Ich habe im Mai 23 einen Handwerker gesucht um bei mir ein kleineres Bauvorhaben zu erledigen. Bausumme ca. 4000,- Euro.
Ein netter älterer Herr kam vorbei hat sich das angesehen und kurz darauf kam ein Angebot der Fa. XXX UG dieses habe ich so auch beauftragt. Postwendend kam eine Abschlagsrechnung über 40% und nach Beginn der Arbeiten die zweite Abschlagsrechnung über weitere 40%. Schon damals war mir das schleierhaft aber die Zahlungsbedingungen standen so im Angebot. 40% bei Auftragserteilung , 40% nach Arbeitsbeginn und 20% nach Fertigstellung.
Die Firma kam dann dreimal hat aber nicht mal die Hälfte der Arbeiten erledigt.
Also habe ich einen Termin gesetzt zu Fertigstellung und da keinerlei Antwort kam habe ich den Auftrag zurückgezogen und die zweite Anzahlung zurückgefordert da nichtmal die Hälfte der Arbeiten erledigt war.
Dann habe ich das zum zweiten Mal gefordert und nachdem auch hier keine Antwort kam habe ich einen gerichtlichen Mahnantrag gestartet.
Soweit so gut. Das war erstmal Prosa.
1. Die Firma ist in allen mir vorliegenden Schriftstücken als Fa. XXX UG hinterlegt. Die HRB ist in den Schriftstücken hinterlegt. Im HRB ist die aber als Fa. XXX UG (haftungsbeschränkt) eingetragen.
2. Es wird ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer auf den Schriftstücken genannt.
3. Der Mahnbescheid wurde an die Firmenadresse (Gesellschafter) und an die Adresse des Geschäftsführers (so wie es im HRB steht) versendet. Der Mahnbescheid an die Adresse des Geschäftsführer kam als "nicht zustellbar" zurück. Der Gesellschafter war auch der der bei mir war.
4. Daraufhin habe ich eine Adressermittlung gestartet. Die Auskunft zu Fa. XXX UG (haftungsbeschränkt) i.G. kam mit der Info zurück dass die Firma zwar 2019 angemeldet wurde aber am 20.07.2020 wieder abgemeldet wurde.
Im HRB ist die Firma aber immer noch eingetragen mit der Adresse an der die Firma abgemeldet wurde.
Fragen:
1. Wie kann es sein dass die "Auskunft aus dem Gewerberegister nach §14..." ergibt dass das Gewerbe schon seit 2020 abgemeldet ist, im Amtsgericht in Ulm ist die Firma im HRB mit dieser Adresse aber noch als aktiv (nicht gelöscht) eingetragen ? Bei welchem Amt kann ich da eine definitive Antwort erhalten ?
2. Hat die Unterscheidung Fa. XXX UG (haftungsbeschänkt) gegenüber Fa. XXX.... i.G (in Gründung) etwas zu sagen ?
3. Mein Angebot und meine Rechnungen sprechen von Fa. XXX UG (das Wort "haftungsbeschränkt" gibt es auf keinem der Schriftstücke). Diese Firma gibt es so aber gar nicht. Und bei 1000,- Euro Einlage wäre das vermutlich auch zwecklos. Den Geschäftsführer und den Gesellschafter gibt es aber sehr wohl. Bei wem soll ich versuchen mein Geld zu holen ?
Ich bin gespannt auf Ihre Stellungnahmen.
Erich Heer
Firma aktiv oder nicht aktiv ? Muss ich gegen GF vorgehen oder gegen Firma ?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. Man wird ja auch Interesse daran haben, das ganze rechtssicher zu machen? Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
Zitat1. Wie kann es sein dass die "Auskunft aus dem Gewerberegister nach §14..." ergibt dass das Gewerbe schon seit 2020 abgemeldet ist, im Amtsgericht in Ulm ist die Firma im HRB mit dieser Adresse aber noch als aktiv (nicht gelöscht) eingetragen ? :
Das liegt ganz einfach daran, dass das Gewerbe abgemeldet wurde, die Firma aber noch existent ist.
Zitat2. Hat die Unterscheidung Fa. XXX UG (haftungsbeschänkt) gegenüber Fa. XXX.... i.G (in Gründung) etwas zu sagen ? :
Ja.
Ist hier aber egal.
ZitatBei wem soll ich versuchen mein Geld zu holen ? :
Bei der Firma selbstverständlich.
Zitat3. Mein Angebot und meine Rechnungen sprechen von Fa. XXX UG (das Wort "haftungsbeschränkt" gibt es auf keinem der Schriftstücke). Diese Firma gibt es so aber gar nicht. :
Dann ist die Rechnung falsch ausgestellt. Denn die korrekte Bezeichnung ist eben
UG haftungsbeschränkt
So MUSS es auf Rechnungen auftauchen. Und wenn die UG zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch in Gründung war, muss auch das i.G. auf der Rechnung sein
Ich rate Ihnen ebenfalls zu einer anwaltlichen Beratung. Gerade vor dem Hintergrund der falschen Angaben in der Rechnung.
