Fo-Aufstellung erhalten - Kosten verdreifacht

21. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
lenlalu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)
Fo-Aufstellung erhalten - Kosten verdreifacht

Hallo liebe Forumsmitglieder,

bin ja gerade dabei meine Schulden zu regulieren,nun habe ich folgende Aufstellung erhalten,die mich von den Socken haut.

Könnt ihr mir sagen,welche Kosten davon berechtigt sind,wäre super lieb

Bemerkung. Umsatz unverzins. verzinst Zins. HF
Kosten. Koste

VB 2013. 652.20 223.20 74.75 22.76 331.49
Bonitäts-
prüfung. 3.00 226.20
5% ZINS.
aus 74.75 0.28 23.04
GtlEin
VermAusk. 46.80 273.00
Gerichtsvollz.
Kosten Ra. 29.00 302.00
Gerichtskosten 20.00 322.00
Bonitäts-
Prüfung. 3.00 325.00
nur VermAusk. 28.80 353.80
Gerichtsvollz.
Kosten Ra. 95.90 450.70
5% aus 74.75 1.73. 24.77
Bearbeitungs-
Gebühr 124.00 574.70
4.37% aus 74.75 1.63. 26.40
Konto FK 17.50 592.20
4.27 Zins 1.22 27.62
12% aus 331.49. 60.22. 86.84

Forderungsstand-
gesamt 1086.28. 592.20 74.75. 87.84 331.49


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

2 mal Gerichtsvollzieher Kosten RA

Ist es 2 mal zu Vollstreckungsmaßnahmen gekommen ?

quote:
Bearbeitungs-
Gebühr 124.00


Mehr dazu !

quote:
Konto FK 17.50

Nicht durchsetzungsfähig

Waren Vollstreckungsversuche in dieser sache fruchtlos ?
Andere Schulden noch vorhsnden ?
Gäbe es was zu pfänden ?
Verh ? Kids ?

Inkassobüro involvviert ?



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 21.11.2014 23:47

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lenlalu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Guten Morgen,

nein,es kam gar kein Gerichtsvollzieher in dieser Sache vorbei. Hatte die e.V. in einer anderen Sache 2 Wochen vor Titulierung abgegeben,seit dem war dieser nicht mehr bei mir.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lenlalu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich bin ja dabei,meine ganzen Schulden in den Griff zu bekommen,ein Vergleich von 39% wurde abgelehnt. Stattdessen kam die Forderungsaufstellung,die HF wäre damit voll getilgt gewesen,verstehe ja,das Kosten entstanden sind,aber doch keine 700 Eur in einem Jahr. Zudem frage ich mich,warum die 12% Zinsen auf die HF nehmen,dachte immer,es wären nur 5%.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Muss nichts heißen. Kann auch sein, dass die die EV haben wollten und der Gerichtsvollzieher die bereits abgegebene zugesandt hat.

Prüfe, ob die erste Zeile, also der Betrag aus dem Vollstreckungsbescheid korrekt eingetragen ist.
- Bonitätsprüfung über 3€ zurückweisen.
- Zinsen nachrechnen bei www.basiszins.de/zinsrechner denn im Normalfall sind es ja 5% über Basiszins (nochmal in den VB gucken) und nicht pauschal 5%.
- GtlEin VermAusk. Über 46.80€ klingt nach absurden Unfug
- Gerichtsvollz. Kosten Ra. 29.00€ und Gerichtskosten 20.00€ würde ich einen Rechnungsnachweis anfordern
- Bonitäts-Prüfung. 3.00€ zurückweisen
- nur VermAusk. 28.80€ zurückweisen
- Gerichtsvollz. Kosten Ra. 95.90€ auch hier einen Nachweis fordern
- 5% aus 74.75€ siehe oben
- Bearbeitungs-Gebühr 124.00€ völliger Blödsinn
- 4.37% aus 74.75€ Das könnte richtig sein
- Konto FK 17.50€ nicht durchsetzbarer Blödsinn
- 4.27 Zins 1.22 27.62€ Das könnte richtig sein
- 12% aus 331.49€ Blödsinn, es sei denn es stehen wirklich 12% Zinsen im Titel.

