Firmenname nach Insolvenz kann nicht übernommen werden?

13. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hansi1956
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenname nach Insolvenz kann nicht übernommen werden?

Nach Insolvenz des Imbissinhabers möchte ich diesen mit dem alten Namen übernehmen. Nun sagt der Insolvenzverwalter, das es nicht möglich ist den Firmennamen von dem Imbiss zu behalten. Meine Frage nun ist das richtig?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30396 Beiträge, 5437x hilfreich)

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(256 Beiträge, 47x hilfreich)

Firmenname oder Unternehmensname? Sprich: im Handelsregister eingetragener Name oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von Hansi1956):
Meine Frage nun ist das richtig?

Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Oft werden einigermaßen belkannte Namen (bzw. deren Rechte daran) getrennt verkauft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 17x hilfreich)

Immer sehr erfolgversprechend, den Namen von ner Pleitebude weiterzuführen..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5987 Beiträge, 1445x hilfreich)

§ 22 HGB

(1) Wer ein bestehendes Handelsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, darf für das Geschäft die bisherige Firma, auch wenn sie den Namen des bisherigen Geschäftsinhabers enthält, mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführen, wenn der bisherige Geschäftsinhaber oder dessen Erben in die Fortführung der Firma ausdrücklich willigen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.464 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.164 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen