Folgende Situation:
Man hat einen Auftrag an einen Heizungsbetrieb vergeben, in der Auftragsvergabe ist eine Eigentumsvorbehalt enthalten. ("Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von ZZZ")
Es wurde ein Teil des Auftrages erfüllt und ein Teil der Heizungsinstallation ausgeführt.
Man hat auch schon Abschlagszahlungen durchgeführt. Die Zahlungen sind höher als der Wert der verbauten Materialien und der geleisteten Arbeitsleistung.
Die Firma ist jetzt in Insolvenz gegangen.
Kann der Insolvenzverwalter die Rückgabe der schon verbauten (und eigentlich schon bezahlten) Heizungstherme etc. verlangen?
Die Materialien sind fest mit meinen Hausverbunden, es müsste also ein Handwerker sie ausbauen.
Wer müsste den Handwerker bestellen und bezahlen?
Muss ich überhaupt einen solchen Handwerker auf mein Grundstück lassen?
Oder darf der Verwalter einen Deal machen und sagen, ich bekomme eine Schlussrechnung (oder Bestätigung das die Waren mein Eigentum ist) und man verzichtet im Gegenzug auf die offenen Forderungen.
-- Editiert von User am 12. Februar 2024 10:43
Firma Insolvent, Ware verbaut und bezahlt, wann ist der Eigentumsübergang
12. Februar 2024
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Frage vom 12. Februar 2024 | 10:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma Insolvent, Ware verbaut und bezahlt, wann ist der Eigentumsübergang
#1
Antwort vom 12. Februar 2024 | 14:54
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 12x hilfreich)
§946 BGB Verbindung mit einem Grundstück
Die Heizung ist Gebäudebestandteil und gehört somit zum Grundstuck.
#2
Antwort vom 12. Februar 2024 | 15:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heißt das, dass ich schon Eigentümer bin, obwohl es ein Eigentumsvorbehalt gibt?
Und ich die Heizungsinstallation von einem anderen Heizungsbauer finalisieren und in Betrieb nehmen darf ?
Und jetzt?
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