Ich würde denen folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Wie ich sehe, haben Sie in der Forderungsaufstellung verbotene Gebühren erhoben, die sie nun mit Druck des Titels durchsetzen wollen. Bleibt es dabei? Ja? Dann werde ich wohl Strafanzeige wegen Nötigung/Erpressung gegen Sie erstatten, sowie ohne weitere Ankündigung mittels Anwalt negative Feststellungsklage erheben. Sie können sich ausrechnen, dass alleine die negative Feststellungsklage bei Ihnen Kosten generieren wird, dass sie doch noch einmal mein Vergleichsangebot überdenken sollten. Im Detail: Ich weise die Posten 'Bonitätsprüfung', 'GtlEin VermAusk', 'nur VermAusk', 'Bearbeitungsgebühr' als frei erfunden zurück. Hinsichtlich der behaupteten Gerichtsgebühren und Gerichtsvollzieherkosten wollen Sie mir unverzüglich eine Rechnungskopie vorlegen. Andernfalls weise ich diese als frei erfunden zurück, bei mir war nie ein Gerichtsvollzieher vorstellig. Die vorsätzlich falsche Zinsberechnung weise ich zurück. Ich werde weder diskutieren noch Fristaufschub gewähren. Sie haben 7 Tage Zeit, das alles zu korrigieren, andernfalls werde ich wie angekündigt vorgehen."

Ruhig so überdeutlich schreiben, denn meiner Meinung nach sind solche schmierigen Inkassos, die solche Gebühren erfinden, nur dann zu Kompromissen bereit, wenn man denen sehr deutlich gewissermaßen die Pistole auf die Brust setzt und denen klar sagt, dass man deren Spiel durchschaut hat.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lenlalu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Habe jetzt gerade den VB rausgesucht,da stehen tatsächlich 12% Zinsen.

Ansonsten sieht er wie folgt aus:

Hauptforderung 331,49 Eur

Verfahrenskosten 74,75 Eur

Nebenforderungen:
1. Mahnwesen 15 Eur
2. Auskünfte 37 Eur
3. Inkassokosten 81 Eur
4. Anwaltsgebühren vorgerichtlich 70,20 Eur
5. Kontoführungsgebühren 20,00 Eur

Zinsen 22,76 Eur

Gesamt 652,20 Eur


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Die Hinweise von @mepeisen sind meiner Meinung nach zwar richtig - ich würde aber angesichts Deiner EV anders verfahren

quote:
Hatte die e.V. in einer anderen Sache 2 Wochen vor Titulierung abgegeben,seit dem war dieser nicht mehr bei mi


Dann hast Du doch optimale Voraussetzungen einen günstigen vergleich auszuhandeln

Ich würde angesichts der EV hart bleiben und nicht nachgeben
Mit dem angebotenen 39 % Angebot würde die Gegenseite angesichts der EV sehr gut fahren denn Pfändungsmaßnahmen würden fruchtlos sein und weitere uneinbringbare Kosten für den Forderungsinhaber bedeuten

Nicht vergessen :
Es ist nur ein Pokerspiel und die Kosten stehen nur auf dem Papier

Ich empfehle : Nicht nachgeben !!



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 22.11.2014 10:56

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Habe jetzt gerade den VB rausgesucht,da stehen tatsächlich 12% Zinsen.

Dann hast du da leider nicht aufgepasst. Solchen Dingen muss man normalerweise widersprechen.

Dann müsste man die Zinsen leider akzeptieren. Im Titel selbst sind bereits 150€ zu viel. :-(

Hmmmm. Die zocken dich gerade völlig ab. Wenn das alles im Titel steht, kannst du relativ wenig dagegen unternehmen. Aber man könnte hier mal das Aufsichtsgericht einschalten (suchen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de). Dort würde ich mich beschweren. Zum einen, dass die bereits im Titel rund 150€ frei erfunden haben oder zu viel kassieren wollen. Dass sie wucherische 12% Zinsen verlangt haben. Das alles hast du damals nicht gewusst. Dass die nun mit der Forderungsaufstellung weitere hunderte Euros frei erfinden.
Ich würde dem Aufsichtsgericht schreiben, dass die bitte dem Inkasso die Lizenz entziehen sollen, weil die sicher nicht nur bei dir hunderte Euros erpressen und abzocken.

