Focus Management

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
berethor77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Focus Management

Morgen zusammen.
Habe gerade einen Brief von Focus Management erhalten.
Ich zitiere mal...
In vor bezeichneter Angelegenheit sind wir mit der Geltendmachtung der gegen sie bestehenden Forderung aus dem vollstrechbaren Titel des Amtsgericht Bremen zum Geschäftszeichen ........... vom 25.07.2001 beauftragt worden. Ordnungsgemäße Geldempfangsvollmacht liegt vor.

Die Hauptvorderung beträgt Knapp 62€ plus Verzugszinsen ,Auslagen des Gläubigers Kontoführungskosten, Ermittlungskosten... beträgt die Gesamtforderung 160 €.
Kommt wohl von den Nieder. Verkehrsbetrieben....????....schwarz fahren...???....ich weiß es nicht mehr!
Meine Frage ist,wie verhalte ich mich jetzt? Verjährt so etwas nicht? Ist ja jetzt schon knapp 12 Jahre her ???
Danke berethor

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14 Antworten
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#1
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Ist das die "Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement"? Die ist bisher vor allem durch unseriöse Forderungen aufgefallen (Gewinnspiele usw.).

Einmal beim Gericht nachfragen, ob es einen vollstreckbaren Titel gibt! Kann gut Bluff sein, hilfsweise würde ich mich auf Verwirkung berufen.

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#2
 Von 
berethor77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi
Ja genau die sind das!
Beim Gericht nachfragen? Wie jetzt anrufen?
Wundere mich sowieso warum das Amtsgericht Bremen angegeben wird. Komme und lebe in NRW. Oder liegt es daran ,das die besagte Firma ihren Sitz in Ludwigshafen hat und der Titel dann halt zum Amtsgericht Bremen geht ???

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Man verlangt normalerweise die Kopie des Titels vom Gläubiger. Also beispielsweise bei der Focus dingens nachfragen:

quote:

Hallo.

Hiermit fordere ich sie auf, mir die Vollmacht gemäß BGB nachzuweisen. Darüber hinaus händigen Sie mir eine Kopie des angeblichen Titels aus. Ich kann mich weder an das erinnern, was sie hier schreiben noch daran, dass es je einen Titel gab. Zudem legen Sie mir unverzüglich eine Forderungsaufstellung vor, sowie den damaligen Beleg, unter dem ich als Schwarzfahrer angenommen wurde (beispielsweise die Personalausweisnummer o.ä.). Ich begehre, dies zu prüfen, denn ich möchte sichergehen, dass ich es wirklich vergessen habe und nicht dass irgendjemand anderes ohne Personalausweis einen falschen Namen angab. Auch werden Sie mir gewiss Zeit eingestehen, meine Unterlagen zu prüfen, ob das nicht beispielsweise damals von mir bezahlt wurde.

Sie wissen, dass ich ohne Vorlage der Vollmacht, der Forderungsaufstellung oder des Titels weder zu irgendetwas verpflichtet bin noch irgendeine Aussage treffen muss.

Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen, zum Beispiel Schufa-Einträge. ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG.

Ohne Vorlage der Original-Vollmacht und des Titels untersage ich Ihnen zudem jegliche Vollstreckungsmaßnahme und werde jeden Vollstreckungsversuch mit einer Vollstreckungsabwehrklage beantworten. Ich weise sie dringend auf ihre Schadensminderungsflicht hin.



Wenn du dich nicht mehr entsinnen kannst, ist das halt so. Titel verjähren erst nach 30 Jahren. Allerdings gibt es noch die Verwirkung, die sich beispielsweise aus BGB §242 ableitet. Nach 12 Jahren, wo sich nie einer gemeldet hatte, könnte eine Verwirkung vorliegen.
Insbesondere wenn du nie umgezogen bist. Du solltest auch deutlich überlegen, wo du damals gewohnt hast, wie oft du umgezogen bist usw.

Aus 62€ knapp 160€ werden zu lassen klingt moderat. Da sind ja alleine die (wenn alles stimmt) erstattungsfähigen Kosten schon durchaus in der Höhe von rund 70€.
23€ gerichtskosten,
25€ + 12,50€ Anwaltsgebühren für MB und VB.
ein paar Euro Zinsen.
so 8-10€ Ermittlungskosten, da du bestimmt in 12 Jahren mal umgezogen bist.
Ist halt trotzdem ein bischen Unfug dabei.

