Fast 7000,- Schulden bei 20 Gläubigern (z.Zt. ohne Einkommen) HILFE!!!

24. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Christian Amine
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fast 7000,- Schulden bei 20 Gläubigern (z.Zt. ohne Einkommen) HILFE!!!

Hallo!

Mein bester Kumpel (29, ledig) leidet seit einiger Zeit unter starken Depressionen. Meine bisherigen Versuche, von ihm in Erfahrung zu bringen, warum es ihm so schlecht geht, waren vergebens, doch er hat mir zumindest schon mal offenbart, dass er in einer ausgeprägten finanziellen Misere steckt.

Aufgrund seiner psychischen Verfassung und daraus resultierendem Drogenkonsums wurde er auf der Arbeit nachlässig und nach mehrfacher Verwarnung zum 03.05.2018 fristlos entlassen.
Schon in den Monaten davor schien sich die derzeitige Situation anzubahnen, denn er bestellte immer wieder Sachen im Internet und schloss etliche Abos auf Seiten mit Inhalten für Erwachsene ab, obwohl sein Konto schon bis zum Anschlag ausgereizt war. Die Zahlungserinnerungen und anschließenden Mahnungen wurden in ungeöffneten Umschlägen gesammelt und verdrängt, der Briefkasten dann irgendwann gar nicht mehr geleert.
Mit der Situation überfordert fing mein Kumpel an, sich in seiner Wohnung zu verkriechen und im Müll zu versinken. Ertraute sich erst durch meine Unterstützung überhaupt zum Arbeitsamt, wo er aufgrund der fristlosen Kündigung eine dreimonatige Bezugssperre bekam (+ 1,5 Monate ohne Einkommen, bis er sich dorthin getraut hat, also über 4 Monate ohne Einkommen!).
Der nächste Weg führt nun zum Jobcenter, um die 3 Monate zu überbrücken, doch auch danach kommt er aufgrund eines bisherigen Einkommens von etwa 2600€ brutto/Monat und einem daraus abzuleitenden ALG1 von etwas über 1000€/mtl. nicht aus dem unpfändbaren Bereich raus, wodurch sich angesammelte Schulden (inklusive Zusatzkosten etwa 7000,- bei 20 Gläubigern) nicht begleichen lassen. Darüber hinaus weiß ich gar nicht, ob seine Bank (Sparkasse), bei der er sein Konto mit etwa 340,- überzogen hat, das Konto wegen des Dispos überhaupt in ein P-Konto umwandelt.
Ich möchte mich der Sache nun annehmen und habe den Berg von Briefen geöffnet und sortiert damit mein Kumpel in dieser schwierigen Zeit wenigstens etwas entlastet wird, doch weiß ich gar nicht so recht, wie ich an die Sache herangehen soll.
Mein erster Schritt war nun, die Gläubiger (bzw. deren Rechtsanwälte, jedoch keine Inkassounternehmen, welcher nur "beauftragt" wurden) anzuschreiben und diese über die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu informieren und gleichzeitig eine Stundung sowie die Abstandnahme von Inkassounternehmen bis Ende des Jahres zu erbitten, da Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung zurzeit keinen Sinn hätten.
Wie sollte ich nun weiter vorgehen?
1. Bin ich befugt, mich um diese Angelegenheiten zu kümmern oder wollen die Gläubiger erst eine Vollmacht meines Freundes sehen, bevor Sie mich als Verhandlungspartner akzeptieren?
2. Soll ich mit jedem Gläubiger, sobald sich die Situation bessert, um eine Ratenzahlung mit kleinstmöglichen Raten bitten (selbst bei 10€/mtl. wären das ja schon 200€/mtl, was von ALGI/II nicht zu bewältigen wäre)?
3. Oder zuerst die kleineren Beträge begleichen, damit sich recht zügig die Anzahl der Gläubiger reduziert?
4. Oder doch mit den höchsten Forderungen anfangen und die kleineren Forderungen möglicherweise weiter stunden lassen?
5. Sollten wir eine Umschuldung mithilfe einer Schuldnerberatung in Betracht ziehen?
6. Oder doch vielleicht lieber einen Teilzahlungsvergleich anstreben (Wie formuliert man so was?)
7. Müssen die diversen Sexseiten-Abos noch explizit gekündigt werden, damit die Forderungen nicht noch schneller anwachsen oder reicht bereits der Vertragsbruch aufgrund Nichterfüllung der Forderungen?
8. Ist es richtig, sich mit den Gläubigern direkt in Verbindung zu setzen statt mit den beauftragten Inkassobüros?
9. Besteht für die Dauer der Sperrzeit des ALGI überhaupt Anspruch auf ALGII, egal ob in Geld- oder Sachleistungen? (Wenn ja: Muss das zurückgezahlt werden? Wird die Miete übernommen?)
10. Muss mein Kumpel für weitere Kosten aufkommen, die z.B. eine zwischenzeitliche Beantragung eines Mahnbescheides nach sich zieht (bei den meisten Mahnungen war halt schon die Frist überschritten)?