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ZitatIch rate Ihnen ebenfalls zu einer anwaltlichen Beratung. Gerade vor dem Hintergrund der falschen Angaben in der Rechnung. :
Ich habe heute die Geschäftsführerin und den Gesellschafter bei der Polizei wegen Betrugs angezeigt.
Da die Geschäftsführerin auch seit 2020 den Eintrag im Handelsregister, nach Beendigung des Gewerbes, nicht angepasst hat. Auf der anderen Seite nutzt der Gesellschafter den HRB Eintrag zusammen mit einer Firmenbezeichnung die es so nicht gibt bzw. fälschlich genutzt wird. Bei beiden Orten der Firma habe ich überprüfen lassen ob eine Adresse existiert. (Anschriftenermittlung).
Ein Auskunft zu den Privatadressen der Geschäftsführerin und dem Gesellschafter bekomme ich so aber nicht daher habe ich die Beiden angezeigt wegen Betrugs.
Sobald ich eine zustellfähige Adresse habe werde ich erneut an beide einen Mahnbescheid schicken.
Bei solchen Dingen habe ich früher auch immer anwaltliche Hilfe genutzt. Leider war das in 90%-95% der Fälle nicht von Erfolg gekrönt sondern ich habe zu meinem Außenstand/Verlust (meist durch Probleme mit Mietern, auch gewerbliche Mieter) auch noch die Anwaltskosten gehabt. Es geht hier um 1554 Euro. Ich kann ein paar Euro für einen Rat/Beratung hier im Forum ausgeben aber das einem Anwalt zu übergeben lohnt sich nicht. Wenn da eine zahlungskräftige Firma dahinter stehen würde dann würde ich das einem Anwalt übergeben, da die Sachlage ziemlich eindeutig ist.
Erich Heer
Zitat1. Die Firma ist in allen mir vorliegenden Schriftstücken als Fa. XXX UG hinterlegt. Die HRB ist in den Schriftstücken hinterlegt. Im HRB ist die aber als Fa. XXX UG (haftungsbeschränkt) eingetragen. :
Eine "UG" gibt es nicht, es gibt nur eine "UG haftungsbeschränkt".
Die "UG haftungsbeschränkt" ist eine Unterform der GmbH, und daher logischerweise in der Abteilung B des Handelsregisters eingetragen. Die Vorschriften für die GmbH gelten auch für die UG haftungsbeschränkt, mit Ausnahme der Vorschriften zum Mindeststammkapital.
Zitat:2. Es wird ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer auf den Schriftstücken genannt.
Vertragspartner ist weder der Gesellschafter noch der Geschäftsführer, sondern die "UG haftungsbeschränkt".
Zitat:3. Der Mahnbescheid wurde an die Firmenadresse (Gesellschafter) und an die Adresse des Geschäftsführers (so wie es im HRB steht) versendet. Der Mahnbescheid an die Adresse des Geschäftsführer kam als "nicht zustellbar" zurück. Der Gesellschafter war auch der der bei mir war.
Der Mahnbescheid mutss an die "UG haftungsbeschränkt" gerichtet werden, wenn diese der Schuldner ist. Der Gesellschafter haftet nicht für Verbindlichkeiten der GmbH bzw. UG haftungsbeschränkt, und der Geschäftsführer mit wenigen Ausnahmen auch nicht. (Der GF haftet, vereinfacht gesagt, persönlich für Steuern, Zölle und Sozialabgaben der GmbH, wenn diese nicht rechtzeitig oder gar nicht abgeführt werden.
Zitat:4. Daraufhin habe ich eine Adressermittlung gestartet. Die Auskunft zu Fa. XXX UG (haftungsbeschränkt) i.G. kam mit der Info zurück dass die Firma zwar 2019 angemeldet wurde aber am 20.07.2020 wieder abgemeldet wurde.
Im HRB ist die Firma aber immer noch eingetragen mit der Adresse an der die Firma abgemeldet wurde.
Die GmbH muss liquidiert werden. Sie kann nicht einfach "abgemeldet" werden.
Zitat:Fragen:
1. Wie kann es sein dass die "Auskunft aus dem Gewerberegister nach §14..." ergibt dass das Gewerbe schon seit 2020 abgemeldet ist, im Amtsgericht in Ulm ist die Firma im HRB mit dieser Adresse aber noch als aktiv (nicht gelöscht) eingetragen ?
Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag sind zwei vollkommen verschiedene Paar Stiefel.
Zitat:2. Hat die Unterscheidung Fa. XXX UG (haftungsbeschänkt) gegenüber Fa. XXX.... i.G (in Gründung) etwas zu sagen ?
Ja.
Zitat:3. Mein Angebot und meine Rechnungen sprechen von Fa. XXX UG (das Wort "haftungsbeschränkt" gibt es auf keinem der Schriftstücke).
Das wäre ein Verstoß gegen die Vorschriften zur Firmierung. Die UG haftungsbeschränkt muss den Zusatz "haftungsbeschränkt" in der Firma führen.
Zitat:Diese Firma gibt es so aber gar nicht. Und bei 1000,- Euro Einlage wäre das vermutlich auch zwecklos.
