Hallo zusammen,
mich beschäftigen aktuell zwei Fragen.
Wenn der Gläubiger beim Antrag des Mahnbescheides einen Fehler macht, z.B. Schadensersatz auf Unfall statt Schadensersatz aus Kaufvertrag angibt, wird hierdurch der Mahnbescheid
unwirksam?
Wenn das Amtsgericht dem Gläubiger eine "Nachricht über den Erlass des Mahnbescheides" mit dem Betreff Kostenrechnung (23 Euro) schickt, wird der Mahnbescheid nun erst nach Eingang der 23,00 Euro oder direkt zugestellt?
-----------------
" "
Fehler im Antrag Mahnbescheid = Unwirksam?
12. Mai 2012
Thema abonnieren
Frage vom 12. Mai 2012 | 15:24
Von
Status: Praktikant (509 Beiträge, 120x hilfreich)
Fehler im Antrag Mahnbescheid = Unwirksam?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 12. Mai 2012 | 16:31
Von
Status: Beginner (87 Beiträge, 39x hilfreich)
Wenn der Empänger Widerspruch einlegt muss sowieso geklagt werden - daher kann dann auch drin stehen im Himmel ist Jahrmarkt - und wenn der Empfänger keinen Widerspruch einlegt wird er rechtgültig da das Mahngericht nicht prüft ob die Forderung auch zurecht besteht, das wird dann erst bei der Klage geprüft.
Anzunehmen das das Gericht erst Geld sehen will und nicht auf gut Glück mit Rechnung arbeitet.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 12. Mai 2012 | 18:15
Von
Status: Praktikant (509 Beiträge, 120x hilfreich)
Danke!
-----------------
" "
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
290.204
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Inkasso Themen
-
18 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten