Falscher Name Inkassoschreiben

26. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Hatti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Name Inkassoschreiben

Moin moin!

Ich habe irgendwann vor ca n jahr oder so bei REWE etwas geklaut und wurd erwischt. Gegenstand war n batteriepack im wert von ganzen 99cent^^ ich weis böse böse, war nicht mein monat/tag.

Die Fangprämie konnt ich damals ned vor ort bezahlen und nun ist mir n Brief von der VOP(Vermögenssicherung & Organisationsleitung Pütz) ins Haus geflattert(anscheint schon der Zweite) wo ich die:

60€ Fangprämie (halte ich 10€ für zuviel..)
5€ Mahnkosten Mandant
50,50€ Bearbeitungsgebühr
4,96 € Zinsberechnung
120,46€ Gesammt

zahlen soll.

Fanggebühr ist klar muss man zahlen.

Das eigentliche Ding ist nun: Mein Nachname wurde falsch geschrieben. Dies ist wohl schon der zweite Brief da es auch im Brief erwähnt wurde das ich der Forderung nicht nachkam. Den ersten Brief habe ich nie erhalten also auch keinerlei kenntnisnahme von haben können.

Wie soll ich mich nun verhalten? Ist der Brief überhaupt von belangen da ich die genannte Person ja nicht bin? Muss ich die gesammten Kosten tragen? Ich mein ich kann ja nichts dafür das die n falschen Namen anschreiben, der erste Brief mich nicht erreicht und so die Kosten in die höhe getrieben werden.

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9 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Bearbeitungskosten sind sicherlich nicht durchsetzungsfähig.
Auch die 60 € dürften überhöht sein
Die IHK spricht von 25 € bis - bei wertvollen Gegenständen - 50€
www.pfalz.ihk24.de/servicemarken/Branchen/.../Ladendiebstahl.pdf
ICH würde 55 € zweckgebunden an den Inkassoladen überweisen
Vermerk auf dem Überweisungsträger Fangprämie 50 plus 5 € Gebühren
Ob das mit dem falsch geschriebenen Namen ein Pluspunkt wäre kann ich nicht sagen
In wie fern ist der nachname falsch geschrieben ?
Gravierender fehler ?


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#2
 Von 
Hatti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der erste Buchstabe vom Nachnamen ist falsch. Haben es wohl falsch notiert damals oder wurd falsch an das inkassobüro übermittelt ka.

wieso diese 5€ mit überweisen? wodurch werden diese gerechtfertigt? Die hätten mir ja auch so post schicken können ohne damit gleich zu sonnem inkasso unternehmen zu latschen denn zahlung verweigern würd/will ich ja garnicht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Der erste Buchstabe vom Nachnamen ist falsch. Haben es wohl falsch notiert damals oder wurd falsch an das inkassobüro übermittelt ka.


Darauf kommt es nicht an, da die Summe bereits für die Tätigkeit des Inkasso fällig wird.

quote:
wieso diese 5€ mit überweisen? wodurch werden diese gerechtfertigt? Die hätten mir ja auch so post schicken können ohne damit gleich zu sonnem inkasso unternehmen zu latschen denn zahlung verweigern würd/will ich ja garnicht


Wenn Sie nicht vor Ort bezahlen können,

quote:
Die Fangprämie konnt ich damals ned vor ort bezahlen


müssen Sie sich darum kümmern dass derjenige sein Geld rechtzeitig bekommt. Hinterrennen (sprich nette Briefe schreiben) muss Ihnen in diesem Fall niemand.

Insgesamt schulden Sie de jure:

50€ Fangprämie
5€ Mahnkosten Mandant
46,41€ Inkassogebühren
4,96 € Zinsen

= 103,37€ gesamt.




-----------------
"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
46,41€ Inkassogebühren


Die Inkassogebühren würde ich nicht bezahlen


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""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Deshalb schrieb ich de jure ;)

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"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hatti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

sry ich weis gerad nicht recht wie man hier quotet...


quote:Der erste Buchstabe vom Nachnamen ist falsch. Haben es wohl falsch notiert damals oder wurd falsch an das inkassobüro übermittelt ka.

Darauf kommt es nicht an, da die Summe bereits für die Tätigkeit des Inkasso fällig wird.
------

also ums genau zu machen sieht die rechnung so aus:

20.10.08 Hauptforderung 60 €
20.10.08 Mahnkosten Mandat 5€
Dies war wohl im ersten Brief der sein Ziel nie erreichte.

25.02.10 Bearbeitungsgebühr 50,50 €
25.02.10 Zinsberechnung vom 21.10.08 bis 25.02.10 4,96€
Dies also durch den zweiten Brief entstanden der auch ankam



Wieso muss/soll ich aufeinmal mehr zahlen, nur weil die ein Fehler mit dem Namen gemacht haben und so der erste Brief erst garnicht angekommen ist?
das wäre eine sauerei hoch drei und in für mich reinste abzocke.

und nunja. das die nicht verpflichtet sind mir nette briefchen zu schreiben erfahr ich gerad hier raus. Hab ja seit ewig nix von denen gehört und garnimma dran gedacht bis mir dieser Brief ins Haus kam und ich mich dann überhaupt das erste mal über Fangprämie und so informiert habe.
Klar kann man nicht darauf plädieren.. Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe;)

-- Editiert am 27.02.2010 00:08

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Fangprämie ist lt Infos im Netz (u.a IHK) durchsetzungsfähig
Die Höhe 25 € bis maximal 50 € (lt IHK)
Bearbeitungsgebühren (Inkassogebühr) nicht durchsetzunsgfähig
Wie sieht Deine Schufa aus ?
Laufen oder liefen Beitreibungsmaßnahmen in anderen An gelegenheiten gegen Dich ? ( Gerichtsvollzieher Kto pfändung etc)

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""

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#8
 Von 
Hatti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Jo Fangprämie von 50€ + 5€ Mahngebühr oder wie sich das schimpft is klar um die komm ich ned drum rum. Ging mir nur um den Rest der entstanden ist durch nicht erhalt des ersten Briefes weil die müll gebaut haben.

Bin bisher Schufa frei. Und hab nur Stress mit einer tollen Kanzlei namens Bussek & Mengede, was aber wie bei eigenltich allen die mit denen zu tun haben im Sande verläuft. Aber sonst n unbeschriebenes Blatt bisher.

Also sollt ich nun die 50€+5€ Gebühr überweisen(genauso vermerkt natürlich).
Noch ein Brief zu denen schreiben wo ich erkläre das 50€ fangprämie obergrenze is und ich den rest widerspreche da falsche name und ned erhaltener Brief oder es einfach nur bei der Überweisung belassen oda so??

-- Editiert am 28.02.2010 00:59

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zweckgebunden überweisen und auf das Antwortschreiben warten auf welchem der Inkassoladen versucht seine Gebühren zu begründen
Dann würde ich erst reagieren
"Ich weise die Forderung zurück und empfehle Ihnen den rechstweg"
Evtl wäre es sogar sinnvoll gem IHK Bericht nur 25 plus 5 zu überweisen ?



-- Editiert am 28.02.2010 23:23

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