Ein Anwalt schreibt eine Mahnung, die an "XY Verein, vertreten durch Vorstand Hans Z" adressiert ist.
Da Hans Z bereits seit langer Zeit nicht mehr als Vorstand des Vereins fungiert (und auch sonst rein gar nichts mehr mit dem Verein zu tun hat, noch nicht mal mehr Mitglied ist), teilt er dem Anwalt mit, dass er seit langem nicht mehr Vorstand des Vereins ist.
Es stellt sich heraus, dass der Vereinsregistereintrag seit damals nicht aktualisiert wurde. Der neue Vorstand reicht nun mit Hilfe eines Notars das Protokoll der damaligen Mitgliederversammlung ein, aus dem hervorgeht, dass der Vorstand vor über einem Jahr neu gewählt wurde. Ausserdem teilt er dies dem Anwalt mit.
Trotzdem belästigt der Anwalt weiter den alten Vorstand mit Briefen.
Diese gehen alle mit dem Vermerk, dass Hans Z. nicht Vorstand ist, zurück.
Selbst als das Vereinsregister längst vom zuständigen Amtsgericht aktualisiert wurde, schreibt der Anwalt weiter an Hans Z.
Es geht ein Brief vom Gerichtsvollzieher bei Hans Z. ein. Hans Z. lässt den Brief mit der üblichen Begründung zurückgehen, ausserdem schreibt er einen separaten Brief per Einschreiben an den Gerichtsvollzieher mit dem aktuellen Vereinsregisterauszug.
Wenig später geht erneut ein (normaler Brief) des Anwalts an (wie immer)"XY Verein, vertreten durch Vorstand Hans Z".
Sollte Hans Z. nun wie bisher weiterverfahren? Warum wendet sich der Anwalt nicht einfach an den richtigen Vorstand?
Falscher Vereins-Vorstand
9. April 2008
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Frage vom 9. April 2008 | 23:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Vereins-Vorstand
#1
Antwort vom 10. April 2008 | 16:00
Von
Status: Lehrling (1270 Beiträge, 421x hilfreich)
Kann es sein, dass die Forderungsangelegenheit VOR Änderung des Vereinsregistereintrags eingetreten ist?
Dann wäre zunächst der zum Zeitpunkt des Eintritts der Forderung eingetragene Vereinsvorstand verantwortlich!?
Ziemlich blöde Konstellation ...
Da allerdings der neue Vorstand das Versäumnis einräumt käme evtl. eine Umschuldung in Betracht?
Spannende Frage!
#2
Antwort vom 10. April 2008 | 21:32
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6421x hilfreich)
Der Dorf Advokat ist ja lediglich Erfüllungsgehilfe
Irgendwer bezahlt doch den Anwalt und dessen Schreiben ?
Wäre es sinnvoll den Auftraggeber sicherheitshalber nochmals auf diesen Fehler hinzuweisen um Ihn vor weiteren Schaden zu bewaren ?
lg
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