationspauschale nicht gerichtlich durchsetzbar sein? <hr size=1 noshade>

Weil es gegen die Schadensminderungspflicht verstößt, nicht selbst mal zum Einwohnermeldeamt zu gehen. Der TE war hier überhaupt nicht in Verzug. Und bevor du das Gegenteil behauptest: BGH Urteil des III. Zivilsenats vom 25.10.2007 - III ZR 91/07 . Der Fall ist sehr ähnlich. Arztpraxis ließ sich Zeit mit der in-Verzug-setzenden Mahnung. Kunde zog um mit Post-Nachsendeauftrag. Dieser Nachsendeauftrag lief aus und danach beauftragte der Arzt einen Anwalt. Die Schuldnerin bezahlte Hauptforderung und Zinsen, verweigerte den Rest und bekam Recht.

Das ist hier vergleichbar. Wer sich derart Zeit lässt und dann ein Inkasso beauftragt, nur weil er zu faul ist, selbst die neue Adresse rauszufinden, der hat Pech gehabt.

@TE: Kläre das Am besten heute und weise die Bank an, das Geld zurück zu überweisen an den Absender. Die Bank muss das Geld ja haben. Lass dir in der Filiale eine Bestätigung für die Rücküberweisung ausfüllen (ggf. noch Zinsen dazu packen, siehe www.basiszins.de) und dann dem Inkasso gegenüber zurückweisen. Nach dem Motto "Ich kann nichts dafür, wenn ihre Mandantin derart schlampig arbeitet und das Geld auf ein gekündigtes Konto überweist. Das Geld wurde mit Zinsen zurück überwiesen. Für das Einschalten eines Inkassos besteht keinerlei Rechtsgrundlage. Hinsichtlich ihrer Kosten wenden Sie sich an Ihre Auftraggeberin."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Weil es gegen die Schadensminderungspflicht verstößt, nicht selbst mal zum Einwohnermeldeamt zu gehen. <hr size=1 noshade>

Das hat die Versicherung ja offenbar gemacht, sonst hätte sie nicht 2 Schreiben an die neue Adresse senden können?



quote:<hr size=1 noshade>Der TE war hier überhaupt nicht in Verzug. <hr size=1 noshade>

Doch, 2 Schreiben bezüglich der Rückforderung unverifiziert zu ignorieren ist halt nicht ganz unproblematisch ...



quote:<hr size=1 noshade>Wenn dies nachweisbarer (Verzugs-)Schaden des Gläubigers ist, ist das sehr wohl gerichtlich durchsetzbar! <hr size=1 noshade>

Nur weil es auf dem Papier eines Inkassoschreibens steht, handelt es sich nicht um einen nachweisbaren (Verzugs-)Schaden des Gläubigers. Und auch nachweisbare (Verzugs-)Schäden des Gläubigers sind nicht immer drchsetzbar.

Die Versicherung wäre besser beraten gewesen das direkt mit Anwalt zu mahnen, da gibt es weniger Diskussionen als bei den Papiertigern mit der Bezeichnung Inkasso ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hmmm. Das mit den 2 Schreiben habe ich übersehen. Dann nehme ich das mit dem Verzug zurück. Ändert aber nichts dran, dass es keinen Grund gibt, Inkassokosten zu bezahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Der Rechtsanwalt legt neben unseres Zahlungsaufforderungsschreibens der Klage dann auch unsere Kostenrechnung und den Kontoauszug als Beleg für den tatsächlich entstandenen (Verzugs-)Schaden des Gläubigers bei und bisher sind die 1,3-Gebühren, die Auslagen und die ggf. vom Schuldner zu erstattenden MwSt. immer den Gläubigern von den Gerichten zugesprochen worden.


Ist hier der Wunsch Vater des Gedankens ?
Der Anwalt wird ja nicht umsonst arbeiten da vorgerichtliche Anwaltsgebühren grundsätzlich nicht zusätzlich zu den Inkassogebühren zu zahlen sind



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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