P.S.: Sowas macht man nie telefonisch. Es gibt zentrale Mahngerichte für Mahnbescheid u.ä. Könnte durchaus Bremen zuständig sein. Nicht wundern, erst auf den Titel und die Unterlagen warten.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 07.01.2013 08:33

-- Editiert mepeisen am 07.01.2013 08:34

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#4
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Ich tippe mal drauf, dass die Forderung mit 90% Wahrscheinlichkeit Müll ist. Vielleicht ein Titel auf jemand anderes, den man auf gut Glück bei irgendwem einzutreiben versucht, der gleich oder ähnlich heißt. Prinzip: Da ist vielleicht mal vor 12 Jahren ein Hans Müller beim Schwarzfahren erwischt worden, also kriegen jetzt alle Hans Müller solche Inkassobriefe.

Je in Bremen oder Niedersachsen ohne gültigen Fahrschein erwischt worden? Wie heißt das Verkehrsunternehmen genau? "Niedersächsische Verkehrsbetriebe" finde ich nichts zu, gibt/gab es das Unternehmen wirklich? Wenn nicht, würde ich sagen: ziemlich sicher Müll.

Leider muss man die Ankündigung von Vollstreckungstiteln ernst nehmen und dem hinterher laufen. Müssten die aber zuschicken (was ich bei dem Laden aber bezweifle, dass sie es tun). Daher wäre es schon einen Anruf beim AG Bremen wert, ob zu dem Zeichen ein Titel existiert, und auf welche Person der lautet (Adresse). Das AG Bremen hat normal gar nichts mit Forderungen zu tun, wo eine Inkassofirma in Ludwigshafen sitzt, der angebliche Schuldner in NRW wohnt und der überhaupt nichts in Bremen zu tun hatte.

Wenn tatsächlich ein Titel vorliegt, muss man nur den Titel bezahlen, keine nachträglichen Inkassoforderungen (Kontoführung und ähnlichen Murks), außer ggf. gesetzliche Vollstreckungskosten nach Anwaltsgebühren-Äquivalent.

Wenn es beweisbar gar keinen Titel gibt (weder beim Gericht noch vom Inkasso), würde ich Anzeige wegen Betrugs erstatten. Der Laden hatte auch schon mal Besuch von der Polizei!

-- Editiert xpuff666 am 07.01.2013 11:23

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#5
 Von 
berethor77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Also der "Forderer" heißt Niederrheinische Verkehrsbetriebe, mit Sitz in Moers. Das ist hier um die Ecke. In Bremen bzw. Niedersachsen war ich noch nicht. Dachte mir eben , wenn sich die Focus GmbH mit Sitz in Ludwigshafen diesen Titel zu legt,wandert dieser halt zum nächst gelegenden Gericht. Bremen halt..ist ja da die Ecke...
Werde Focus Management also mal anschreiben und die Kopie dieses Titels verlangen..?!


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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Forderer -> Gläubiger (nur um die Wortwahl mal richtigzustellen) :)
Ja, schreibe sie an, fordere aber auch die weiteren Nachweise, wie ebend eine Kopie des Bußgeldes. normalerweise wird da ja Personalausweisnummer usw. vermerkt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#7
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Hattest du denn schon mal in der Region (irgendwo zwischen Duisburg/Rhein und holländischer Grenze) Probleme wegen Fahrscheinen in öffentlichen Verkehrsmitteln?

Es ist eigentlich absurd, dass so ein Titel in Bremen erlassen wird, obwohl Gläubiger und angeblicher Schuldner in NRW sitzen. Das dürfte eigentlich auch gar nicht gehen, zumindest mit der heutigen Struktur der Mahngerichte; da kann ein MB/VB nur bei einem zuständigen Gericht (meist im gleichen Bundesland) beantragt werden.

Man kann dem Inkasso eine Anforderung schicken, fraglich ist aber, ob was sinnvolles zurück kommt außer weiteren Drohungen und Kostenforderungen. Der Anruf beim AG Bremen könnte sinnvoller sein, da kriegt man u.U. sofort eine brauchbare Aussage. Wenn der Titel auf jemand mit gleichem Namen und anderer Adresse lautet, weiß man gleich Bescheid.

