Hallo an alle,
es ist etwas komplex, aber ich versuche es kurz runter zu brechen.
Ich habe online ein Rezept eingelöst. Auf dem Rezept war fälschlicherweise "gebührenpflichtig" angekreuzt. Deshalb habe ich den Befreiungsausweis mit eingelegt.
Dieser kam angeblich nie an. Mahnung bekommen. Habe mich gemeldet und erst lehnte man ab weil das Rezept schon bei der Krankenkasse sei. Telefonisch teilte man mir mit, man kümmere sich drum. Nie wieder was gehört.
Dann kam Post vom Inkasso Büro und ich sollte direkt knapp 100 euro bezahlen. Habe denen nochmal die Lage geschildert. Die zeigten sich Verständnisvoll, passiert ist aber nichts.
Ich habe der online Apotheke noch einmal gesagt, ich könne die zehn euro aus Kulanz zahlen, mehr aber nicht. Ist dies sinnvoll?
Bin gespannt auf eure Meinungen.
-- Editiert von PhilipSa am 12.10.2021 16:56
Fehler in Unterlagen - Inkasso schreibt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatDann kam Post vom Inkasso Büro und ich sollte direkt knapp 100 euro bezahlen. Habe denen nochmal die Lage geschildert. Die zeigten sich Verständnisvoll, passiert ist aber nichts. :
Was meinst du damit? Hast du beim IB schriftlich widersprochen? Wie wurde darauf reagiert?
ZitatIch habe der online Apotheke noch einmal gesagt, ich könne die zehn euro aus Kulanz zahlen, mehr aber nicht. Ist dies sinnvoll? :
Entweder oder. Beides ist sinnfrei. Auch ist doch das IB zuständig.
Ja, habe dem IB widersprochen. Die haben versucht es zu klären, aber die Apotheke streitet ab den Befreiungsausweis erhalten zu haben.
Ob das sinnvoll ist wusste ich eben auch nicht, deshalb frage ich erschien mir aber auch nicht sinnvoll.
Weder IB noch Apotheke sind an einer Lösung interessiert.
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Den Versand der Befreiung kann man nachweisen? Muss dieser im Nachhinein überhaupt akzeptiert werden?
Zumindest habe ich einen Zeugen, bei dem ich den Ausweis kopiert habe.
Das weiß ich nicht, ob man den akzeptieren muss.
ZitatZumindest habe ich einen Zeugen, bei dem ich den Ausweis kopiert habe. :
Und was soll der aussagen? Fakt ist, dass du den Versand nicht beweisen kannst und der Gläubiger behauptet, nichts erhalten zu haben.
ZitatDas weiß ich nicht, ob man den akzeptieren muss. :
Dann finde das doch Mal heraus?
ZitatDieser kam angeblich nie an. :
Das Gegenteil würde man beweisen müssen.
Kann man das nicht, sieht es schlecht aus ...
Hast du das beides online hochgeladen? Oder beides mit der Post verschickt? Wie war der genaue Weg?
Dem Inkasso würde ich nochmals schriftlich (nicht telefonieren!) darauf hinweisen, dass man befreit ist und dass man den Ausweis kopiert hatte. Dass sie doch ihre Gebühren gerne von der Apotheke einfordern sollen, bei der der Fehler liegt.
Es gibt bei deiner Schilderung aus Sicht des Inkassos/ der Apotheke einen Denkfehler: Das ganze sei bereits bei der Krankenkasse. Die weiß aber, dass du befreit bist, denn dort hattest du ja den Antrag gestellt, richtig?
Klar ist richtig, dass du hier ggf. ein Beweisproblem hättest, ginge es vor Gericht. Aber einen berechtigten Einwand einfach mehrfach zu ignorieren, wirkt auch bei der Apotheke und dem Inkasso nicht gerade seriös. Das wissen die Inkassos aber auch.
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