Flexstrom Synergie Inkasso

8. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Joker_85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Flexstrom Synergie Inkasso

Hallo.

Ich habe am 28.1.2016 ein Inkasso schreiben in Höhe von 195,55€ über zwei nicht bezahlte Stromrechnungen erhalten. Bzw. Rechnung 1= 58,36 €, Rechnung 2= 54,74 €, Zinsen= 11,15€, Inkassokosten= 70,20€ und 1,10€ Ermittlungskosten.
So nun zur Geschichte:
Bis 30.06.2012 war ich Kunde bei Flexstrom und danach bis zu meinem Umzug am 1.6.2013 bei Eon. Ich habe Flexstrom nicht meine neue Adresse mitgeteilt weil ich natürlich nach einem Jahr nicht mehr daran gedacht habe das Ich keine Schlussrechnung erhalten habe weil ich ja immer ein Jahr im Voraus bezahlt habe und da nichts kam, war es für mich erledigt!
Jetzt kam die Firma Synergie Inkasso eben mit der oben genannten Forderung, auf die ich natürlich Widerspruch eingelegt habe, da keine Rechnung oder Ähnliches als Anhang vorhanden war.

Am 8.3.16 bekam ich die zwei Rechnungen. Es Handelt sich um eine Jahresrechnung vom Zeitraum 02.06.2011 - 01.06.2012 (Erstellt am 06.09.2013) und eine Schlussrechnung von 02.06.2012 - 30.06.2012 (Erstellt am 11.09.2013).
Der Betrag ist jetzt sogar um 0,49€ gestiegen! Wahrscheinlich wegen den Zinsen.

Komisch ist das keine Mahngebühren auf der Auflistung ist und das es keine Mahnungen usw. gibt!

Muss ich nachdem ich 1 Jahr kein Kunde mehr war Flexstrom meine neue Adresse mitteilen?
Ich habe es vergessen das die mir keine Schlussrechnung oder Jahresrechnung geschickt haben.
Wenn Flexstrom mir die Rechnung geschickt hätte müssten jetzt nicht irgendwo Mahnkosten sein?!

Dürfen die gleich ein Inkassobüro beauftragen das mir dann 70 Euro und 11 Euro Zinsen aufbrummt beauftragen ohne zu Mahnen?

MFG

-- Editier von Joker_85 am 08.03.2016 19:51

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Forderungen aus 2011 oder 2012 sind in meinen Augen längst verjährt, wenn beispielsweise in 2012 alle Voraussetzungen zur Rechnungserstellung vorlagen, insbesondere die Zählerstände mitgeteilt wurden.
Auch wenn die Rechnung erst 2013 erstellt wurde, ändert das nichts dran.

Zitat:
Komisch ist das keine Mahngebühren auf der Auflistung ist und das es keine Mahnungen usw. gibt!

ohne Mahnung kein Verzug und damit keine Inkassokosten und keine Zinsen

Zudem ist Flexstrom ja insolvent.

Ich würde daher dem Inkasso schreiben "Wertes Inkasso. Forderungen aus 2011 oder 2012 sind verjährt. Davon abgesehen weise ich die Forderung aber auch mangels Vollmacht des Insolvenzverwalters zurück. Zudem gab es nie eine Mahnung. Sie wollen daher grundsätzlich Abstand von Zinsforderungen und Inkassogebühren nehmen, andernfalls werde ich mich beim Aufsichtsgericht beschweren müssen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Besser formuliert auch kein RA
Geh so vor wie oben von @mepeisen empfohlen !!

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Joker_85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche Antwort.
Habe heute mit einem Anwalt telefoniert.
Die Forderungen sind noch nicht verjährt da Rechnugstellung 9/2013 war.
Die Forderung ist ja auch ok! Ich habe es schlichtweg versäumt Flexstrom meine neue Adresse mitzuteilen. Aber!!! Nach einem Kahr und drei Monate ohne das ich Post bekommen habe ist das ja nicht mein Versäumnis!
Für mich war die Sache erledigt und ich habe nie daran gedacht das da noch was kommt. Flexstrom ist meines wissen 07/2013 in die Insolvenz und die Rechnung wurde 09/2013 angeblich geschickt aber wegen Umzug ja nicht zugestellt!
In Verzug bin ich somit nicht geraten also sind die Kosten nicht gerechtfertigt.
Ich werde die Rechnungen OHNE Inkassokosten und Zinsen zahlen!
Die 1.10€ für die Ermittlung sehe ich auch ein!
Der Anwalt meinte desweiteren das die Inkassokosten eh zu hoch sind. Es kann aber passieren das ich einen negativ Schufa Eintrag bekomme.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die Forderungen sind noch nicht verjährt da Rechnugstellung 9/2013 war.