Weil ein gültiger Vollstreckungstitel immer ein Risiko bedeutet, würde ich es mit einem Anruf versuchen.



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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
fraglich ist aber, ob was sinnvolles zurück kommt außer weiteren Drohungen und Kostenforderungen

Wenn sie nichts zurück schicken, sind alle Folgekosten inklusive Vollstreckung nicht erstattungsfähig. Schadensminderung...
Man ist nicht verpflichtet nur auf die bloße Behauptung, dass jemand einen Titel hat, sich irgendwie damit auseinanderzusetzen, schon gar nicht mehr nach 12 Jahren (!). Der Titel muss per Kopie nachgewiesen werden, dann kann man sich inhaltlich damit auseinandersetzen.

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-- Editiert mepeisen am 07.01.2013 14:53

-- Editiert mepeisen am 07.01.2013 14:54

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Wenn Ludwigshafen in der Ecke von Bremen liegt, dann liegt Hollywood in Las Vegas. Ich würde @mepeisens Rat folgen und die Inkassofirma mit Einschreiben anschreiben. Allerdings würde dabei nichts davon erwähnen, dass ich die Forderung eventuell vergessen haben könnte.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Eine Titelierung geht nicht so einfach unter :
Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides plus anschließendem Vollstreckungsbescheid


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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#11
 Von 
berethor77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute
Habe ,wie es mir hier einige empfohlen ein Schreiben aufgesetzt. Habe eine Kopie des Titels gefordert und eben einen Identifikationsnachweis. Habe außerdem nach dem Grund der Förderung gefragt.
Letzte Woche kam die Antwort. Mal grob zusammengefasst...
Wurde 1998 !!! beim schwarz fahren mit dem Bus erwischt.
Das kann durchaus möglich sein...ist halt schon ziemlich lange her :-)
Allerdings wollen die Herrschaften mir keine Kopie des Titels zusenden...
Ich zitiere mal:
...und teilen ihnen mit,dass ihnen der Vollstreckungsbescheid vom 25.07.2001 per Amtswege zugestellt wurde.Daher sind wir nicht verpflichtet ihnen diesen zu über senden, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind Vollstreckungsbescheide Urteile...30 Jahre aufzubewaren...
Wie verhalte ich mich denn jetzt? Ist das richtig ?
Gruß Thorsten

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich empfehle folgendes:

quote:

Hallo.

Sie sind verpflichtet, mir mittels Kopie des Titels nachzuweisen, dass die Forderung zu Recht besteht.

Da Sie sich weigern, werde ich mir bei weiteren Schreiben oder Maßnahmen ihrerseits ausdrücklich vorbehalten, Strafanzeige wegen Betruges und Nötigung zu erstatten.

ich muss nunmehr davon ausgehen, dass Sie weder einen Titel in den Händen halten noch eine Legitimation für die Forderung oder dass das ganze längst bezahlt ist.

Des Weiteren habe ich weder eine Vollmacht/ einen Forderungsübergang nachgewiesen bekommen, noch eine Forderungsaufstellung erhalten. Auch habe ich keinen Nachweis gesehen, dass seinerzeit eine erfolgreiche Legitimation durchgeführt wurde (Personalausweisnummer o.ä.). Schon alleine daurch muss ich stark anzweifeln, dass die Forderung überhaupt etwas mit mir zu tun hat. Ich gehe bis auf weiteres davon aus, dass die Forderung frei erfunden ist und dass der Titel gar nicht existiert.

Je nach Wortlaut der weiteren Schreiben werde ich ohne weitere Reaktion Strafanzeigen erstatten.



Das genügt um sie zum Einlenken zu bewegen. Wenn Sie dir tatsächlich einen gerichtsvollzieher auf den hals hetzen sollten, den um Herausgabe der Kopien ersuchen und Einrede einlegen, weil die Gläubiger nicht vernünftig mitgearbeitet haben.

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Lagergebühren wäre mal gut :) Am besten 5€ pro Monat. Da kommt genug zusammen um gegenseitig aufzurechnen ;-)

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