So, ich hoffe ich habe halbwegs verständlich die Situation beschreiben können (habe nach der ganzen Sortiererei und den ganzen Fragen, die sich mir während dessen stellten, gerade ziemliches Chaos im Kopf), und dass sich der eine oder andere die Zeit nimmt, mir die vielleicht beste Vorgehensweise aufzuzeigen oder auch die Fragen beantwortet. Ich bedanke mich schon mal im Voraus und freue mich über jede Rückmeldung!

-- Editiert von Christian Amine am 24.07.2018 04:19

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

zu 5. Auf jeden Fall. Und Sozialberatung.

zu 7. Alles kündigen.

zu 9. Möglicherweise als Darlehen.

zu 10. Ja.

-- Editiert von Tasti123 am 24.07.2018 07:21

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

1. Selbstverständlich legt man eine Vollmacht bei wenn man eine Antwort erwartet.
2. Der Kumpel sollte zuerst zum Arzt und dann zur Schuldnerberatung.
3. und 4. Siehe 2.
5. Eine Schuldnerberatung gibt keine Kredite und macht keine Umschuldung.
6. Wovon denn?
7. Vertragsbedingungen lesen!
8. Nö, weil die eh meist aufs Inkasso verweisen
9. Im Sozialrecht nachfragen
10. Selbstverständlich muss er alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherung und Beitreibung zahlen.

Mach mit ihm einen Termin bei der örtlichen karitativen Schuldnerberatung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Christian Amine
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank ! ! !

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nicht jede Lebensunfähigkeit hat seinen Grund in einer Krankheit. Nicht jede Traurigkeit ist eine Depression. Nicht jedes Konsumieren von Drogen beinhaltet eine krankhafte Abhängigkeit.....

Ehe man mit Vollmacht für so jemanden tätig wird, sollte man sich umfassend über das eigene Haftungsrisiko informieren und eine entsprechende Versicherung abschliessen. Denn gerade in so Fällen von Hilfe durch "Gutmenschen" geht so viel schief, und gerade die "Hilflosen" kapieren dann in der Regel überhaupt nicht, wieso da schon wieder in ihrem Leben jemand alles falsch gemacht hat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Christian Amine
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):

Ehe man mit Vollmacht für so jemanden tätig wird, sollte man sich umfassend über das eigene Haftungsrisiko informieren und eine entsprechende Versicherung abschliessen.
wirdwerden

Danke für den Tipp doch wie sichert man sich denn in so einer Situation ab? Wüsste nicht, wie ich da auch nur anfangen sollte...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mein Ratschlag:
So wie hier steht, sollte dein Freund als erstes einmal eine Behandlung beginnen. Du kannst als Bezugsperson durchaus mit dem Arzt sprechen, wenn er einwilligt. Und du kannst gerne auch für ihn Schritte einleiten.

Das bedeutet aber nicht, dass du für ihn handelst. Das bedeutet, dass du ihn unterstützt und quasi der positive Druck bist, auch Termine wahrzunehmen.

Beispiel: Sollte dein Bekannter freiwillig sagen, er will im Moment mit finanziellem usw. nichts zu tun haben will und eine Betreuung haben will bzw. sollte der Arzt das dann dringend nahe legen, dann kannst du beim Familiengericht vorsprechen (die sind zuständig) und einen Termin für eine Anhörung erbitten. Den Arzt benennen und dann bei deinem bekannten einwirken, dass er hingeht.

Du kannst dir vorab eine Vollmacht für exakt eine Sache geben lassen: Für eine Bestandsaufnahme der IST-Situation. Nicht mehr. Und vor mehr solltest du dich auch hüten. Und genau das ist das, was du machst: Du machst eine Bestandsaufnahme.

Zudem macht ihr beide bzw. du einen Termin bei einer Schuldnerberatung. Beides (Termine beim Gericht, Termine bei der Schuldnerberatung) dauern etwas Zeit. Das ist die Zeit, wo du die Bestandsaufnahme machst. Mehr nicht. Du verhandelst nicht mit den Gläubigern (das macht die Schuldnerberatung) und du versprichst keine Raten o.ä. Nur die Ist-Situation darstellen: Er ist in Behandlung, du übernimmst eine Bestandsaufnahme und der Termin mit der Schuldnerberatung steht.

Erfahrungsgemäß werden bei den 20 Gläubigern bestimmt 3 bis 4 dazwischen sein, die absolut nicht kooperieren wollen. Das ist halt so. Bei denen geht man einfach vom letzten bekannten Stand aus.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

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