Das ist Quatsch. Die Forderung verjährt ab Entstehung, nicht wenn irgendwer sich bequemt, Rechnungen zu schreiben. Zwar gibt es einige "Lücken" bei Stromforderungen, aber wenn die Voraussetzungen vorhanden sind, dir eine Abrechnung zu erstellen, insbesondere die Zählerstände übermittelt sind, dann kann der Stromanbieter die Verjährung durch eine verzögerte Rechnung nicht mehr hinauszögern. Da ein Wechsel stattfand nehme ich mal an, der Flexstrom wurden auch schon Mitte 2012 die Zählerstände mitgeteilt. Damit beginnt auch dann die Abrechnung.

Dazu gibt es einige Gerichtsurteile, ich meine sogar einige bis vorm Bundesgerichtshof. Erst dann, wenn du beispielsweise den Zugang zum Zähler verweigert hättest und die Zählerstände nicht übermittelt hättest, wenn deswegen der Verbrauch geschätzt werden musste und erst Mitte 2013 die Zählerstände vorlagen, erst dann wäre die Verjährung erst später angefangen. Dann hätte der Anwalt auch völlig Recht, dass dann das Rechnungsdatum gilt dieser endgültigen Abrechnung.

Zitat:
Ich habe es schlichtweg versäumt Flexstrom meine neue Adresse mitzuteilen.

Das ist kein Grund gegen Verjährung. Sie hätten jederzeit vom Einwohnermeldeamt die aktuelle Adresse herausfinden können. Dass sie dazu erst Anfang 2016 Lust hatten, ist nicht dein Problem.

Zitat:
Ich werde die Rechnungen OHNE Inkassokosten und Zinsen zahlen!

Natürlich kannst du dich moralisch dafür verpflichtet fühlen. Keine Frage.
Ich würde das dann mit der Ergänzung "Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" tun.

Zitat:
Der Anwalt meinte desweiteren das die Inkassokosten eh zu hoch sind.

Das ist sowieso noch einmal eine separate Diskussion. Da stimme ich dem Anwalt zu, ist aber wegen fehlendem Verzugs sowieso egal.

Zitat:
Es kann aber passieren das ich einen negativ Schufa Eintrag bekomme.

Der aber rechtswidrig wäre. Denn ohne Verzug sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für einen Eintrag schon gar nicht gegeben.

Dennoch noch einmal der Warnhinweis: Ohne Bestätigung des Insolvenzverwalters kann die Überweisung in einem dunklen Kanal verschwinden. Der Insolvenzverwalter oder ein neues Inkasso könnte erneut die Hände aufhalten und du kannst dich dann nicht auf die andere Zahlung berufen. Du müsstest erneut zahlen und das zuerst überwiesene Geld dann zurückfordern. Ich kann wie gesagt nur Empfehlungen aussprechen, aber ich würde dringend mindestens mal dem Inkasso schreiben "Wertes Inkasso. Sie wollen mir bitte eine Vollmacht des Insolvenzverwalters vorlegen. Zudem gab es nie eine Mahnung, daher sehe ich keine Grundlage darin, irgendwelche Verzugskosten zu zahlen. Ich bin bereit, trotz Verjährung und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die HF und etwaige Auslagen für Briefporto zu bezahlen, sobald Sie mir die Vollmacht des Insolvenzverwalters vorgelegt haben. Ich untersage ansonsten aber die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
olafhh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Fall liegt ähnlich. Interessantes Detail dazu: Unter Punkt 8 ist in meinen Vertragsbedingungen folgendes zu finden:

Zitat:
Über die Verfügbarkeit jeder neuen Rechnung und jedes sonstigen Schreibens wird Ihnen FlexStrom eine Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse schicken.