Die Einlage ist irrelevant. Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Die Einlage der Gesellschafter ins Stammkapital ist eine Forderung der Gesellschafter gegen die GmbH.
Zitat:Den Geschäftsführer und den Gesellschafter gibt es aber sehr wohl. Bei wem soll ich versuchen mein Geld zu holen ?
Beim Schuldner. Also der UG haftungsbeschränkt.
ZitatIch habe heute die Geschäftsführerin und den Gesellschafter bei der Polizei wegen Betrugs angezeigt. :
Da die Geschäftsführerin auch seit 2020 den Eintrag im Handelsregister, nach Beendigung des Gewerbes, nicht angepasst hat.
Die UG haftungsbeschränkt bleibt so lange im Handelsregister eingetragen, bis sie ordnungsgemäß liquidiert wird. Das hat mit der "Beendigung des Gewerbes" bzw. mit der Beendigung der Geschäftstätigkeit nichts zu tun.
ZitatSobald ich eine zustellfähige Adresse habe werde ich erneut an beide einen Mahnbescheid schicken. :
Rausgeworfenes Geld, da die überhaupt nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Zitat:Bei solchen Dingen habe ich früher auch immer anwaltliche Hilfe genutzt.
Dabei hätten Sie bleiben sollen, denn in diesem Fall verlaufen Sie sich gerade gar fürchterlich...
Zitat:Leider war das in 90%-95% der Fälle nicht von Erfolg gekrönt sondern ich habe zu meinem Außenstand/Verlust (meist durch Probleme mit Mietern, auch gewerbliche Mieter) auch noch die Anwaltskosten gehabt.
Der beste Anwalt kann nichts daran ändern, wenn ein Schulder zahlungsunfähig ist.
ZitatEin Auskunft zu den Privatadressen der Geschäftsführerin und dem Gesellschafter bekomme ich so aber nicht daher habe ich die Beiden angezeigt wegen Betrugs. :
Die strafrechtliche Relevanz von falscher Verdächtigung (§ 164 StGB ) ist bekannt?
ZitatSobald ich eine zustellfähige Adresse habe werde ich erneut an beide einen Mahnbescheid schicken. :
Mit etwas Glück hat man nur ein paar EUR verbrannt.
Mit etwas Pech sind ein paar hundert EUR fällig.
Ich kann die vielen Bedenken verstehen nur weiß ich im Moment nichts anderes. Ich werde posten was rausgekommen ist bei meiner Anzeige. Leider war kein Vorschlag dabei der mich direkt weiterbringt.
Ich habe ein Angebot/Rechnung einer UG die es nur als UG haftungsbeschränkt gibt. Somit ist die Rechnung eigentlich falsch.
Das Gewerbe der UG haftungsbeschränkt ist seit 2020 abgemeldet.
Der Eintrag im Handelsregister ist noch aktiv aber über die hinterlegte Adresse ist keine Zustellung möglich.
Daher ist weiter für mich die Frage habe ich von einer Privatperson ein Angebot/Rechnung erhalten und ich versuche jetzt gegen diese Privatperson vorzugehen? Das kann ich nicht einschätzen
oder ich versuche einen Vollstreckungsbescheid gegen die im Handelsregister hinterlegte Firma/Adresse zu bekommen (auch wenn das nicht zugestellt werden kann). Das habe ich aber noch nie gemacht. Da frage ich vermutlich einen Anwalt hier im Forum auf was ich achten muss.
Sobald ich einen rechtskräftigen Bescheid habe würde ich den Gerichtsvollzieher beauftragen. Denn ein Konto gibt es ja und es ist interessant was rauskommt wenn der Gerichtsvollzieher nach Konten sucht.
Ich denke ich habe neun Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide erwirkt und bei 8 war ich erfolgreich. Bei neunten habe ich zwar einen Titel aber mit dem kann ich für knapp 35.000 Euro die Toilette tapezieren. (Privatinsolvenz und dann gestorben - wo es nichts mehr zu holen gibt ....)
Ach noch was: Keiner der 9 Schuldner hat sich auf ein streitiges Verfahren eingelassen oder auch nur Widerspruch eingelegt. Das dürfte der 10te Fall sein und der 11te steht leider schon in den Startlöchern.
Ich meine, damit ging der falsche und erfolglose Weg los.ZitatDie Firma kam dann dreimal hat aber nicht mal die Hälfte der Arbeiten erledigt. :
Also habe ich einen Termin gesetzt zu Fertigstellung und da keinerlei Antwort kam habe ich den Auftrag zurückgezogen und die zweite Anzahlung zurückgefordert da nichtmal die Hälfte der Arbeiten erledigt war.
Wieviel Zeit lag denn zwischen dem letzten Erscheinen der Firma und deiner Terminsetzung?
Gab es dafür evtl. technische Gründe... also etwas außer dem X fürn U bzw UG ?
Vielleicht wäre das verzichtbar, wenn man zukünftig ordentliche Verträge mit ordentlichen Unternehmen nach ordentlicher Vertragsverhandlung machen würde?ZitatIch denke ich habe neun Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide erwirkt :
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