Dann würde ich mal sehen, wie die beim Aufsichtsgericht reagieren und wie sie sich rausreden. Vermutlich kommt dann wenigstens eine deutlich bereinigte Forderungsaufstellung.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lenlalu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich danke Euch, werde dann ein Schreiben ans Inkasso und eins an das Gericht schreiben. Hoffe,dass sich da etwas machen lässt,War damals arbeitslos und jetzt,wo ich wieder arbeite,möchte ich meine Schulden tilgen

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lenlalu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich danke Euch, werde dann ein Schreiben ans Inkasso und eins an das Gericht schreiben. Hoffe,dass sich da etwas machen lässt,War damals arbeitslos und jetzt,wo ich wieder arbeite,möchte ich meine Schulden tilgen

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

quote:
Dann werde ich wohl Strafanzeige wegen Nötigung/Erpressung gegen Sie erstatten, sowie ohne weitere Ankündigung mittels Anwalt negative Feststellungsklage erheben. Sie können sich ausrechnen, dass alleine die negative Feststellungsklage bei Ihnen Kosten generieren wird, dass sie doch noch einmal mein Vergleichsangebot überdenken sollten. Im Detail: Ich weise die Posten 'Bonitätsprüfung', 'GtlEin VermAusk', 'nur VermAusk', 'Bearbeitungsgebühr' als frei erfunden zurück.


... und macht sich damit fürchterlich lächerlich.

Die gütliche Einigung ist ein Auftrag an den Gerichtsvollzieher, mit dem Schuldner eine Ratenzahlung zu vereinbaren, also keine Erfindung.

Schlägt diese gütliche Einigung fehl, ist es selbstverständlich dem Gläubiger möglich, einen Antrag auf Vermögensauskunft zu stellen. Auch keine Erfindung.

Für zwei Vollstreckungsaufträge entstehen somit auch zweimal Gerichtsvollzieherkosten und EUR 20,00 Gerichtskosten weisen auf ein Nichterscheinen zur Abgabe der Vermögensauskunft und somit einen Haftbefehl hin.

Eventuell sollte sich hier einmal der eine oder andere Nutzer über die Neuerungen im Vollstreckungsrecht informieren.



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" "

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Die gütliche Einigung ist ein Auftrag an den Gerichtsvollzieher, mit dem Schuldner eine Ratenzahlung zu vereinbaren, also keine Erfindung.

Dumm nur, dass die TE schrieb, dass der Gerichtsvollzieher hier nie vorstellig wurde in dieser Sache.
quote:
einen Antrag auf Vermögensauskunft zu stellen. Auch keine Erfindung.

Das könnte durchaus OK sein und zwar für das Szenario "Die VA war bereits abgegeben. Es wurde eine beantragt und der GV hat die bereits in anderer Sache abgegebene VA an den Gläubiger gereicht". Völlig OK und legitim. Aber sicherlich wird das Inkasso das mittels Rechnung des GV nachweisen können.
Der Hintergedanke ist doch: Wer bereits Kostenpunkte mehrfach erfindet, wer Aufträge an den GV erfindet, die es offensichtlich nie gab, glaubt man dem auch, dass er jemals einen Antrag zur Abgabe der VA an einen GV geschickt hat?

quote:
und EUR 20,00 Gerichtskosten weisen auf ein Nichterscheinen zur Abgabe der Vermögensauskunft und somit einen Haftbefehl hin.

Den Umkehrschluss habe ich nicht kapiert. Zumal laut TE die VA doch abgegeben wurde?!?

quote:
Eventuell sollte sich hier einmal der eine oder andere Nutzer über die Neuerungen im Vollstreckungsrecht informieren.

Außer dem Namen, der verkürzten Frist zur Neuabgabe und der Tatsache, dass man nun direkt ohne vorherige fehlgeschlagenen Pfändungsversuch die VA verlangen kann, hat sich nichts Wesentliches geändert. Weder bei der Erstattungsfähigkeit noch bei der Frage der Gebühren hat sich etwas wesentliches getan. Bitte lies nochmal alles, was hier der/die TE geschrieben hat. Die Schilderung des TE passt nicht dazu, was das Inkasso hier angeblich alles an Maßnahmen beauftragt haben will.

So oder so: Irgendwelche Kontoführungskosten oder Bearbeitungsgebühren sind sowieso Unfug und das kann man auch ruhig zurückweisen. Und eine Rechnungskopie der angeblichen GV-Aufträge kann man auch verlangen. Das ist legitim. Lächerlich ist das nicht. Schuldner waren noch nie vogelfrei, weder vor der Reform noch sind sie es jetzt. Blind zu vertrauen, dass ein Inkasso, was offensichtlich bereits mit frei erfundenen und wucherischen Zinsen hart an der Grenze des Betrugs und der Nötigung agiert, in jedem Fall die Wahrheit sagt, muss man auch nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 26.11.2014 16:21

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