Diese E-Mail habe ich für die betroffene Jahresrechnung nicht erhalten. Ist das in deinem Fall auch so, Joker_85?

Wenn ja, wirft das aus meiner Sicht die Frage auf, ob man nicht in Ermangelung eines Zeitpunktes, zu dem eine gültige Rechnung gestellt wurde, annehmen muss, dass der Anteil der Hauptforderung, der sich auf Leistungen bezieht, die 2012 erbracht wurden, bereits verjährt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go438086-83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe wie folgt geantwortet:

Zitat:
Widerspruch

Aktenzeichen: 20xxxxxxxxxxxx

Sehr geehrte Mahnabteilung.

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.03.2016. Dass Sie ihr letztes Schreiben an meine letztbekannte Adresse nicht zustellen konnten, tut mir außerordentlich leid. Fast war ich gewillt, Ihnen ein Taschentuch mit zu senden.

Mitsenden ist im Übrigen das Stichwort. Ich vermisse bei Ihrem Schreiben die Vollmacht der Übertragung der Forderung des Herrn Dr. Schulte-Kaubrügger ebenso, wie eine Kopie der in Rede stehenden Rechnung vom 07.10.2011.

Wenn wir uns nun noch einmal das von Ihnen erwähnte, für mich jedoch nicht nachzuvollziehende Rechnungsdatum ansehen und anschließend einen Blick in den aktuellen Jahreskalender werfen, werden auch Sie feststellen, dass inzwischen 4 Jahre und 174 Tage vergangen sind.
Gem. §195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährung 3 Jahre. Die Rechtsgrundlagen §195ff.. BGB sowie die Rechtssprechung und Erläuterungen sind Ihnen sicherlich bekannt, sodass ich es mir erspare, Sie weiter damit zu belästigen.
Dies bitte ich Sie im Übrigen auch, was meine Person betrifft.

Ich widerspreche jedoch Ihrem Schreiben vom 18.03.2016 ausdrücklich.

Hochachtungsvoll

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JoMan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich habe auch so ein Schreiben bekommen...

Gab es schon erste Reaktionen?

Ich werde wohl eine Antwort nach der Vorlage von meipeisen verfassen und verschicken.
Vielen Dank für die Anregungen/Informationen!

JoMan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb438728-70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von JoMan):
Hallo,
ich habe auch so ein Schreiben bekommen...
Gab es schon erste Reaktionen?
Ich werde wohl eine Antwort nach der Vorlage von meipeisen verfassen und verschicken.
Vielen Dank für die Anregungen/Informationen!
JoMan


Servus,

bei mir kam auch eine Forderung aus 09/2013.

Widerspruch nach mpeisen/Vorlage mit Einschreiben gesendet.
Nach 2 Wochen Antwort erhalten.
Siehe da Sie habe den Schwanz eingezogen ;-)

Hilft also! Ja nix zahlen! Verbrecher sind das! Siehe PanamaPapers!!!!
Alle wollen nur Euer hart verdientes Geld!!!

Peace

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pal391121-51
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

mir geht es ähnlich wie Eingangs Joker_85.

Allerdings bekam ich 2013 vom Insolvenzverwalter eine um rund 100% zu hohe Rechnung. Diese habe ich strittig gestellt und hörte dann lange nichts.

In 2016 bekam ich Synergie Inkasso als Partner. Diese erkannten, dass die Rechnung falsch war. Wenn eine strittige Rechnung falsch ist, gilt sie juristisch als nichtig. Sie korrigierten diese nun und gaben mir einen Erstattungsbetrag auf die falsche Rechnung. Aber Verzugszinsen und Inkassogebühren. Aufgrund der nun bewiesen falschen Rechnung kann ich nicht im Verzug sein. Ein Inkasso ist auch nicht erforderlich, da die Forderungen zuvor falsch waren.

Nach einigem Schriftwechsel mit letztmaligen Fordern des Gegenwertes zum gelieferten Stromes, Verzugszinsen und Inkassogebühren wurde der Fall nun an einen Anwalt übergeben.

