Fehler in Unterlagen - Inkasso schreibt

12. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.10.2021 18:42:28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler in Unterlagen - Inkasso schreibt

Hallo an alle,

es ist etwas komplex, aber ich versuche es kurz runter zu brechen.

Ich habe online ein Rezept eingelöst. Auf dem Rezept war fälschlicherweise "gebührenpflichtig" angekreuzt. Deshalb habe ich den Befreiungsausweis mit eingelegt.

Dieser kam angeblich nie an. Mahnung bekommen. Habe mich gemeldet und erst lehnte man ab weil das Rezept schon bei der Krankenkasse sei. Telefonisch teilte man mir mit, man kümmere sich drum. Nie wieder was gehört.

Dann kam Post vom Inkasso Büro und ich sollte direkt knapp 100 euro bezahlen. Habe denen nochmal die Lage geschildert. Die zeigten sich Verständnisvoll, passiert ist aber nichts.


Ich habe der online Apotheke noch einmal gesagt, ich könne die zehn euro aus Kulanz zahlen, mehr aber nicht. Ist dies sinnvoll?

Bin gespannt auf eure Meinungen.

-- Editiert von PhilipSa am 12.10.2021 16:56

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von PhilipSa):
Dann kam Post vom Inkasso Büro und ich sollte direkt knapp 100 euro bezahlen. Habe denen nochmal die Lage geschildert. Die zeigten sich Verständnisvoll, passiert ist aber nichts.


Was meinst du damit? Hast du beim IB schriftlich widersprochen? Wie wurde darauf reagiert?

Zitat (von PhilipSa):
Ich habe der online Apotheke noch einmal gesagt, ich könne die zehn euro aus Kulanz zahlen, mehr aber nicht. Ist dies sinnvoll?


Entweder oder. Beides ist sinnfrei. Auch ist doch das IB zuständig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.10.2021 18:42:28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, habe dem IB widersprochen. Die haben versucht es zu klären, aber die Apotheke streitet ab den Befreiungsausweis erhalten zu haben.


Ob das sinnvoll ist wusste ich eben auch nicht, deshalb frage ich :) erschien mir aber auch nicht sinnvoll.


Weder IB noch Apotheke sind an einer Lösung interessiert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Den Versand der Befreiung kann man nachweisen? Muss dieser im Nachhinein überhaupt akzeptiert werden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12312.10.2021 18:42:28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zumindest habe ich einen Zeugen, bei dem ich den Ausweis kopiert habe.


Das weiß ich nicht, ob man den akzeptieren muss.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von PhilipSa):
Zumindest habe ich einen Zeugen, bei dem ich den Ausweis kopiert habe.

Und was soll der aussagen? Fakt ist, dass du den Versand nicht beweisen kannst und der Gläubiger behauptet, nichts erhalten zu haben.

Zitat (von PhilipSa):
Das weiß ich nicht, ob man den akzeptieren muss.

Dann finde das doch Mal heraus?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von PhilipSa):
Dieser kam angeblich nie an.

Das Gegenteil würde man beweisen müssen.
Kann man das nicht, sieht es schlecht aus ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du das beides online hochgeladen? Oder beides mit der Post verschickt? Wie war der genaue Weg?

Dem Inkasso würde ich nochmals schriftlich (nicht telefonieren!) darauf hinweisen, dass man befreit ist und dass man den Ausweis kopiert hatte. Dass sie doch ihre Gebühren gerne von der Apotheke einfordern sollen, bei der der Fehler liegt.

Es gibt bei deiner Schilderung aus Sicht des Inkassos/ der Apotheke einen Denkfehler: Das ganze sei bereits bei der Krankenkasse. Die weiß aber, dass du befreit bist, denn dort hattest du ja den Antrag gestellt, richtig?

Klar ist richtig, dass du hier ggf. ein Beweisproblem hättest, ginge es vor Gericht. Aber einen berechtigten Einwand einfach mehrfach zu ignorieren, wirkt auch bei der Apotheke und dem Inkasso nicht gerade seriös. Das wissen die Inkassos aber auch.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.149 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen