Fitness Studio und Inkasso

25. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513846-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitness Studio und Inkasso

Hallo

Ich habe heute eine Email von einem Inkassobüro bekommen. Ich habe vom Fitnessstudio gekündigt, da ich nach Großbritanien umgezogen bin. Meine Kündigung wurde nicht akzeptiert, und ich weiß warum. In meine Kündigung habe ich die Addresse meines Partners in Deutschland gegeben. Ich habe auch gefragt, wie ich die monatliche Beiträge bezahlen kann, wenn ich nicht mehr in Deutschland wohne und kein Girokonto besitze. Ich habe keine Antwort bekommen.

Da ich eine neue Addresse gegeben habe, habe ich auch keine Vorwarnung kommen.

Da das Inkassobüro sucht jetzt einen Beitrag in Höhe von 1300€, wollte ich nur wissen, was meine Rechte sind. Wie immer, wollte ich die montaliche Beiträge bezahlen und bin froh, diese Gebühren weiterzuzahlen.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16186x hilfreich)

Zitat:
Meine Kündigung wurde nicht akzeptiert, und ich weiß warum

Womöglich, weil es keinen Anspruch auf Kündigung wegen Umzug gibt? Wieso denkst du, dass du einfach so kündigen kannst? War das Bestandteil deines Vertrages, dass du bei Umzug direkt kündigen kannst?
Falls nicht wirst du wohl bis regulärem Vertragsende weiterzahlen müssen.

Zitat:
Ich habe auch gefragt, wie ich die monatliche Beiträge bezahlen kann, wenn ich nicht mehr in Deutschland wohne und kein Girokonto besitze. Ich habe keine Antwort bekommen.

Du kannst das nachweisen? Also dass du den Gläubiger informiert hast?

Zitat:
Da das Inkassobüro sucht jetzt einen Beitrag in Höhe von 1300€, wollte ich nur wissen, was meine Rechte sind. Wie immer, wollte ich die montaliche Beiträge bezahlen und bin froh, diese Gebühren weiterzuzahlen.

Wie hoch war die monatliche Gebühr? Wie viel war an offenen Monatsbeiträgen aufgelaufen und von wann bis wann wäre der Vertrag noch gegangen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb513846-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Nach meiner Kündigung, wurde ich vom Fitness Studio informiert, dass ich wegen Umzugs keinen Anspruch auf eine sofortige Kündigung habe. Ich bin nicht in Deutschland aufgewachsen und weiß nicht alle Reglungen des Landes. Das ist warum ich gesagt habe "ich weiß warum".

2. Ich habe in meiner Kündigung alles geklärt, was ich hier geschrieben habe. Alle Emails habe ich noch dabei. Alle Emails wurde an einer Mitarbeiterin des Fitnessstudios gerichtet, die mir kontaktiert hat.

3. Die Vertragslaufzeit is 24 Monate. Ich hatte 4 Montatr bezahlt und muss jetzt alle Beiträge bis Juni 2020 bezahlen. Je monatliche Beitrag war ungefähr 60€. Der Vertrag ist von Juli 2018 - Juni 2020.

Ich muss auch sagen, dass in meinem Kündigungsbrief, habe ich die Addresse meines Partners, der noch in Deutschland gewohnt, gegeben. Es war so geschrieben...Mein Name c/ Name meines Partners....addresse...ich habe zur Zeit keine Mahnungen bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb513894-37
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Meine Kündigung wurde nicht akzeptiert, und ich weiß warum

Womöglich, weil es keinen Anspruch auf Kündigung wegen Umzug gibt? Wieso denkst du, dass du einfach so kündigen kannst? War das Bestandteil deines Vertrages, dass du bei Umzug direkt kündigen kannst?
Falls nicht wirst du wohl bis regulärem Vertragsende weiterzahlen müssen.

Hallo,

der BGH bejaht unter Umständen das Vorliegen eines Sonderkündigungsrechtes.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=74560&linked=pm

-- Editiert von fb513894-37 am 25.04.2019 22:09

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124300 Beiträge, 40350x hilfreich)

Zitat (von fb513894-37):
der BGH bejaht unter Umständen das Vorliegen eines Sonderkündigungsrechtes.

In dem verlinkten Urteil steht recht deutliche, das der BGH bei so einem Fall kein Sonderkündigungsrecht vorliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16186x hilfreich)

Was schon einmal auffällig ist: Bei voller Grundgebühr wären das 60€*20 = 1200€. Der Rest wird wohl Inkassogebühr sein.
Allerdings: Die haben dir ziemlich sicher ja fristlos gekündigt, dich also rausgeworfen. Ab da ist eine volle Grundgebühr nicht mehr statthaft. Die sparen sich durch deinen Rauswurf ja auch einiges ein (Duschwasser zum Beispiel, sofern das inklusive war).

Ich würde daher folgendes ans Inkasso schreiben: "Wertes Inkasso. Ich hatte ihre Mandantin erfolglos kontaktiert und nach einer Zahlungsmöglichkeit gefragt. Da ich kein Konto mehr habe. Mir wurde nicht geantwortet. Das Hinzuziehen eines Inkassos war daher grundsätzlich unsinnig und ich werde auch keine Inkassogebühren übernehmen. Darüber hinaus bestreite ich, dass ihre Mandantin nach der fristlosen Kündigung die volle Grundgebühr bis Vertragsende fordern darf. Ich biete daher XXX € zur Zahlung an, sofern dann alle Ansprüche abgegolten sind. Sie möchten mir bitte einen entsprechenden Zahlungsweg mitteilen."
Ich würde denen vielleicht so 800€ anbieten. Das ist etwas mehr als die Hälfte der Grundgebühr. Wenn es weitere Dinge gibt, die inklusive waren (Trainer usw.), dann könnte man vielleicht vor Gericht sogar noch weiter runterhandeln. Aber das ist alles etwas wackelig, wie viel man nun abziehen sollte.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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