Falsches Ticket mit 0,10 eur Differenz

21. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ticketvalue
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsches Ticket mit 0,10 eur Differenz

Hallo, viele Fragen wurden bereits beantwortet wenn ein paar stricke zu diesem Fall reißen.

Meine Tante, Ausnahme s Bahn Fahrer wegen Auto (Werkstatt), hat versucht ein kurztickez zu ziehen. Dieses Ticket war allerdings kein kurzticket. Einzefahrschein für 1,80.
Kurzticket kostet 1,90.

In binnen der kurzstreckenzeit wurde kontrolliert.
Die Kontolle sagt man muss das Ticket nur vorzeigen und das reicht dann. Wenn ein Brief kommt dann kann ihnen nichts passieren da sie ja "bezahlt" haben.
All das wurde seitens der s Bahn übersprungen und es kommt sofort das inkasso verfahren 119,51. Gegen diese Methode anzugehen, darüber weiß ich bescheid.

Doch wie kann bewiesen werden dass man nur eine kurzstecke fuhr, mit einem Ticket welches 0,10 billiger ist.
Ist ein einspruch mit Angabe des zielortes überhaupt ausreichend (wohl nicht)

Nur die Aussage der pflegebedürftigen Mutter, die das Ziel war. Und ein Beleg bei der postbank 5 h später am Heimatort. (sehr wackelig)

Es wird wohl auf die 60 hinauslaufen l, aber vllt gibt es dennoch eine bekannte Lösung. Die Kontrolleure haben ihr gesagt, ihr wird nichts passieren, sie muss nur das Ticket zum vorzeigen aufbewahren
Lg
Viktor

-- Editiert von Ticketvalue am 21.11.2020 23:23

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46699 Beiträge, 16554x hilfreich)

Zitat:
Einzelfahrschein für 1,80.
Kurzticket kostet 1,90.


Das Kurzstreckenticket ist teurer als ein Einzelfahrschein? Wo gibt es denn derart merkwürdige Tarife?

Zitat:
Die Kontrolle sagt man muss das Ticket nur vorzeigen und das reicht dann. Wenn ein Brief kommt dann kann ihnen nichts passieren da sie ja "bezahlt" haben.


Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn sie nur das Ticket vorzeigen musst, wie ist dann die S-Bahn an die Anschrift Deiner Tante gekommen.

Zitat:
Doch wie kann bewiesen werden dass man nur eine kurzstecke fuhr, mit einem Ticket welches 0,10 billiger ist.


Zunächst einmal sollte die Geschichte vollständig und wahrheitsgemäß dargestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ticketvalue
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Merkwürdiges zitieren von mir... hoffe du behält den Überblick

Zitat (von hh):
Zitat:
Einzelfahrschein für 1,80.
Kurzticket kostet 1,90.


Das Kurzstreckenticket ist teurer als ein Einzelfahrschein? Wo gibt es denn derart merkwürdige Tarife?


https://drive.google.com/file/d/1_lnd2DgaatZ4Fb9_1m5cF1YCBpjHmfh0/view?usp=drivesdk

Wohl eine unterkategorie oder Anschluß ticket. Sie bezog sich auf "ermäßigt" und interpretierte darin "kurz"

Zitat:
Zitat:
Die Kontrolle sagt man muss das Ticket nur vorzeigen und das reicht dann. Wenn ein Brief kommt dann kann ihnen nichts passieren da sie ja das Ticket mit "selben" wert "bezahlt" haben.[/quote"]

Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn sie nur das Ticket vorzeigen musst, wie ist dann die S-Bahn an die Anschrift Deiner Tante gekommen.


Na sie wurde kontrolliert bzw aufgenommen, sonst hätte man das Problem nicht.
Als Vorgehensweise für den nächsten Schritt wurde ihr das mitgeteilt.
Ticket aufheben, Brief von der s Bahn abwarten. Vorzeigen.

Zitat:
Doch wie kann bewiesen werden dass man nur eine kurzstecke fuhr, mit einem Ticket welches 0,10 billiger ist.


Zunächst einmal sollte die Geschichte vollständig und wahrheitsgemäß dargestellt werden.


Wird gemacht.

Gibt es derartige Fälle und wie sind die Aussichten. Es ist wohl eher ein Kulanzfall wenn überhaupt...

-- Editiert von Ticketvalue am 22.11.2020 00:50

-- Editiert von Ticketvalue am 22.11.2020 00:51

-- Editiert von Ticketvalue am 22.11.2020 00:52

-- Editiert von Ticketvalue am 22.11.2020 00:56

-- Editiert von Ticketvalue am 22.11.2020 00:58

-- Editiert von Ticketvalue am 22.11.2020 01:08

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8057x hilfreich)

Der Zweifel an der Geschichte entsteht, weil die Zusammenhänge nicht schlüssig sind. :???:
Warum sollte ein Kontrolle die Daten eines Fahrgasts aufnehmen, wenn dieser das selbe Ticket später vorzeigen soll und es dann als Fahrschein anerkannt wird?
Nicht personalisierte Fahrscheine werden m.W. niemals im Nachhinein anerkannt.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2286 Beiträge, 682x hilfreich)

Die Tante hat den Beleg über das EBE erhalten. Darauf steht in der Regel, dass sie sich bei Einwänden binnen 7 oder 10 Tagen an die zuständige Geschäftsstelle wenden muss.
Hat sie wahrscheinlich nicht gemacht.
Ansonsten finde ich diese Geschichte haarsträubend. Warum haben die Kontrolleure sie notiert und eine EBE ausgestellt und gleichzeitig mitgeteilt, dass die Tante diese nicht zahlen müsse. Das ist doch Quatsch.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ticketvalue
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Der Zweifel an der Geschichte entsteht, weil die Zusammenhänge nicht schlüssig sind. :???:
Warum sollte ein Kontrolle die Daten eines Fahrgasts aufnehmen, wenn dieser das selbe Ticket später vorzeigen soll und es dann als Fahrschein anerkannt wird?
Nicht personalisierte Fahrscheine werden m.W. niemals im Nachhinein anerkannt.


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Die Tante hat den Beleg über das EBE erhalten. Darauf steht in der Regel, dass sie sich bei Einwänden binnen 7 oder 10 Tagen an die zuständige Geschäftsstelle wenden muss.
Hat sie wahrscheinlich nicht gemacht.
Ansonsten finde ich diese Geschichte haarsträubend. Warum haben die Kontrolleure sie notiert und eine EBE ausgestellt und gleichzeitig mitgeteilt, dass die Tante diese nicht zahlen müsse. Das ist doch Quatsch.


Hat sie nicht gemacht mit dem EBE Beleg...

Warum haben die Kontrolleure sie notiert
Keine Ahnung.... Schätze weil die Kontrolleure zu dem einfach Müll gelabert haben. Gute Miene zum aussichtslosen Spiel. Hoffnung gemacht wo keine ist und Situativ die Unwissenheit meiner Tante ausgenutzt, die nie S Bahn fährt, aber diesmal darauf angewiesen war. Einfach eine Falsche Erklärung geliefert um Aufregung zu vermeiden oder sowas. Man kann höchstens auf Kulanz hoffen, aber das ist bei der Berliner S-Bahn nicht zu erwarten, da dies nicht zu beweisen ist. Rechnete eh damit das man die 60 EUR zahlen muss. Ein Versuch ist der Widerspruch dennoch wert


-- Editiert von Ticketvalue am 24.11.2020 20:06



-- Editiert von Ticketvalue am 24.11.2020 20:10

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