Fehler im Antrag Mahnbescheid = Unwirksam?

12. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 120x hilfreich)
Fehler im Antrag Mahnbescheid = Unwirksam?

Hallo zusammen,

mich beschäftigen aktuell zwei Fragen.

Wenn der Gläubiger beim Antrag des Mahnbescheides einen Fehler macht, z.B. Schadensersatz auf Unfall statt Schadensersatz aus Kaufvertrag angibt, wird hierdurch der Mahnbescheid unwirksam?

Wenn das Amtsgericht dem Gläubiger eine "Nachricht über den Erlass des Mahnbescheides" mit dem Betreff Kostenrechnung (23 Euro) schickt, wird der Mahnbescheid nun erst nach Eingang der 23,00 Euro oder direkt zugestellt?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go338495-54b
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 39x hilfreich)

Wenn der Empänger Widerspruch einlegt muss sowieso geklagt werden - daher kann dann auch drin stehen im Himmel ist Jahrmarkt - und wenn der Empfänger keinen Widerspruch einlegt wird er rechtgültig da das Mahngericht nicht prüft ob die Forderung auch zurecht besteht, das wird dann erst bei der Klage geprüft.

Anzunehmen das das Gericht erst Geld sehen will und nicht auf gut Glück mit Rechnung arbeitet.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 120x hilfreich)

Danke!

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