Dieser forderte einmalig letztmalig und leitete umgehend das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Meines Erachtens ist nach BGB die Forderung aus 2012 am 31.12.2015 verjährt.
In den AGBs der FlexStrom steht eine abweichende Fälligkeit des Rechnungsbetrage. Er wird sofort und im Voraus fällig und ist demnach also verjährt.
Nach §17 StromGGV soll die Verjährung erst mit der Rechnungsstellung beginnen, allerdings mit Bezug auf eine nur "unwesentliche" Verzögerung. Die anerkannt falsche und daher nichtige Rechnung kam 2013. Hätte diese Bestand, könnte man davon ausgehen, dass die Verjährung noch nicht eingetreten ist. Jedoch scheint nun die Verzögerung der Rechnungsstellung nun nicht mehr "unwesentlich" zu sein, zumindest für mich nicht.

Ist die ursprüngliche Rechnung nun nichtig? Dann zieht §17 StromGGV nicht.
Bin ich im Verzug?
Sind Inkassogebühren gerechtfertigt?
Ist die Hauptforderung verjährt?
Mahnverfahren komplett oder zum Teil widersprechen?

Leider hat die Gegenseite nicht zur Aufklärung beigetragen und droht mir stattdessen mit einer Klage.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wenn eine strittige Rechnung falsch ist, gilt sie juristisch als nichtig.

Das ist so nicht richtig. Verschwinden tut sie deswegen nicht.

Es ist ansonsten immer eine gute Idee, zu versuchen, den unstrittigen Teil der Rechnung zu ermitteln und den dann unstrittigen Teil zweckgebunden zu überweisen. Denn dann diskutiert man nur noch über den strittigen Teil und es macht das Leben dann etwas einfacher.

Hast du den unstrittigen Teil bezahlt?

Zitat:
Nach einigem Schriftwechsel mit letztmaligen Fordern des Gegenwertes zum gelieferten Stromes, Verzugszinsen und Inkassogebühren wurde der Fall nun an einen Anwalt übergeben.

Hat der Anwalt seine Kosten zusätzlich zu den Inkassokosten eingefordert?

Zitat:
Meines Erachtens ist nach BGB die Forderung aus 2012 am 31.12.2015 verjährt.
In den AGBs der FlexStrom steht eine abweichende Fälligkeit des Rechnungsbetrage. Er wird sofort und im Voraus fällig und ist demnach also verjährt.

Deine Annahmen sind beide falsch.
1. Entscheidend ist nicht die Frage, wann der Strom verbraucht Urde, sondern wann die Abrechnung erfolgt ist und die Zählerstände übermittelt wurden. Ab da zählt die Verjährungsfrist.
2. Bei einer Vorauszahlung von Abschlägen sind von Forderungen aus der Stromabrechnung erst einmal getrennt zu sehen.
3. Je nach Art des "Schriftwechsels" kann man das als Verhandlung sehen und dann ist die Verjährung zusätzlich gehemmt.

Zitat:
Nach §17 StromGGV soll die Verjährung erst mit der Rechnungsstellung beginnen, allerdings mit Bezug auf eine nur "unwesentliche" Verzögerung.

Was Gerichte üblicherweise mit bis zu einem Jahr ansetzen ab Übermittlung des Zählerstandes oder Vorliegen der Voraussetzungen für die Ablesung.


Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von pal391121-51):
Nach einigem Schriftwechsel mit letztmaligen Fordern des Gegenwertes zum gelieferten Stromes, Verzugszinsen und Inkassogebühren wurde der Fall nun an einen Anwalt übergeben.


Was war dein Teil vom Schriftwechsel? Hast du der Forderung weiterhin insgesamt widersprochen oder nur den Verzugszinsen und Inkassogebühren? Würdest du eigentlich den reduzierten Betrag anerkennen und hast bereits Bereitschaft gezeigt, diesen zu zahlen? Wie hat das Inkasso ggf. darauf reagiert?

Ergänzend zu der Frage von mepeisen bezüglich der Kosten des Anwalts/Inkassos: Wer hat den Anwalt eigentlich beauftragt? Das Inkasso oder der Insolvenzverwalter? Liegt dir vom Inkasso bzw. Anwalt überhaupt eine Vollmacht bzw. Abtretungsurkunde vor?

0x Hilfreiche Antwort

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