Guten Abend,
Ich habe ein kleine Problem und zwar bin ich seit 2012 in einem Fitnesscenter angemeldet.
Vom September bis Februar habe ich mich im Ausland aufgehalten.
Im Oktober konnte die Mitgliedsgebühr nicht von meinem Konto abgebucht werden.
Die darauffolgenden Monate wurde aber weiterhin normal abgebucht.
Letzte Woche wollte ich ins Center gehen aber meine Karte war gesperrt, laut Telefonhotline wegen dem nicht bezahlten Beitrag aus dem Oktober, mit wurde ein Aktenzeichen und eine Telefonnummer von einem Inkassbüro gegeben.
Bei dem Telefonat stellte sich heraus das ich 97 Euro zahlen soll die Rechnungen aber an einen Adresse gingen in der ich seit 2013 nicht mehr wohnhaft bin.
Ich hatte dem Fitnesscenter den Adresswechsel mitgeteilt aber einen Nachweis habe ich nicht mehr.
Ich habe den Mitgliedsbeitrag an das Fitness Center überwiesen die weigern sich jetzt aber meine Karte freizuschalten bis die komplette Summe beim Inkass eingegangen ist.
Ist das so richtig ? Die Hauptforderung ist ja bezahlt.
Werde ich um die restliche Forderung
begleichen müssen.
Beste Grüße und vielen Dank für die Antworten
Fitness Center Zugang verweigert
6. März 2020
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Frage vom 6. März 2020 | 23:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitness Center Zugang verweigert
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 7. März 2020 | 01:37
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3089x hilfreich)
Die Beiträge für das Fitnessstudio sind eine Bringschuld! Das heißt, Sie müssen dafür sorgen, daß das Geld dort hinkommt bzw daß das Konto gedeckt ist, wenn die fällige Abbuchung kommt.
Also, sollten Sie versuchen herauszufinden, warum in diesem Oktober das Geld nicht eingezogen wurde. Ist das von Ihnen verschuldet (dazu gehört auch "nicht kümmern"), dann sind Inkassokosten erst mal, dem Grunde nach berechtigt, allenfalls sollte man mal genauer die Höhe kontrollieren.
Sind Sie am Vorgang unschuldig, dann sieht die Sache anders aus. Warum haben Sie das Geld denn nicht umgehend überwiesen, als die Abbuchung Fehlschlag - oder kontrollieren Sie die Kontoauszüge nicht?
#2
Antwort vom 8. März 2020 | 15:02
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:dann sind Inkassokosten erst mal, dem Grunde nach berechtigt
Da üblicherweise keine echte Rechtsdienstleistung vorliegt, sondern echtes/unechtes Factoring, wäre das allerdings am Ende 0,00€. So hat es der BGH geurteilt. Dass eine echte Rechtsdienstleistung vorliegt, müsste das Studio nachweisen, was es sicher nicht kann.
Man hat die Wahl, nun darauf zu beharren, die Freischaltung zu fordern und bei Weigerung selbst fristlos zu kündigen oder sich "erpressen" zu lassen.
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